Wo darf man Campen: Wildcampen & freies Stehen
Wo ist Campen eigentlich erlaubt?
Campen ist für viele Freiheit pur. Ob mit einem einfachen Zelt, dem vollausgestatteten Wohnmobil oder irgendwas dazwischen, der Reiz vom naturnahen Urlaub ist groß – die Beliebtheit steigt stetig an. Doch welche Regeln gelten fürs Camping? Die AUTO ZEITUNG gibt die Antwort.
Rund 42,3 Millionen Übernachtungen zählten laut Statistischem Bundesamt die deutschen Campingplätze im Jahr 2023. Damit gehen so viele Menschen wie nie mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub. Dabei sind jedoch auch einige Regeln zu beachten – und zwar nicht nur die spezifischen Verhaltensregeln auf Campingplätzen. Was das Gesetz etwa zu Wildcamping vorschreibt und welche Regeln in beliebten Reiseländern in Europa gelten, klärt die AUTO ZEITUNG hier.
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Wildcampen oder freies Stehen: Die Definition
Es wirkt verlockend, einfach auf einem Parkplatz in idyllischer Lage das Wohnmobil zu parken, ein Camp aufzuschlagen und dort zu nächtigen. Wichtig für die gesetzliche Einordnung ist daher der Umfang, in dem "geparkt" wird.
Wildcamping: Darunter wird allgemein das tatsächliche Campen abseits eines offiziellen Stell- oder Campingplatzes beschrieben, inklusive herausgestelltem Mobiliar, ausgefahrener Markise und Co. Wer mit einem Wohnwagen unterwegs ist, koppelt das Zugfahrzeug beim Wildcampen oft vom Caravan ab. Hierunter fällt auch das Aufschlagen eines Zeltes, auch wenn dieses wegen des geringeren Schadens für die Umwelt eher geduldet wird als motorisiertes Camping.
Freies Stehen: Das bedeutet eher das Abstellen des Fahrzeugs, etwa auf einem Rastplatz an der Autobahn oder auch einem Parkplatz an einem Ausflugsziel. Das Mobiliar bleibt dabei im Fahrzeug, Hubstützen zur Nivellierung bleiben eingefahren und die Markise eingerollt. Bei einem Wohnwagen bleibt auch das Zugfahrzeug angekoppelt.
Biwakieren: Besonders Alpinist:innen, also Menschen, die Bergwanderungen und Trekking auf vielen Höhenmetern über dem Meeresspiegel betreiben, gehen auch ohne Zelt auf Ausflüge. Einige Länder, etwa Italien, erlauben daher das Schlafen unter freiem Himmel mit nur einem Schlafsack entlang beliebter Trekkingrouten in den Alpen.
Wildcamping: Wo darf man in Deutschland campen?
Wie vieles liegt auch Wildcampen in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone. Denn: Explizit verboten ist Wildcampen in weiten Teilen Deutschlands nicht. Es kommt jedoch auf den Unterschied zwischen Reisemobil oder Reisende ohne Fahrzeug an. Wer mit einem Wohnmobil, Wohnwagen oder Pkw mit Dachzelt unterwegs ist, darf nicht Wildcampen. Man darf das Fahrzeug nicht einfach abseits gekennzeichneter Stell- oder Campingplätze abstellen, um dort zu campieren. Eine Ausnahme ist jedoch freies Stehen während der Reise: Wer sich während einer Pause ausruhen möchte, darf natürlich auch im Reisemobil schlafen, um einen "fahrtüchtigen Zustand" wiederherzustellen. Nur, wenn Schilder ausdrücklich darauf hinweisen, dass Übernachtungen auf dem Parkplatz untersagt sind, ist auch das freie Stehen hier verboten.
Wer nur mit Rucksack und Zelt reist, kann in einigen Bundesländern Glück haben. Doch gerade Bayern und Baden-Württemberg, die mit Wanderrouten in Alpen, Allgäu und Schwarzwald locken, untersagen in ihren jeweiligen Naturschutzgesetzen das Nächtigen in der freien Natur abseits festgelegter "Naturlagerplätze" (Bayern) oder der sechs Übernachtungsplätze im Schwarzwald (Mai bis Oktober). Mit Erlaubnis (auch etwa vom Forstamt) ist jedoch das Aufstellen eines Zelts auf Privatgrund möglich. Auch in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz ist Wildcampen ohne Genehmigung der jeweiligen Person, die das Wald- oder Grundstück besitzt, untersagt. Entspannter ist die Lage etwa in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Hier darf für eine Nacht in der freien Natur mit dem Zelt gecampt werden. Tabu sind Privatgrundstücke ohne einer individuellen Genehmigung. Einige Natur- und Nationalparks wie Hohes Venn-Eifel oder das Elbsandsteingebirge bieten gegen eine Gebühr die Möglichkeit für Wandernde, ihr Zelt im Gebiet aufzuschlagen.
Wer gegen die Regeln verstößt, kann je nach Bundesland und Vergehen (Müll hinterlassen etc.) mit Bußgeldern zwischen fünf und 2500 Euro rechnen.
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Worauf achten beim freien Stehen und Wildcampen?
Auch beim Übernachten abseits gekennzeichneter Stell- und Campingplätze gelten die Natur- und Forstschutzgesetze. So ist selbstverständlich das Hinterlassen von illegal abgeladenem Müll (darunter auch vermeidlich abbaubare Essensreste und Abwasser) untersagt, offene Feuer sollten ebenfalls nicht entzündet werden. Allgemein gilt: Die Natur sollte durch die Nächtigung nicht gestört werden. Daher fallen Fahrzeuge auch meistens durch das Raster der Erlaubnisse. Natur- und Umweltschutzgebiete sind jedoch in den meisten Fällen auch mit dem Zelt tabu.
Damit sich Anwohner:innen durch die Präsenz von Campenden nicht genötigt fühlen, sollte zudem unnötiger Lärm durch laute Musik oder laufende Motoren vermieden werden.
Wer plant, länger auf naturbelassenen Campingplätzen oder im legalen Rahmen abseits davon – etwa auch auf Bauernhöfen – zu übernachten, sollte vorbereitet sein: Genug Gas, Frischwasser (in Kanistern) sowie Campingzubehör, um autark Strom zu erzeugen (etwa mit mobilen Solaranlagen) oder zu speichern (etwa mit einer tragbaren Powerstation) sollte eingeplant werden. Vorher sollte sich zudem über legale Abwasser-Entsorgungsstellen informiert werden.
Darf auf Privatgrundstücken gecampt werden?
Eine Alternative sowohl zu klassischen Campingplätzen als auch dem freien Stehen auf Rastplätzen ist das Camping auf Privatgrund. Das ist in Deutschland nämlich erlaubt, solange Eigentümer:innen damit einverstanden sind. Da auch Wälder verpachtet sind, ist auch dort grundsätzlich Camping möglich, solange in Deutschland als auch im Ausland eine Genehmigung der Eigentümer:innen (etwa Forstbehörde) eingeholt wurde.
Übernachtungen auf privaten Grundstücken, etwa landwirtschaftlichen Betrieben oder Weingütern, erfreuen sich mittlerweile großer Beliebtheit. Verschiedene Onlineportale vermitteln zwischen Anbieter:innen und Reisenden.
Zwar muss unter Umständen hier auf Annehmlichkeiten eines professionell geführten Campingplatzes wie Sanitäreinrichtungen oder feste Stromzufuhr verzichtet werden, dafür kommen Camper:innen mit Reisemobil wohl kaum legal näher an den Genuss des freien und nicht-parzellierten Nächtigens.
Auf dem Campingplatz wohnen: Ist das erlaubt?
Die Campingleidenschaft kann in einem sehr ausgeprägten Stadium bereits einen Großteil der Freizeit füllen. Da stellt sich die Frage, ob man nicht gleich vom Dauercamping zum Vollzeit-Campen übergeht.
Das ist unter Umständen tatsächlich erlaubt. Laut Bundesmeldegesetz (BMG) kann auch ein Wohnmobil oder Wohnwagen als Hauptwohnsitz gemeldet werden, vorausgesetzt das Fahrzeug bewegt sich nicht und steht auf einem Campingplatz. Zudem muss eine Genehmigung von den Betreiber:innen des Campingplatzes vorliegen, damit der Wohnsitz angemeldet werden kann. Zusätzlich muss für den Campingplatz ein Bebauungsplan der Gemeinde vorliegen, damit hier gewohnt werden darf. Das ist meist bei Plätzen in der Nähe von Wohnsiedlungen oder Mischgebieten der Fall.
Campen in Europa: Diese Regeln gelten im Ausland
Im europäischen Ausland gelten zum Teil strenge Gesetze rund um das Thema Camping, es gibt aber auch Länder mit lockereren Vorschriften. Während etwa in Schweden oder Schottland Wildcamping gestattet ist, sehen Länder wie Kroatien selbst das Übernachten im Wohnmobil auf einem Parkplatz kritisch. Diese Regeln gelten und diese Strafen drohen bei Vergehen:
Campingregeln in Europa | Wild- campen | Freies Stehen | Privat- grund | Bußgeld | Bemerkungen |
Belgien | Ja* | Ja | Ja | bis 150 Euro | Freies Stehen bis 24 h erlaubt (außer Flandern und in Küstennähe) |
Dänemark | Nein | Nein | Ja | bis 510 DKK | Auf 40 ausgeschriebenen Waldflächen ist Campen mit dem Zelt erlaubt |
England + Wales | Ja* | Ja* | Ja | k. A. | Regionale Unterschiede sind zu beachten |
Frankreich | Ja* | Ja* | Ja | bis 1500 Euro | - |
Irland | Ja* | Ja* | Ja | k. A. | Nicht entlang von Straßen und Brücken |
Island | Nein | Nein | Ja | k. A. | Mit Ausnahme dürfen Zelte in unbebautem Land (kein Nationalpark, kein Campingplatz in der Nähe, kein ausdrückliches Verbot) aufgebaut werden |
Italien | Nein | Ja* | Ja | 100-500 Euro | Mit Ausnahme Biwaken in den Alpen |
Kroatien | Nein | Nein | Nein | bis 400 Euro | - |
Niederlande | Nein | Nein | Nein | bis 500 Euro | Einige Gemeinden bieten Plätze an, auf denen übernachtet werden darf |
Norwegen | Ja | Ja | Ja | - | Es gilt das "Jedermannsrecht"; Mindestabstand von 150 m zum nächsten Wohnhaus |
Österreich | Nein | Nein | Ja | bis 500 Euro | Einige Bundesländer tolerieren freies Stehen |
Portugal | Nein | Nein | Nein | bis 600 Euro | In Fahrzeugen darf mancherorts bis zu 48 h genächtigt werden (außer explizit verboten) |
Schottland | Ja | Ja | Ja | - | Es gilt das "Jedermannsrecht"; auf nicht-eingezäunten Geländen |
Schweden | Ja | Ja | Ja | - | Es gilt das "Jedermannsrecht"; außerhalb von Wohngebieten, landwirtsch. Flächen und Nationalparks |
Schweiz | Ja* | Ja* | Ja | 200-2000 CHF | Regionale Unterschiede; an Seeufern ausdrücklich verboten |
Slowenien | Nein | Nein | Nein | bis 500 Euro | - |
Spanien | Ja* | Ja* | Ja | bis 800 Euro | Regionale Unterschiede; am Strand und in 100 m Radius zu Campingplätzen veboten |
Tschechien | Nein | Nein | Nein | k. A. | - |
*nur mit Genehmigung örtlicher Behörden