Autokorso & Fahnen am Auto: Was ist erlaubt?
Die StVO lässt Platz für Interpretationen
Ob Hochzeit oder Sportereignisse wie die EM 2024: Einen Grund für einen Autokorso findet sich immer mal wieder. Klassischerweise mit einem dem Anlass entsprechend mit Fahnen geschmückten Pkw und Hupkonzert. Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Die Antwort.
Es ist Sommer, die Fußball-EM läuft, Deutschland rückt den Finalrunden näher. Klar, dass eingefleischte Fans ihre Freude über Siege dann auch zum Ausdruck bringen wollen. Wem Gesichtsbemalung, Trikot und über die Schultern geworfene Fahne nicht genügen, setzt sich ins liebevoll mit Fanzubehör geschmückte Auto und schließt sich dem spontanen Autokorso an. Was sich viele im Freudentaumel dagegen nicht fragen: Ist das überhaupt legal? Die AUTO ZEITUNG ordnet ein!
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So die Rettungsgasse bilden (Video):
Autokorso: Ist das erlaubt?
Die Antwort auf die Frage, ob ein Autokorso generell erlaubt sei, lässt sich nur schwer beantworten. Denn: Es handelt sich um eine rechtliche Grauzone, die Gesetzestexte lassen Raum für Interpretationen. Während in den Gesetzestexten ein Korso nicht explizit erwähnt wird, verstoßen einige typische Bestandteile der Jubelfahrt gegen § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Verboten sind demnach:
Unnützes Hin- und Herfahren
Unnötiger Lärm
Vermeidbare Abgasbelästigung
Demnach wäre ein Korso theoretisch verboten, da Hupen und ziellose Fahrten in der Innenstadt laut StVO zu vermeiden sind. Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kann solch ein Verhalten im Straßenverkehr theoretisch mit bis zu 100 Euro Bußgeld geahndet werden. Theoretisch, denn bei Sportgroßveranstaltungen und Hochzeiten drücken Polizist:innen erfahrungsgemäß schon einmal beide Augen zu und lassen den Autokorso ungestraft passieren, solange alles friedlich abläuft und sich dadurch niemand genötigt fühlt. Natürlich ist man hier allerdings auf das Wohlwollen der Beamt:innen angewiesen und sollte ihren Anweisungen folgen.
Wie verhält man sich in einem Autokorso?
Werden andere Verkehrsteilnehmer:innen durch einen Autokorso belästigt, greifen auch Ordnungshüter:innen ein. Dann endet die fröhliche Fahrt auf Ort und Stelle. Damit das nicht passiert, sollten folgende Tipps befolgt werden:
Vorfahrtsregeln beachten: Auch im Autokorso muss sich an Rechts-vor-Links, Stoppschilder und natürlich auch rote Ampeln gehalten werden.
Anschnallpflicht: Insass:innen müssen sich in einem fahrenden Auto mit dem Sicherheitsgurt anschnallen. Wird nur Schrittgeschwindigkeit gefahren, entfällt die Pflicht zwar, aus dem Fenster lehnen sollten sich Mitfahrende dennoch nicht.
Handyverbot: Auch im Autokorso dürfen Fahrer:innen ein Smartphone nicht in die Hand nehmen – auch nicht, um Fotos und Videos von der Freudenfeier aufzunehmen.
Sperren und Ausbremsen verboten: Der Verkehrsfluss sollte – vor allem auf viel befahrenen Hauptstraßen – durch den Autokorso nicht zum Erliegen kommen. Autobahnen und Schnellstraßen sind daher auch komplett tabu.
Kein Alkohol & Cannabis: Natürlich gelten auch die gesetzlichen Grenzwerte für Cannabis und Alkohol am Steuer.
Fahnen am Auto: Wie viel Schmuck ist erlaubt?
Je nach Anlass wird das Auto für den Korso auch entsprechend geschmückt. Während bei einer Hochzeit Bändchen an den Türgriffen oder der Antenne sowie ein Blumengesteck auf der Motorhaube des Brautpaar-Wagens dazugehören, sind es bei Sportveranstaltungen Fahnen im und am Fahrzeug. Die StVO ist hier übrigens recht unspezifisch, was nun explizit verboten ist. Grundlegend gilt aber:
Die Sicht muss nach vorne sowie zu den Seiten frei sein, selbes gilt für die Außenspiegel.
Die Beleuchtung und Kennzeichen am Fahrzeug müssen voll funktionsfähig bleiben.
Das Gehör darf durch Dekoration und laute Musik ebenfalls nicht eingeschränkt werden.
Die Dekoration darf weder zu weit nach vorne noch nach hinten ragen und auch eine maximale Breite von 2,8 m (inkl. Fahrzeug) nicht überschreiten.
Abfallen sollte jedoch ebenfalls nichts. Im Sinne der Ladungssicherung muss auch hier dafür Sorge getragen werden, dass alle Dekorationen, die sich außen befinden, auch bei Fahrtwind oder Ausweichmanövern nicht lösen oder verrutschen. Besonders bei Unfällen oder Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer:innen sowie Sach- und Körperschäden durch herabfallende Gegenstände vom Fahrzeug muss mit Bußgeldern gerechnet werden. Zudem könnte die Autoversicherung für Schäden nicht aufkommen, wenn Fahrer:innen fahrlässig handeln.
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Ist in Kolonne fahren erlaubt?
Unter Kolonnenfahrten versteht man eine Gruppe von Fahrzeugen, die sich geschlossen bewegt. Während es legale Kolonnen gibt, etwa Bundeswehr-Kolonnen, die auch rechtlich als ein Fahrzeug gelten und so auch rote Ampeln überfahren dürfen, gelten private Pkw im Verbund nicht als Kolonne. Anderen Autos folgen ist selbstverständlich nicht verboten, aber die Privilegien einer offiziellen Kolonne darf dieser Verbund nicht genießen. Es gilt also die StVO samt aller Vorfahrtsregelungen, andere Verkehrsteilnehmer:innen müssen etwa an Zebrastreifen oder im Reißverschlussverfahren zwischen Fahrzeugen in einer "Privatkolonne" durchgelassen werden.