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Drogen am Steuer: Bußgeld/Cannabis-Regelung

Grenzwert für Cannabis definiert

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
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Cannabis am Steuer
Foto: Imago
Inhalt
  1. Welche Grenzwerte gelten bei Drogen am Steuer?
  2. Gibt es einen THC-Grenzwert beim Autofahren?
  3. Wie lange ist THC nachweisbar?
  4. Gibt es Ausnahmen für medizinisches Cannabis am Steuer?
  5. Welche Mittel gelten laut Straßenverkehrsgesetz als berauschende Substanzen?
  6. Welche Strafen drohen bei Fahren unter Drogeneinfluss?
  7. Wie lange ist der Führerschein weg bei Drogen am Steuer?
  8. Kann man wegen Drogenbesitz den Führerschein verlieren?

Seit April 2024 gelten neue Regelungen für den Besitz und Anbau von Cannabis. Doch was gilt am Steuer eines Autos? Nun wurden neue Grenzwerte für den Cannabis-Wirkstoff THC sowie Bußgelder bei Verstößen beschlossen. Welche weiteren Grenzwerte und Strafen es für Drogen am Steuer gibt, erklärt die AUTO ZEITUNG hier.

Drogen und Alkohol am Steuer können sehr gefährlich werden, denn nach dem Drogenkonsum sinkt die Konzentration, die eigene Reaktionszeit und die eigene Einschätzung von Geschwindigkeit, Abständen und Gefahren wird negativ beeinflusst. Aus diesem Grund gibt es Gesetze, die das Fahren unter Drogeneinfluss unter Strafe stellen. Doch was bedeutet die Legalisierung von Cannabis für den Straßenverkehr? Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche Regelungen bei Drogen am Steuer gelten. 
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Welche Grenzwerte gelten bei Drogen am Steuer?

Anders als bei Alkohol gibt es für illegale Substanzen keine gesetzlichen Grenzwerte beim Autofahren. Sogenannte harte Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind beim Autofahren grundsätzlich verboten. Wird die geringste Menge einer Substanz im Blut von Autofahrer:innen nachgewiesen, gilt das als Fahren unter der Wirkung eines berauschenden Mittels und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die einzige Ausnahme ist Cannabis (siehe nächster Absatz).

 

Gibt es einen THC-Grenzwert beim Autofahren?

Bald soll ein gesetzlicher Grenzwert festliegen, wann die Toleranz bei Cannabis endet: Der neue Grenzwert für den Wirkstoff THC liegt künftig bei 3,5 ng pro ml Blut (ng/ml). Allerdings muss das Gesetz noch vom Bundesrat gebilligt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, bis zum Inkrafttreten des Grenzwerts gilt weiter der Grenzwert von vorerst 1 ng/ml (Stand Juni 2024). Wird der neue Grenzwert offiziell, und man ist vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 ng THC oder mehr unterwegs ist, riskiert man in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro sowie einen Monat Fahrverbot. 

Außerdem soll es künftig auch als Ordnungswidrigkeit angesehen werden, wenn neben dem Kiffen noch Alkohol hinzukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 ng THC oder mehr erreicht, gilt ein Verbot von Alkohol am Steuer. Bei Verstößen droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro. Für Fahranfänger:innen heißt es künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – der Grenzwert von 3,5 greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro.

 

Wie lange ist THC nachweisbar?

Die Abbauprodukte des THC lassen sich fast überall im Körper nachweisen, von den Haaren bis zum Blut. Wie lange diese nachweisbar sind, hängt von vielen Faktoren zusammen. Dazu gehören unter anderem die körperliche Verfassung, wie häufig man konsumiert, wie schnell der Stoffwechsel ist und auch, welche Art man konsumiert hat. Am längsten ist THC in den Haaren nachweisbar. Geht man von einem durchschnittlichen Wachstum von einem cm pro Monat bei Kopfhaaren aus, lassen sich bei einer sechs cm langen Haarsträhne die letzte sechs Monate überprüfen.

 

Gibt es Ausnahmen für medizinisches Cannabis am Steuer?

Es ist seit März 2017 möglich, sich unter bestimmten Umständen aufgrund von Erkrankungen medizinisches Cannabis verschreiben zu lassen. Der Konsum von medizinischem Cannabis fällt unter das Medikamentenprivileg und ist von § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ausgenommen. Kann also eine Person nachweisen, dass das THC im Blut von einer ordnungsgemäßen, also laut Verordnung dosierten Einnahme von medizinischem Cannabis herrührt, droht keine Strafe. Bewirkt das aus medizinischen Gründen konsumierte Cannabis jedoch eine konkrete Beeinträchtigung beim Führen eines Fahrzeugs, greift § 315c im Strafgesetzbuch (StGB), der eine Gefährdung im Straßenverkehr ahndet. "Im Strafrecht gibt es für medizinisches Cannabis kein Privileg", informiert Dr. Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC.

 

Welche Mittel gelten laut Straßenverkehrsgesetz als berauschende Substanzen?

Die Anlage zu § 24a im Straßenverkehrsgesetz (StVG) beinhaltet eine Liste an berauschenden Mitteln und deren Substanzen, die beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht im Blut nachweisbar sein dürfen:

  • Amphetamin

  • Cannabis (Tetrahydrocannabinol (THC))

  • Designer-Amphetamin
    (Methylendioxyamphetamin (MDA),
    Methylendioxyethylamphetamin (MDE),
    Methylendioxymetamphetamin (MDMA))

  • Heroin

  • Kokain (Kokain, Benzoylecgonin)

  • Metamphetamin

  • Morphin

Es ist jedoch zu beachten, dass auch andere berauschende Mittel am Steuer verboten sind, deren Konsum die sichere Führung eines Fahrzeugs negativ beeinflusst. Dann liegt laut Strafgesetzbuch (StGB) § 315c eine Gefährdung im Straßenverkehr vor, die mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet wird.

 

Welche Strafen drohen bei Fahren unter Drogeneinfluss?

Ordnungswidrigkeit

Wird man beim Autofahren von der Polizei angehalten und verweigert den Schnelltest, kann die Polizei bei hinreichendem Verdacht eine Blutuntersuchung anordnen. Werden im Blut illegale, berauschende Substanzen festgestellt, handelt es sich, unabhängig von Ausfallerscheinungen oder Menge des nachgewiesenen Stoffes im Blut, um eine Ordnungswidrigkeit. Begeht man diese Ordnungswidrigkeit zum ersten Mal, so beträgt die Strafe 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wird man bereits zum zweiten Mal mit Drogen im Blut beim Autofahren erwischt, muss man 1000 Euro zahlen, kassiert zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten. Wer wiederholt mit Drogen oder Alkohol am Steuer kontrolliert wird, muss mit einer Strafe von 1500 Euro, zwei Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen (Stand: Februar 2024). Zusätzlich kann es bereits bei der ersten Ordnungswidrigkeit mit Drogen am Steuer zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kommen. Tritt man die MPU nicht an, ist die Fahrerlaubnis weg.

Straftat

Oben genannte Strafen gelten, wenn es zu keinen Ausfallerscheinungen oder Fahrauffälligkeiten gekommen ist. Verhält man sich beim Autofahren auffällig und zeigt Ausfallerscheinungen, darf die Polizei direkt eine Blutuntersuchung anordnen und den Führerschein einziehen. Zeigt der Bluttest, dass die Person am Steuer Drogen konsumiert hat (auch gelegentlicher Cannabiskonsum ist oft lange nachweisbar), kann die Behörde eine Straftat unterstellen und ein Strafverfahren einleiten. Ob es zu einer Verurteilung kommt, hängt dann auch davon ab, um welche Substanz oder Substanzen es sich handelt und wie deren Konzentration im Blut war. Es drohen der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate und zwei bis drei Punkte. Blieb die Fahrt mit Drogen am Steuer ohne Folgen, so muss man bei Verurteilung zudem mit einer Geldstrafe (meist mindestens ein Monatsgehalt) oder bis zu einem Jahr Gefängnis (§ 316 StGB) rechnen. Kam es bei der Drogenfahrt zu einer Gefährdung, so steigt das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Haft oder einer Geldstrafe (§ 315c StGB).

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Wie lange ist der Führerschein weg bei Drogen am Steuer?

Bei einer Ordnungswidrigkeit, verursacht durch Autofahren unter Drogeneinfluss, ist der Führerschein mindestens einen Monat weg. Bei einer Straftat unter Drogeneinfluss ist der Führerschein mindestens zehn Monate weg. Wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, ist der Führerschein so lange weg, bis man sich der MPU erfolgreich unterzogen hat.

 

Kann man wegen Drogenbesitz den Führerschein verlieren?

Auch aufgrund von Drogenbesitz kann der Führerschein von den Behörden eingezogen werden. Man muss also nicht zwingend am Steuer und unter Drogeneinfluss erwischt werden, um den Führerschein abgeben zu müssen. Auch eine MPU kann wegen Drogenbesitz angeordnet werden.

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