Handy am Steuer: Strafe/Bußgeld/Probezeit
Gefährlich und teuer
Die Benutzung des Handys am Steuer ist nach § 23 der StVO verboten und steht unter Strafe. Die AUTO ZEITUNG kennt die Höhe des Bußgelds, sagt, wann Punkte drohen und was in der Probezeit gilt. Und: So gefährlich ist die Handy-Benutzung beim Autofahren!
Das Handy am Steuer zu benutzen, ist verboten. 2017 wurde § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend deutlich verschärft und die Strafen angehoben. Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten, während man Auto fährt, sondern auch die Bedienung sämtlicher anderer Funktionen des Geräts. Sogar das Tippen auf das Display, um die Uhrzeit zu lesen oder das Ablehnen eines Anrufs ist nicht erlaubt, wenn man das Gerät dafür in die Hand nimmt (Az.: 1 Ss 1/14). Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
So verjährt der Bußgeldbescheid (Video):
Welche Strafe bei Handy am Steuer?
Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot als Strafe für die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt richten sich dabei nach der Schwere der Gefährdung des Straßenverkehrs. Wird man mit Handy am Steuer erwischt, beläuft sich das Bußgeld auf mindestens 128 Euro sowie einen Punkt. Kommt eine Gefährdung hinzu, beträgt die Strafe schon 178 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, sind das 228 Euro plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot (Stand: März 2024).
Ist man mit dem Handy am Ohr zu schnell unterwegs und wird geblitzt, begeht man gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten (Handy am Steuer, Geschwindigkeitsübertretung) gleichzeitig,. Juristische Profis sprechen in diesem Fall von Tateinheit. Bedeutet: Die Bußgelder werden nicht komplett addiert. Im Normalfall wird das teurere Bußgeld fällig und das günstigere Vergehen kommt nur zur Hälfte obendrauf.
Im Ausland wird das Handy am Steuer ebenfalls bestraft. Die Höhe des Bußgelds variiert von Land zu Land. Vergleichsweise gering fällt die Strafe mit mindestens 25 Euro in Ungarn, Bulgarien oder Lettland aus. Teurer wird es beispielsweise in Spanien oder Dänemark (ab 200 Euro). In Großbritannien werden mindestens 240 Euro Bußgeld fällig, in Island 285 Euro, in den Niederlanden 350 Euro und in Estland bis zu 400 Euro.
Nicht nur das Handy am Steuer ist verboten
Der Begriff "Handy" ist eigentlich irreführend, denn das Verbot umfasst sämtliche elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen. Dazu zählen neben Handys unter anderem auch Smartphones, Tablets, E-Book-Reader, Smartwatches, Notebooks, Diktiergeräte, Navigationsgeräte, Fernseher, MP3-Player und VR-Brillen. Ab dem 1. Juli 2020 sind auch ausdrücklich Funkgeräte verboten (§ 52 Absatz 4 StVO). Wer eine Smartwatch am Handgelenk trägt, darf laut Jurist:innen des ADAC ihre Sprachsteuerung und Vorlesefunktion benutzen. Auch die anderweitige Bedienung sei erlaubt, wenn man dazu nur kurz auf die Smartwatch blickt. Ist die Smartwatch nicht am Handgelenk befestigt, sondern wird in der Hand gehalten, dürfe sie nicht benutzt werden.
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Handy & Co.: Das ist beim Autofahren erlaubt
Die Geräte dürfen während der Fahrt nur bedient werden, wenn sie sich in einer Halterung befinden und auch nur dann, wenn eine "kurze Blickzuwendung" auf das Gerät reicht und es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.
Verfügt das Gerät über eine Sprachsteuerung, so darf man diese auch bei laufendem Motor benutzen und beispielsweise Nachrichten diktieren. Das Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt – egal ob nachgerüstet oder ab Werk im Fahrzeug vorhanden.
Das Bloße in die Hand nehmen eines Handys beim Autofahren ist ebenfalls nicht verboten: Man darf das Gerät im Auto auch während der Fahrt verlegen – etwa, um an einen anderen Gegenstand zu kommen (Az. 2 Rb 24 Ss 1269/18). Auch das Anstecken eines Ladekabels ist während der Fahrt erlaubt (Az. 4 RBs 92/19).
Steht das Fahrzeug und ist der Motor komplett abgeschaltet, darf man das Handy am Steuer in die Hand nehmen und bedienen. Dies gilt ausdrücklich nicht an der Ampel oder wenn der Motor nur durch die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.
Urteile zum Handyverbot am Steuer
Das Verbot des Handys am Steuer gilt zwar pauschal, dennoch sind es einzelne Fälle, welche die Benutzung genauer definieren. Wie lang eine "kurze Blickzuwendung" letztendlich ist, müssen Gerichte im Einzelfall bestimmen. Der Gesetzgeber macht dazu keine genaueren Zeitangaben.
Das Drücken einer Funktionstaste, um zu prüfen, ob das Gerät noch läuft, ist verboten (Az. 3 Ws (B) 160/19 - 122 Ss 66/19). Gleiches gilt für das Kühlen eines zu heiß gewordenen Handys vor der Lüftungsdüse, da Fahrer:innen nicht mehr beide Hände zum Fahren frei haben (Az. 3 Ws (B) 50/19). Auch das Einklemmen des Geräts zwischen Ohr und Schulter oder das Ablegen auf dem Oberschenkel gilt als unzulässiges Halten und ist verboten (Az.: III-1 RBs 347/20).
Die Benutzung der Videotelefonie ist ebenfalls untersagt, weil Fahrer:innen hierzu mehr als eine kurze Blickzuwendung tätigen muss (Az. 50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)). Hält man das Gerät in der rechten Hand und das Display leuchtet in Richtung Oberkörper, begeht man bereits einen Handyverstoß (Az. 3 Ws (B) 273/19). Eine Sprechbewegung muss dann nicht nachweisbar sein.
Probezeit & Wiederholungstat
Befindet man sich noch in der Probezeit, wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wird, drohen drastische Folgen. Weil es als A-Verstoß behandelt wird (im Gegensatz zu leichteren B-Verstößen), wird nicht nur das Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar (Stand: März 2024). Wird man als Führerscheinneuling mehrfach erwischt, wird der Führerschein eingezogen. Im Extremfall kann die Bußgeldstelle ein darüberhinausgehendes Fahrverbot verhängen. Zu beachten gilt: Auch die Nutzung des Handys auf dem Fahrrad wird als A-Verstoß gewertet. Wiederholungstäter:innen, die bereits aus der Probezeit raus sind, müssen ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. Das kann bis zu drei Monaten betragen.
Einspruch & Beweis
Wird man mit dem Handy am Steuer erwischt und hat gute Gründe, die belegen, dass man das Gerät nicht benutzt hat, kann sich ein Einspruch lohnen. Verschiedene Urteile zeigen, dass der Beweis der Nutzung von Funktionen für die Gegenseite mitunter schwierig sein kann. So folgte das Oberlandesgericht Köln einem Einspruch, weil das Handy lediglich von der Türablage in die Mittelkonsole gelegt wurde. In diesem Fall ist allerdings wichtig, dass das Gerät ausgeschaltet war (Az. 2 Ss OWi 528/06).
In einem anderen Fall suchte eine Frau in ihrer Handtasche das klingelnde Handy, um es ihrem Beifahrer zu geben. Auch hier hat das OLG Köln dem Einspruch der Frau recht gegeben, weil sie nicht auf das Display schaute (Az. III-1 RBs 284/14).
Ein Einspruch vor dem OLG Bamberg war ebenfalls erfolgreich, weil das Handy nur aufgehoben wurde, nachdem es heruntergefallen war (Az. 3 Ss OWi 452/07).
Statistiken zur Gefahr von Handys am Steuer
Eine Studie Ablenkung am Steuer der Allianz zeigt: Die Bedienung von Kommunikations-, Unterhaltungs- und Komforttechniken steigert das Unfallrisiko enorm. Telefonieren mit Handy in der Hand erhöht das Unfallrisiko um 32 Prozent, das Textnachrichtenlesen um 56 Prozent und das Nachrichtenschreiben sogar um 61 Prozent. Ähnliche Zahlen lieferte bereits eine wissenschaftliche Studie der Universität Virginia (USA). Laut deren Ergebnisse steigt die Unfallgefahr nach dem Griff zum Handy um das Fünffache und beim Lesen/Tippen einer SMS noch weiter drastisch an – bei der Eingabe einer Telefonnummer sogar auf das Zwölffache.
Der Leiter des Allianz Zentrum für Technik, Christoph Lauterwasser, zeigt sich besorgt, denn "der Anteil an Autofahrerinnen und -fahrern, die das Smartphone in die Hand nehmen und eine Textnachricht schreiben oder lesen, zwischen 2016 und 2022 von 15 auf 24 Prozent um fast zwei Drittel erhöht hat". Außerdem würden elektronische Geräte am Steuer in der Hand "immer mehr auch zum Spielen, Musikauswählen, Bilderanschauen, Websurfen oder anderem genutzt", so Lauterwasser. "Bei unserer Befragung 2016 bejahten dies nur sechs Prozent, im Jahr 2022 bekannte sich bereits jeder Fünfte (22 Prozent) dazu." Die Unfallgefahr wird dadurch um 58 Prozent höher. Am häufigsten abgelenkt sind laut der Studie der Allianz Autofahrende im Alter von 18 bis 24 Jahren. 30 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe gaben an, während der Fahrt das Smartphone in die Hand zu nehmen um zu telefonieren, sogar 48 Prozent der 18- bis 24-Jährigen würden während der Fahrt Nachrichten tippen oder lesen.
Wie groß die Gefahr der Benutzung eines Handys am Steuer ist, machen folgende Zahlen deutlich: Eine kurze Ablenkung von drei Sekunden, etwa zum Lesen einer Nachricht, bedeutet bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h einen "Blindflug" über 42 m Fahrstrecke. Die blind zurückgelegte Distanz steigt mit dem Tempo: Bei 120 km/h legt man in nur drei Sekunden schon 100 m zurück. Strecke wie Zeit, die fehlt, um im Notfall Hindernissen auszuweichen oder auf Fußgänger:innen zu reagieren.