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Geht auch ganz einfach:

Dann verfallen Punkte in Flensburg: Ratgeber

Punktestand online einsehen

Christina Finke
Inhalt
  1. Punkte in Flensburg online einsehen
  2. Wann verfallen die Punkte in Flensburg?
  3. Was ist die Überliegefrist?
  4. Wann verjährt ein Punkte-Bescheid?
  5. Wofür gibt es wie viele Punkte?
  6. Wie kann man Punktestand einsehen?
  7. Kann man zur Löschung von Punkten beitragen?
  8. Überschreitung der 8-Punkte-Grenze?
  9. Punkte verhindern/verringern: So können Verkehrssünder:innen vom Datenschutz profitieren

Viele Autofahrer:innen fragen sich, wofür es wie viele Punkte in Flensburg gibt und wann sie verfallen. Doch der eigene Punktestand ist für jeden online einsehbar. Die AUTO ZEITUNG erklärt, wie das funktioniert, wofür es wie viele Punkte gibt und was passiert, wenn die Acht-Punkte-Genze überschritten wird.

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon hat man versehentlich eine rote Ampel überfahren. Aber das kostet nicht nur 90 Euro, sondern gibt auch einen Punkt aufs Konto in Flensburg. Wie viele Punkte sich dort bereits angesammelt haben, ist seit dem 8. Dezember 2016 online einsehbar. Autofahrer:innen, die über die Online-Funktion des Personalausweises, ein Kartenlesegerät und die Ausweisapp auf dem Rechner verfügen, können so bequem vom heimischen Rechner ihren Punktestand abrufen. Der einzige Haken an der Sache ist, dass die wenigsten einen Online-Ausweis besitzen und deswegen weiterhin auf die "klassische" Antragstellung angewiesen sind. Wann ein Punkt in Flensburg verfällt, ist abhängig von der Schwere der Tat. Im Beispielfall der übersehenen roten Ampel dürften zweieinhalb Jahre vergehen, bis der Punkt im Fahreignungsregister (FAER), ehemals Verkehrszentralregister (VZR), getilgt ist. Dann vergeht noch ein weiteres Jahr, die sogenannte Überliegefrist, bis der Eintrag endgültig gelöscht ist. Maximal acht Punkte dürfen in der Verkehrssünderkartei angesammelt werden, ansonsten ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg. Wann die Punkte verfallen liegt aber auch daran, ob das Vergehen vor oder nach dem 1. Mai 2014 begangen wurde, zu diesem Zeitpunkt trat nämlich die Reform des ursprünglichen Punkte-Systems in Kraft. Die Punkte vor und nach diesem Datum verfallen deswegen nach unterschiedlichen Prinzipien, wobei die Reform in erster Linie durchgesetzt wurde, um das Punkte-System für die Bürger nachvollziehbarer und gerechter zu gestalten. Mehr zum Thema: Punktehandel ist illegal

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Punkte in Flensburg online einsehen (Video):

 
 

Punkte in Flensburg online einsehen

Wann die Punkte in Flensburg verfallen, hing vor der Änderung des Systems nämlich noch davon ab, ob nach dem ersten Eintrag weitere Punkte auf das Konto gingen. Nach dem alten System verfällt der Punkt aus dem Beispielfall schon nach zwei Jahren. Kommt in dieser Zeit aber ein neuer Punkt hinzu, gilt die Tilgungsfrist des neuen Punktes auch für den alten. Nach dem neuen System, das seit Mai 2014 gilt, verjährt jede Tat einzeln. Die Frist der bereits auf dem Konto angesammelten Punkte ändert sich also durch neu hinzukommende nicht. Alle Punkte, die vor der Reform im Fahreignungsregister eingetragen waren, verfallen jedoch weiterhin nach dem alten System, werden durch neue Punkte aber nicht mehr beeinflusst. Wann genau die Punkte verfallen und weitere Fragen zu den Einträgen im Fahreignungsregister haben wir hier beantwortet:

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Wann verfallen die Punkte in Flensburg?

Das hängt von der Schwere der Tat ab. Dabei gilt folgende Regelung:

Art des VergehensTilgungszeit
Ordnungswidrigkeitzweieinhalb Jahre
vor dem 1. Mai 2014: zwei Jahre
Grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftatenfünf Jahre
vor dem 1. Mai 2014: fünf Jahre
Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubniszehn Jahre
vor dem 1. Mai 2014: zehn Jahre
 

Was ist die Überliegefrist?

Die Überliegefrist beginnt nach der Tilgung der Punkte und dauert ein Jahr. Sie lässt sich an einem Beispiel einfach erklären: Nach einer groben Ordnungswidrigkeit bekommt man beispielsweise zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei, die nach fünf Jahren getilgt sind. Danach ist der Punkt in der Regel nicht mehr einsehbar, aber trotzdem nicht vollständig gelöscht. Grund sind Verwaltungszeiten der Behörden: Angenommen auf dem Konto sind sieben Punkte, ein Punkt ist im Juni eines Jahres getilgt, aber im Juli geht schon der nächste Bescheid ein für ein Vergehen, das im Mai begangen wurde, dann bezieht sich die Strafe auf den Tatzeitpunkt. Zur Zeit des Vergehens hatte der:die Fahrer:in noch sieben Punkte auf dem Konto, sodass nun der achte hinzukommt und der Führerschein entzogen wird. Damit soll ebenfalls verhindert werden, dass die Beschuldigten ein Verfahren unnötig in die Länge ziehen, um die Tilgung eines Punkts abzuwarten.

 

Wann verjährt ein Punkte-Bescheid?

Wenn der Zeitpunkt des Vergehens und der Bußgeld-/Punktebescheid mehr als drei Monate auseinanderliegen, ist der Fall in der Regel als "verjährt" zu betrachten. Die Behörde hat dann keine Handhabe mehr, den Bescheid durchzusetzen.

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Wofür gibt es wie viele Punkte?

Art der TatAnzahl Punkte
Ordnungswidrigkeit (z.B. Handy am Steuer)1 Punkt
Grobe Ordnungswidrigkeit (z.B. schwerer Abstandsverstoß)2 Punkte
Straftat (z.B. Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze)2 Punkte
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis (z.B. Fahren unter Drogeneinfluss)3 Punkte

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Wie kann man Punktestand einsehen?

Zum Einsehen des Punktestandes gibt es vier Wege. Der wohl am häufigsten gewählte ist der Weg über die Post. Dazu kann man sich beim Kraftfahrt-Bundesamt (kba.de) ein Formular ausdrucken, das ausgefüllt nach Flensburg zu schicken ist. Wichtig sind dabei eine amtlich beglaubigte Unterschrift, oder eine persönliche Unterschrift und zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Wer einen Perso besitzt, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und außerdem über ein Kartenlesegerät und die Ausweis-App verfügt, kann denn Antrag auch online stellen oder den Punktestand direkt online einsehen. Natürlich kann man den Punktestand unter Vorlage des Ausweises auch direkt beim Amt in Flensburg abfragen. Die Auskunft ist in jedem Fall kostenlos.

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Kann man zur Löschung von Punkten beitragen?

Jeder:jede Kraftfahrer:in kann sein Punktekonto durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) entlasten. Das geht jedoch nur, wenn nicht mehr als fünf Punkte in der Kartei vorhanden sind. Durch das FES lässt sich ein Punkt abbauen – allerdings nur einmal in fünf Jahren. Eine mehrmalige Teilnahme zur Löschung möglichst vieler Punkte funktioniert also nicht. Ob sich der Besuch eines FES lohnt, muss jeder für sich entscheiden, denn in der Regel kommen Kosten zwischen 300 und 400 Euro auf die Teilnehmer:innen zu. Die sind jedoch von der Fahrschule abhängig, die das Seminar anbietet.

 

Überschreitung der 8-Punkte-Grenze?

Wenn das Punkte-Konto voll ist, droht in jedem Fall ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten. In einigen Fällen muss der:die Fahrer:fahrerin zusätzlich zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), das ist jedoch vom Einzelfall abhängig. In der Regel trifft die MPU Wiederholungstäter:innen oder Fahrer:innen, die die acht Punkte innerhalb kürzester Zeit angesammelt haben. Ob man selbst bei Überschreitung der 8-Punkte-Grenze an der MPU teilnehmen muss, erfährt man bei der zuständigen Führerscheinstelle.

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Punkte verhindern/verringern: So können Verkehrssünder:innen vom Datenschutz profitieren

Verstöße gegen den Datenschutz können Verkehrssünder:innen unter Umständen dabei helfen, mit weniger oder gar keinen Punkten und dementsprechend glimpflicher davonzukommen. Das legt eine Recherche des "Spiegel" aus März 2021 nahe. Dem Bericht zufolge war ein Golf-Fahrer mit geringerem Bußgeld und ohne Punkt nach einem Verstoß gegen die Abstandsregel auf der Autobahn davongekommen, weil sein Anwalt vor Gericht einen Datenschutzverstoß geltend gemacht hatte. Der Grund: In dem Fall hatte die Zentrale Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter verschickt und zeitgleich eine Anfrage an das Fahrerlaubnisregister in Flensburg gestellt, um zu ermitteln, ob es sich bei dem Mann um einen Wiederholungstäter handelt. Dem "Spiegel" zufolge ergibt sich jedoch aus einer Stellungnahme des Mainzer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, dass eine solche Anfrage entbehrlich sei, wenn noch nicht feststehe, um wen es sich bei der Person am Steuer handelt. Eine zu früh vorgenommene Abfrage sei daher problematisch und kann sich unter Umständen mildernd auf die jeweilige Strafe auswirken. Mehr zum Thema: Motorradfahren mit dem Autoführerschein

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