Punkte in Flensburg einsehen und abbauen: So gehts
So lassen sich Punkte in Flensburg abfragen und dann verfallen sie
Viele Autofahrer:innen fragen sich, wofür es wie viele Punkte in Flensburg gibt und wann sie verfallen. Das ist leicht zu erfahren, denn der Punktestand ist online einsehbar. Die AUTO ZEITUNG erklärt, wie das geht und wofür es wie viele Punkte gibt.
Online und postalisch: Wie kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen
Schnell ist es passiert: Einmal beim Autofahren kurz nicht aufgepasst und schon hat man eine rote Ampel überfahren. Das kostet – zurecht – nicht nur mindestens 90 Euro, sondern gibt auch einen Punkt auf dem Konto in Flensburg. Wie viele Punkte sich dort bereits angesammelt haben, ist entscheidend, wenn man seinen Führerschein behalten will. Seit einigen Jahren ist der Stand auch online einsehbar (Welche Fahrer:innen welcher Automarken besonders viele Punkte sammeln, hier). Autofahrer:innen, die über die Onlinefunktion des Personalausweises, ein Kartenlesegerät und die Ausweis-App auf dem Rechner verfügen, können so vom heimischen PC aus ihren Punktestand abrufen. Der einzige Haken an der Sache ist, dass die wenigsten einen Online-Ausweis besitzen und deswegen weiterhin auf die "klassische" Antragstellung per Papier angewiesen sind.
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So funktioniert die Punktestand-Abfrage per Post
Um den eigenen Punktestand auf dem "Postwege" zu erfahren, gibt es ein klares Prozedere: Dazu kann man sich beim Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de) ein Formular ausdrucken, das ausgefüllt nach Flensburg zu schicken ist. Wichtig sind dabei eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine persönliche Unterschrift und zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Daneben gibt es noch eine weitere Möglichkeit: den Punktestand unter Vorlage des Ausweises auch direkt vor Ort beim Amt in Flensburg abfragen. Die Auskunft ist in jedem Fall kostenlos.
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Wann werden Punkte gelöscht?
Wann ein Punkt in Flensburg verfällt, also gelöscht wird, hängt nach wie vor ab von der Schwere der Tat. Im Beispielfall der fahrlässig übersehenen roten Ampel dürften zweieinhalb Jahre vergehen, bis der Punkt im Fahreignungsregister (FAER), ehemals Verkehrszentralregister (VZR), getilgt ist. Dann vergeht noch ein weiteres Jahr, die sogenannte Überliegefrist, bis der Eintrag endgültig gelöscht ist. Maximal acht Punkte dürfen in der Verkehrssünderkartei angesammelt werden, ansonsten ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg (das können Betroffene tun, wenn der Führerschein-Entzug droht).
Wann die Punkte verfallen liegt aber auch daran, ob das Vergehen vor oder nach dem 1. Mai 2014 begangen wurde, zu diesem Zeitpunkt trat nämlich die Reform des davor gültigen Punktesystems in Kraft. Die Punkte vor und nach diesem Datum verfallen deswegen nach unterschiedlichen Prinzipien, wobei die Reform in erster Linie durchgesetzt wurde, um das Punktesystem für die Bürger:innen nachvollziehbarer und gerechter zu gestalten.
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Wann die Punkte in Flensburg verfallen, hing vor der Änderung des Systems nämlich noch davon ab, ob nach dem ersten Eintrag weitere Punkte auf das Konto gingen. Nach dem alten System, das viele Autofahrer:innen nach wie vor im Kopf haben, wenn sie an die Flensburger Kartei denken, verfiel der Punkt aus dem Beispielfall schon nach zwei Jahren. Kommt in dieser Zeit aber ein neuer Punkt hinzu, gilt die Tilgungsfrist des neuen Punktes auch für den alten.
Nach dem neuen System, das seit Mai 2014 gilt, verjährt nunmehr jede Tat einzeln und für sich. Das heißt: Die Frist der bereits auf dem Konto angesammelten Punkte ändert sich also durch neu hinzukommende nicht. Wichtig zu wissen: Alle Punkte, die vor der Reform im Fahreignungsregister eingetragen waren, verfallen jedoch weiterhin nach dem alten System, werden durch neue Punkte aber nicht mehr beeinflusst. Wann genau die Punkte verfallen und weitere Fragen zu den Einträgen im Fahreignungsregister beantworten wir im nächsten Absatz.
Wann verfallen die Punkte in Flensburg im konkreten Fall?
Das hängt von der Schwere der Tat ab. Dabei gilt folgende Regelung:
Art des Vergehens | Tilgungszeit |
Ordnungswidrigkeit | zweieinhalb Jahre vor dem 1. Mai 2014: zwei Jahre |
Grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftaten | fünf Jahre vor dem 1. Mai 2014: fünf Jahre |
Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis | zehn Jahre vor dem 1. Mai 2014: zehn Jahre |
Was bedeutet die Überliegefrist?
Die Überliegefrist beginnt nach der Tilgung der Punkte und dauert ein Jahr. Sie lässt sich an einem Beispiel einfach erklären: Nach einer groben Ordnungswidrigkeit (hier unsere aktuelle Übersicht, welches Vergehen im Straßenverkehr mit wie viel Bußgeld geahndet wird) bekommt man beispielsweise zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei, die nach fünf Jahren getilgt sind. Danach ist der Punkt in der Regel nicht mehr einsehbar, aber trotzdem nicht vollständig gelöscht.
Grund sind Verwaltungszeiten der Behörden: Angenommen auf dem Konto sind sieben Punkte, ein Punkt ist im Juni eines Jahres getilgt, aber im Juli geht schon der nächste Bescheid ein für ein Vergehen, das im Mai begangen wurde, dann bezieht sich die Strafe auf den Tatzeitpunkt. Zur Zeit des Vergehens hatte die Person am Steuer noch sieben Punkte auf dem Konto, sodass nun der achte hinzukommt und der Führerschein entzogen wird. Damit soll ebenfalls verhindert werden, dass die Beschuldigten ein Verfahren unnötig in die Länge ziehen, um die Tilgung eines Punkts abzuwarten.
Wann verjährt ein Punkte-Bescheid?
Wenn der Zeitpunkt des Vergehens und der Bußgeld-/Punktebescheid mehr als drei Monate auseinanderliegen, ist der Fall in der Regel als "verjährt" zu betrachten (in diesem Fällen kann sich die Verjährungsfrist des Bußgelds verlängern). Die Fahrerlaubnisbehörde hat dann keine Handhabe mehr, den Bescheid durchzusetzen.
Wofür gibt es wie viele Punkte?
Die nachfolgende Tabelle gibt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen Überblick über die Zahl der Punkte, die typischerweise für gängige Verkehrsdelikte vergeben werden. Konkret hängt die Sanktionierung vom jeweiligen Einzelfall ab. Je nach Schwere und Umständen der Tat und der "Vorgeschichte" der Verkehrsteilnehmer:innen, droht zusätzlich noch ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten, über das die Behörden ebenfalls entscheiden. Generell ist ein temporäres Fahrverbot (Dauer: ein bis drei Monate), das seitens der Behörden verhängt wird, zu unterscheiden vom Entzug der Fahrerlaubnis, der vom Gericht angeordnet wird. Diese wird bei schweren Verkehrsstraftaten wie dem Fahren unter Einfluss harter Drogen oder ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration, regelmäßig verhängt und hat noch viel weitreichendere Folgen (so unterscheiden sich Führerscheinentzug und Fahrverbot in der Praxis).
Art der Tat | Anzahl Punkte (mindestens) |
Ordnungswidrigkeit (z.B. Handy am Steuer) | 1 Punkt |
Grobe Ordnungswidrigkeit (z.B. schwerer Abstandsverstoß) | 1-2 Punkte |
Straftat (z.B. Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze) | 2 Punkte |
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis (z.B. Fahren unter Drogeneinfluss) | 3 Punkte |
Wie kann ich zur Löschung von Punkten beitragen?
Alle Autofahrer:innen können ihr Punktekonto durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) entlasten. Das geht jedoch nur, wenn nicht mehr als fünf Punkte in der Kartei vorhanden sind. Durch das FES lässt sich ein Punkt abbauen – allerdings nur einmal in fünf Jahren. Eine mehrmalige Teilnahme zur Löschung möglichst vieler Punkte funktioniert also nicht. Ob sich der Besuch eines FES lohnt, muss jede:r für sich entscheiden, denn in der Regel kommen Kosten zwischen 300 und 650 Euro auf die Teilnehmenden zu. Die sind jedoch individuell von der Fahrschule abhängig, die das Seminar anbietet.
Was passiert beim Überschreiten der 8-Punkte-Grenze?
Wenn das Punktekonto voll ist, droht in jedem Fall ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten. Manchmal muss die betroffene Person zusätzlich zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), das ist jedoch vom Einzelfall abhängig (so läuft eine MPU ab und das muss man wissen). In der Regel trifft die nicht alkohol- oder drogenbedingte MPU Wiederholungstäter:innen oder Fahrer:innen, die die acht Punkte innerhalb kürzester Zeit angesammelt haben. Ob man selbst bei Überschreitung der 8-Punkte-Grenze an der MPU teilnehmen muss, erfährt man bei der zuständigen Führerscheinstelle.