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Neue Regelungen: Das ändert sich 2025 für Autofahrende

Diese neu Vorschriften für Führerschein, HU & mehr gelten ab 2025

Adele Moser Leitende SEO-Redakteurin
Wird 2025 für Autofahrende teurer? Die AUTP ZEITUNG nennt alle neuen Regelungen für 2025.
Foto: Imago
Inhalt
  1. Änderungen für Autofahrer:innen 2025: Neue Farbe bei der HU-Plakette
  2. Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge sind nun dran
  3. Winterreifen: Nur noch mit Schneeflockensymbol
  4. Höhere Spritkosten: Diesel und Benzin werden teurer
  5. Kfz-Versicherungsprämien steigen
  6. Gasprüfung für Wohnmobile
  7. Motorräder: Änderungen bei Reifen und Abgasnorm
  8. Neue Vignetten
  9. Neue Farbe beim Versicherungskennzeichen
  10. THG-Quote für E-Autos auch 2025 verkaufen

Für Autofahrende in Deutschland stehen 2025 gleich mehrere Änderungen an. Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche neuen Regelungen und Gesetze ab dem neuen Jahr im Straßenverkehr gelten.

 

Änderungen für Autofahrer:innen 2025: Neue Farbe bei der HU-Plakette

Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette auf dem Nummernschild müssen 2025 zur Hauptuntersuchung (HU). Besteht der Pkw diese, gibt es eine gelbe Prüfplakette, die bis 2027 gültig ist. Die Plakette befindet sich auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen in der Mitte. Das Jahr der Fälligkeit findet sich an den zwei Ziffern in der Mitte der Prüfplakette. Eine "27" im Innenkreis bedeutet, dass der nächste Termin für die HU 2027 fällig ist. Die Ziffer, die auf der Plakette ganz oben steht (auf der 12-Uhr-Position einer normalen Uhr), beschreibt den Monat, in dem die nächste Hauptuntersuchung stattfinden muss. 

Wer den HU-Termin überzieht, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. So werden nach zwei Monaten bis zu vier Monaten 15 Euro fällig, bis zu acht Monaten dann 25 Euro. Wer die Hauptuntersuchung mehr als acht Monate überzieht, muss mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen (Stand: November 2024).
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Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge sind nun dran

Die Tage des alten Führerscheins sind gezählt – bis spätestens 19. Januar 2033 muss er umgetauscht und durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden. 2025 müssen alle Jahrgänge ab 1971 bis zum 19. Januar ihr altes Dokument gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen (Hier gibt es alle Informationen zum Führerschein-Tausch). Der Hintergrund für den Tausch ist eine EU-Richtlinie zur Umstellung auf fälschungssichere Führerscheine.

 

Winterreifen: Nur noch mit Schneeflockensymbol

Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, dürfen bereits seit dem ersten Oktober 2024 nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol verwendet werden. Das Alpine-Symbol ist ein stilisierter Berggipfel neben einer Schneeflocke. Pneus mit der "M+S"-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) dürfen bei diesen Witterungsverhältnissen dann nicht mehr genutzt werden. In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht, lediglich eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf folglich nur noch mit Winterreifen gefahren werden.

 

Höhere Spritkosten: Diesel und Benzin werden teurer

Es ist davon auszugehen, dass die Spritpreise 2025 steigen werden. Ein Grund ist die geplante Erhöhung des CO2-Preises. Diese Maßnahme soll den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren, dürfte aber die Kosten für Benzin und Diesel erneut spürbar erhöhen. Außerdem können Schwankungen des Rohölpreises und Wechselkurse die Kraftstoffpreise beeinflussen (Hier die aktuellen Benzin- und Dieselpreise nachlesen).

 

Kfz-Versicherungsprämien steigen

Auch 2025 passen die Versicherer die Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherungen am. Das kann für viele Autobesitzer:innen mit höheren Beiträgen verbunden sein, wenngleich auch einige von einer günstigeren Einstufung bei den Regionalklassen profitieren können. Deshalb empfiehlt es sich, die eigene Versicherung zu überprüfen und gegebenenfalls zu wechseln (Alle Informationen rund um den Versicherungswechsel).

 

Gasprüfung für Wohnmobile

Bei Wohnwagen und Wohnmobilen ist die Gasprüfung wieder Pflicht und muss alle 24 Monate durchgeführt werden. Demnach müssen alle Camper:innen, die in ihrem Fahrzeug eine Flüssiggasanlage eingebaut haben, diese Anlage bis zum 19. Juni 2025 von Sachverständigen prüfen lassen. Danach muss dieser Check alle zwei Jahre erneuert werden. Anders als früher bleibt die Kontrolle der Flüssiggasanlage unabhängig von der Hauptuntersuchung und kann separat durchgeführt werden. Bei Neuwagen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden. Preislich ist mit 45 bis 85 Euro zu rechnen.

 

Motorräder: Änderungen bei Reifen und Abgasnorm

Ab 2025 greift für Motorräder die neue Abgasnorm Euro 5+. Diese ersetzt die bisherige Euro 5-Norm. Somit dürfen ab 2025 nur noch neue Motorräder zugelassen werden, die der 5+-Norm entsprechen.

Eine weitere Veränderung für Motorradbesitzer:innen betrifft die Reifen. 2025 endet die bisherige Schonfrist für Pneus, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden. Und es folgen weitere Neuerungen: Bislang konnten Motorradfahrer:innen auf sogenannte Herstellerfreigaben zurückgreifen, um sicherzustellen, dass alternative Reifenmarken und -modelle mit ihrem Motorrad kompatibel sind. Die Umrüstung der Reifen war durch die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) recht problemlos. 2025 ändert sich dies aber: Dann müssen neue Pneus, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, durch eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation wie GTÜ, Dekra oder TÜV genehmigt werden. 

 

Neue Vignetten

Für 2025 werden für Fahrten durch die Alpenländer Österreichs und der Schweiz neue Vignetten fällig. Und in Österreich werden die neuen Vignetten auch teurer, durchschnittlich über sieben Prozent mehr als noch 2024. So kostet eine Jahresvignette für Österreich für einen Pkw ab 2025 103,80 Euro. Für eine Tagesvignette werden 9,30 Euro verlangt und zehn Tage kosten dann 12,40 Euro (Alle Preise: Stand November 2024). Diese und weitere Maut-Kosten in EU-Ländern hier nachlesen!

 

Neue Farbe beim Versicherungskennzeichen

Ab dem 1. März 2025 müssen Mofas, Mopeds, Roller und andere zulassungsfreie Kleinkrafträder ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Diese Kennzeichen wechseln jährlich ihre Farbe, um die Gültigkeit des Versicherungsschutzes leicht erkennbar zu machen. Dieser Versicherungsschutz gilt maximal ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert.

 

THG-Quote für E-Autos auch 2025 verkaufen

Mit der Ausstellung und dem Verkauf eines CO2-Zertifikats an jene Firmen, die laut Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) zu viel Kohlendioxid ausstoßen, können E-Auto-Besitzende Geld verdienen. Der Verkauf des Zertifikats ist jedes Jahr von Neuem möglich – so auch 2025. Wie hoch die THG-Prämie 2025 ausfällt, lässt zum derzeitigen Stand (November 2024) noch nicht konkret beziffern. 

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