Promillegrenze: Alkohol am Steuer (Strafen)
Das droht bei Alkoholfahrten
- Promillegrenze bei Alkohol am Steuer
- Strafen für Alkohol am Steuer: Bußgeld, Fahrverbot & Punkte drohen
- Promillegrenze in der Probezeit
- MPU "Idiotentest" bei Alkohol am Steuer
- Diese Promillegrenzen gelten im Ausland
- Promillegrenzen & Strafen für Alkohol am Steuer im EU-Ausland
- Promillegrenzen gibt es auch für Fahrradfahrer:innen
Alkohol am Steuer: Wer die Promillegrenze überschreitet, muss mit Bußgeld, Punkten, Fahrverbot oder gar einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) rechnen. AUTO ZEITUNG klärt, welche Folgen Trunkenheitsfahrten haben können!
Bei Alkohol am Steuer ist die Promillegrenze entscheidend: Wer diese überschreitet, muss laut deutschem Straßenverkehrsrecht mit Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot rechnen. In besonders schwerwiegenden Fällen droht die medizinisch-psychologische Untersuchung. Ab welcher Promillegrenze welche Strafe auf Autofahrer:innen zukommen kann und wie sich die Regeln bei Alkohol am Steuer von denen für Fahranfänger:innen unterscheiden, erklärt die AUTO ZEITUNG hier.
Alkohol am Steuer (Mitfahrer:innen) im Video:
Promillegrenze bei Alkohol am Steuer
Die wohl bekanntesten Promillegrenze für Autofahrer:innen lautet: 1,1 Promille. Liegt der Promillewert im Blut während man am Steuer sitzt darüber, liegt wegen absoluter Fahruntüchtigkeit immer eine Straftat vor. Dies gilt also auch dann, wenn Autofahrer:innen keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigen. Wer sich mit 0,5 bis 1,09 Promille ans Steuer setzt und dabei keine Ausfallerscheinungen zeigt, begeht dagegen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet wird. Zeigen Autofahrer:innen ab einem Promillewert ab etwa 0,3 Promille alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie das Fahren von Schlangenlinien gilt auch das als Straftat und eine Geldstrafe droht. Wer hier wiederholt auffällig wird, muss sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, bei einem aufgrund von Alkohol verursachten Unfall sind es mindestens zwölf Monate. Für Fahranfänger:innen liegt die Promillegrenze derweil bei 0,0 Promille. Wer sich in der Probezeit oder unter einem Alter von 21 Jahren dennoch alkoholisiert ans Steuer setzt, muss eine Geldbuße zahlen und bekommt einen Punkt im Flensburger Verkehrsregister. Hinzu kommt ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Mehr zum Thema: So Promillewert berechnen
Strafen für Alkohol am Steuer: Bußgeld, Fahrverbot & Punkte drohen
Wird bei Fahrer:innen außerhalb der Probezeit ein Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 nachgewiesen, so beläuft sich das Bußgeld bei Ersttäter:innen auf 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Wird man ein zweites Mal erwischt, sind es 1000 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal sind es 1500 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Abgesehen von der 0,5 Promillegrenze gibt es die weniger bekannte Grenze von 0,3 Promille. Diese kann beispielsweise schon durch das Trinken eines Biers erreicht werden. Die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit stellt in der Regel keine Ordnungswidrigkeit dar und bleibt daher straffrei. Doch bei auffälliger Fahrweise, beispielsweise Schlangenlinien, oder bei einem Unfall, kommt eine Straftat wegen Trunkenheit im Straßenverkehr in Betracht. Es können neben einem Fahrverbot auch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe drohen. Bleibt die 1,1-Promillegrenze: Hier ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. Es drohen deshalb als Strafen Bußgelder in Höhe von bis zu 3000 Euro, drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen sechs und zwölf Monaten, Führerscheinentzug und bis zu fünf Jahre Haft. Zudem gilt seit März 2021 eine neue MPU-Regelung für alkoholisierte Fahrer:innen: Zuvor war die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ab einem Promillewert von 1,6 Promille vorgeschrieben, bevor eine neue Fahrberechtigung erteilt werden darf. Personen, die mit 1,1 bis 1,59 Promille unterwegs waren, drohte bislang nur dann eine MPU, wenn sie weitere alkoholbedingte Auffälligkeiten zeigten. Doch künftig müssen auch sie zur MPU, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17. März 2021 entschieden hat. Denn: Nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand sei in solchen Fällen von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung auszugehen. Die Behörden müssten also annehmen, dass Betroffene regelmäßig viel trinken und sich unter Umständen eben auch alkoholisiert ans Steuer setzen.
Promillegrenze in der Probezeit
Alkohol am Steuer ist bei Fahranfänger:innen in der Probezeit (zwei Jahre) sowie bei Fahrer:innen unter 21 Jahren ein besonderes heikles Thema: Hier liegt die Promillegrenze bei 0,0 Promille. Wird das Alkoholverbot im Straßenverkehr missachtet, so belaufen sich die Strafen auf eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, einen Punkt in Flensburg sowie eine Geldbuße von 250 Euro. Außerdem wird ein Aufbauseminar verhängt. Stellt die Polizei Anzeichen von Fahrunsicherheit fest oder kommt es gar zum Unfall, erwarten Fahranfänger:innen noch höhere Strafen. Auch bei wiederholtem Vergehen erhöhen sie sich. Ab einer Promille-Grenze von 1,1 Promille wird Autofahrer:innen in der Probezeit die Fahrerlaubnis komplett entzogen, die Betroffenen erhalten eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Führerscheinstelle wird angehalten, vor Ablauf einer Frist von zehn bis zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
MPU "Idiotentest" bei Alkohol am Steuer
Die Aufforderung zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist oft nur eine Begleiterscheinung neben anderen Strafen. Sie droht seit März 2021 bereits ab 1,1 und nicht wie bislang ab 1,6 Promille, bei Wiederholungstäter:innen schon ab 0,5 Promille, oder bei Alkoholabhängigkeit beziehungsweise -missbrauch. Bei der MPU, umgangssprachlich immer noch oft "Idiotentest" genannt, geht es weniger um das Wissen über den Straßenverkehr, sondern viel mehr um charakterliche Eigenschaften. Die MPU setzt sich aus insgesamt drei Teilen zusammen: einem Verkehrstest, einer ärztlichen Untersuchung sowie einem psychologischen Gespräch. Die Kosten belaufen sich nach Angaben des ADAC auf circa 350 bis 750 Euro.
Diese Promillegrenzen gelten im Ausland
Besonders im Urlaub ist Alkohol am Steuer mehr als tückisch. In vielen EU-Ländern gilt die allgemein bekannte 0,5 Promillegrenze. Dennoch können bei einem Verstoß weitaus höhere Strafen auf Verkehrsteilnehmer:innen zukommen als in Deutschland. Beispielsweise kann es in Finnland sogar bis zur Fahrzeugbeschlagnahmung kommen. In Ungarn, Rumänien, der Slowakei und Tschechien muss sogar ganz auf Alkohol am Steuer verzichtet werden. Ob in Deutschland oder im Ausland, allgemein gilt: Wer ohne den Einfluss von Alkohol auf der Straße unterwegs ist, fährt am sichersten und gefährdet weder seinen Führerschein noch seine Mitmenschen.
Promillegrenzen & Strafen für Alkohol am Steuer im EU-Ausland
Land | Promillegrenze | Bußgeld |
Belgien | 0,5 | ab 180 € |
Bulgarien | 0,5 | ab 255 € |
Dänemark | 0,5 | bis 1 Netto-Monatsverdienst |
Finnland | 0,5 | ab 15 Tagessätze |
Frankreich | 0,5 | ab 135 € |
Griechenland | 0,5 | 200 € |
Großbritannien (Schottland) | 0,8 (0,5) | unbegrenzt |
Irland | 0,5 | ab 200 € |
Italien | 0,5 | ab 530 € |
Kroatien | 0,5 | ab 400 € |
Litauen | 0,4 | ab 290 € |
Luxemburg | 0,5 | ab 145 € |
Malta | 0,5 | ab 1200 € |
Montenegro | 0,3 | ab 70 € |
Niederlande | 0,5 | ab 325 € |
Norwegen | 0,2 | ab 520 € |
Österreich | 0,5 | ab 300 € |
Polen | 0,2 | bis 1200 € (ab 0,5 Promille einkommensabhängig) |
Portugal | 0,5 | ab 250 € |
Rumänien | 0,0 | ab 420 € |
Schweden | 0,2 | ab 40 Tagessätze |
Schweiz | 0,5 | ab 560 € |
Serbien | 0,3 | ab 40 € |
Slowakei | 0,0 | ab 200 € |
Slowenien | 0,5 | ab 300 € |
Spanien | 0,5 | ab 500 € |
Tschechien | 0,0 | ab 100 € |
Ungarn | 0,0 | bis 300 € (über 0,5 Promille ab 1000 €) |
Zypern | 0,5 | ab 100 € |
Für Fahranfänger:innen und/oder Berufskraftfahrer:innen können teilweise niedrigere Promillegrenzen gelten. Stand: Januar 2021; Alle Angaben ohne Gewähr. |
Promillegrenzen gibt es auch für Fahrradfahrer:innen
Auch Fahrradfahrer:innen müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie eine gewisse Promillegrenze überschreiten. Ab 1,6 Promille begehen sie eine Straftat, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind und ihnen drohen neben einer Geldstrafe (meist: ein Monatsnettogehalt, 30 Tagessätze) auch zwei Punkte in Flensburg und die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Wer bei der MPU durchfällt, verliert seine Fahrerlaubnis.