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Alle Kennzeichen: Überblick/Erklärung

Das muss man zur roten Nummer & Co. wissen

Alexander Koch Chefredakteur Digital
Inhalt
  1. Alle Kennzeichen-Typen erklärt (Übersicht)
  2. Auch Plug-in-Hybride dürfen das E-Kennzeichen haben
  3. H-Kennzeichen oder rote 07er-Nummer für Oldtimer
  4. Saisonkennzeichen
  5. Kurzzeitkennzeichen
  6. Rote Kennzeichen
  7. Das Wechselkennzeichen
  8. Das grüne Kennzeichen
  9. Ausfuhrkennzeichen

Auch heute noch ist das rote Kennzeichen (06er/07er) eine beliebte Kurzzeit-Alternative. In den vergangenen Jahren gab es aber immer wieder Einschränkungen zur Nutzung, die eine illegale Verwendung unterbinden sollte. Wir erklären die verschiedenen Kennzeichen-Typen für Elektroautos, Forst- oder Landwirtschaft sowie Überführungs-Kennzeichen. Ein Überblick!

 

Alle Kennzeichen-Typen erklärt (Übersicht)

Ohne Zulassung darf in der Regel kein Auto auf öffentlichen Straßen fahren. Neben dem 52 x 11 cm großen EU-Kennzeichen, mit dem die allermeisten unterwegs sind, gibt es laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aber auch noch eine Vielzahl anderen Nummernschildern – etwa das rote Kennzeichen oder das grüne, das zeitlich befristete Nummernschild und solches für E-Autos und Oldtimer. Das gängigste ist das EU-Kennzeichen, das 1994 die alten Schwarz-weiß-Schilder abgelöst hat, die aber nach wie vor gültig sind. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde – etwa "HH" für Hamburg" – und einer Erkennungsnummer. Dieser Teil setzt sich aus ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern zusammen. Auf die Nationalität innerhalb der EU weist das Kürzel auf dem blau unterlegten Feld am linken Rand hin, im Falle von Deutschland ist es ein "D".

Übrigens läss das Kennzeichen nicht mehr zwingend den Rückschluss auf den Wohnort des Halters zu. Denn seit 2015 gilt die Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel nicht mehr. Fahrzeughalter:innen können seitdem selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen am Auto lassen oder nicht. Nach der hinfälligen Umkennzeichnung beim Wohnsitzwechsel wurde dies zum Oktober 2019 auch auf den bundesweiten Halterwechsel erweitert. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Kennzeichen "nachmalen" erlaubt? Antwort im Video:

 
 

Auch Plug-in-Hybride dürfen das E-Kennzeichen haben

Die Kennzeichen für Elektroautos sehen wie das EU-Kennzeichen aus, haben aber ein "E" am rechten Ende. Der Buchstabe signalisiert Sonderrechte und Vorteile. Auf Basis des 2015 in Kraft getretenen E-Mobilitätsgesetzes dürfen Kommunen nämlich Haltern von E-Autos, Plug-in-Hybriden oder E-Autos mit Brennstoffzelle kostenloses Parken einräumen, Zufahrtsbeschränkungen aufheben oder Busspuren für Stromer freigeben. Außerdem müssen die Halter:innen von Elektroautos keine Kfz-Steuer zahlen. Bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen erfolgt die E-Kennzeichnung auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens, bei Saison- und grünen Kennzeichen direkt hinter der Erkennungsnummer.

Ein E-Kennzeichen bekommen reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV), Brennstoffzellenautos (FCEV) und Fahrzeuge mit einer externen Lademöglichkeit wie Plug-in-Hybride (PHEV). Letztere müssen jedoch entweder weniger als 50 gr CO2 ausstoßen oder mindestens 50 km rein elektrisch fahren. Neben Autos und Wohnmobilen können auch Lieferwagen, Transporter, Trikes, Quads und Motorräder bei passenden Voraussetzungen das E-Kennzeichen erhalten.

 

H-Kennzeichen oder rote 07er-Nummer für Oldtimer

Das Gesetz sieht zwei spezielle Zulassungsarten für Oldtimer zu: das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Ersteres ist für den Dauerbetrieb des Fahrzeugs gedacht. Das zweite genügt, wenn das Auto an Veranstaltungen teilnimmt, die laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) "der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen". Für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen benötigen Oldtimer mit dem roten Kennzeichen keine Betriebserlaubnis oder Zulassung, Fahrten zum TÜV sind also nicht notwendig. Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten in die Werkstatt sind damit ebenfalls erlaubt. Oldtimer werden per Gesetz als Fahrzeuge definiert, "die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind". Für sie gilt der pauschale Steuersatz von 192 Euro. Gut zu wissen: Zeitgenössisches Tuning wird in der Regel toleriert.

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Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen enthält neben dem Verwaltungsbezirk und der Erkennnungsnummer zusätzlich eine Angabe des zugeteilten Betriebszeitraums, der zwischen zwei und elf Monaten betragen darf. Darf das Auto beispielsweise nur zwischen März und November bewegt werden, steht über dem Querstrich eine "3" und darunter eine "11". Der Vorteil des Saisonkennzeichens: Je nach Dauer des Zeitraums und Motorisierung lassen sich Steuern und Versicherung sparen – unter Umständen lohnenswert bei Cabrios, Wohnmobilen oder Motorrädern, die im Winter nicht gefahren werden sollen. Außerdem muss man  nicht zweimal jährlich zur Zulassungsstelle, um das Auto vorübergehend stillzulegen. Auch das spart Zeit und Verwaltungsgebühren. Wichtig aber ist beim Saisonkennzeichen: Das Fahrzeug darf nur während des angegebenen Betriebszeitraums auf öffentliche Straßen, während der Ausschlusszeiten besteht dort kein Versicherungsschutz. Seit Februar 2017 können H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Das teuerste Kennzeichen der Welt (Video):

 
 

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen wird meistens von Privatleuten im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenhandel für Probe- und Überführungsfahrten verwendet. Es gilt für maximal fünf Tage und kann bei der Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Halters oder am Fahrzeugstandort beantragt werden. Das Ablaufdatum ist am rechten Rand nach dem Schema Tag-Monat-Jahr gelb unterlegt vermerkt. Es setzt eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine bestandene Kfz-Hauptuntersuchung voraus. Ausnahme: Läuft deren Gültigkeit innerhalb der Kennzeichenfrist ab, darf man zur nächsten Untersuchungsstelle oder in die nächstgelegene Werkstatt fahren.

 

Rote Kennzeichen

Das Gegenstück des Kurzzeitkennzeichens für laut Gesetz "zuverlässige" Händler, Hersteller und Kfz-Werkstätten ist das rote Kennzeichen, das an unterschiedlichen Fahrzeugen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Nur für die genannten Zwecke dürfen auch Fahrten ohne Betriebserlaubnis durchgeführt werden, allerdings muss das Auto für die Teilnahme am Straßenverkehr vorschriftsmäßig sein. Die Erkennungsnummer besteht nur aus Ziffern, beginnend mit "06". Für die Verwendung der roten Nummer muss ein so genanntes "Fahrzeugscheinheft" mitgeführt werden. Privatfahrten mit roten Nummern sind ausdrücklich nicht erlaubt. Erlaubt ist hingegen, dass das rote Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwendet werden kann.

 

Das Wechselkennzeichen

Mit dem Wechselkennzeichen können zwei Autos der gleichen Klasse mit einem Kennzeichen zugelassen werden – es kann sich also um zwei Pkw, zwei Wohnmobile oder zwei Anhänger handeln. Ein Wechselkennzeichen darf immer nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Das jeweils nicht genutzte Fahrzeug muss auf Privatgrund parken. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Der Vorteil: Für einen Zweitwagen – auch Oldtimer sind erlaubt – kann diese Kennzeichenvariante günstigere Versicherungskonditionen bringen. Steuern können jedoch nicht gespart werden, da das Finanzamt für jedes zugelassene Auto den vollen Steuersatz verlangt.

 

Das grüne Kennzeichen

Die grünen Kennzeichen sehen wie ein EU-Kennzeichen aus, unterscheiden sich aber durch ihre grüne Schrift und werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben. Daher sind sie im Verkehr eher selten zu sehen. Und wenn, dann oft auf dem Land an Traktoren oder anderen forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Sie können aber auch auf Baustellen an Kränen oder Baumaschinen sowie Fahrzeugen von Schaustellern oder Hilfsorganisationen zu finden sein. Voraussetzung für eine Zuteilung der grünen Kennzeichen ist die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt.

Richtlinien zur Kennzeichenbefestigung (Video):

 
 

Ausfuhrkennzeichen

Ist ein Auto nicht zugelassen und soll dauerhaft ins Ausland verbracht werden, dann ist das maximal zwölf Monate gültige Ausfuhrkennzeichen gefragt. Man muss neben den Zulassungsbescheinigungen auch eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung, eine gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Außerbetriebsetzung vorlegen. Um das Fahrzeug eindeutig zu identifizieren, müssen Privatleute das Auto in der Regel bei der Zulassungsstelle vorführen. Die Erkennungsnummer des Ausfuhrkennzeichens ist kurz und besteht aus einer ein- bis vierstelligen Zahl und einem Buchstaben. Das Feld mit dem Ablaufdatum auf roten Untergrund mit schwarzer Schrift befindet sich am rechten Rand.

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