Licht am Auto: Alles zur Beleuchtung
Die Lichter am Auto sind wichtig für die Sicherheit – nicht nur in der Nacht, sondern auch tagsüber. Diese Autobeleuchtung gibt es, das sind die entsprechenden Lichtsymbole und das ist bei ihrer Nutzung zu beachten!
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Welche Lichter gibt es am Auto?
Lichter am Auto gibt es mehr, als man vielleicht denkt. Einige sind verpflichtend, andere sollen die Sicht verbessern, sind aber kein Muss. Die Liste bietet eine Übersicht der möglichen/verpflichtenden Kfz-Beleuchtung. In der Bildergalerie sind die entsprechenden Lichtsymbole erläutert.
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Scheinwerfer am Auto richtig einstellen – Anleitung im Video:

Kfz-Beleuchtung in der Übersicht
Abblendlicht
Das Abblendlicht ist weiß und die wichtigste Beleuchtung am Auto. Es muss in bestimmten Situationen zwingend eingeschaltet werden: Bei Dämmerung und nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen wegen Regen, Nebel oder Schneefall, bei Einfahrt in Tunnel, Tiefgaragen/Parkhäusern, und wenn das Auto abgeschleppt wird. Im Gegensatz zu Deutschland ist in manchen Ländern zudem eine generelle Lichtpflicht am Tag vorgeschrieben. Dann muss das Abblendlicht (oder das Tagfahrlicht) immer eingeschaltet sein, sobald das Auto fährt. Das Abblendlicht bietet nicht nur bessere Sicht beispielsweise bei Dunkelheit, sondern sorgt auch dafür, dass man von anderen Verkehrsteilnehmenden besser gesehen wird. Es ist so eingestellt, dass andere Autofahrer:innen davon nicht geblendet werden. Befindet sich allerdings schwere Ladung im Kofferraum oder auf dem Dach, ist es möglich, dass sich der Winkel des Lichtstrahls verändert, da sich das Auto unter dem Gewicht neigt. Dann muss man das Abblendlicht nachjustieren, um einer Blendung entgegenzuwirken. Moderne Fahrzeuge verfügen in der Regel über eine automatische Leuchtweitenregulierung.
Schlussleuchte
Die Schlussleuchte ist rot und wird immer automatisch zusammen mit dem Abblendlicht aktiviert. Es dient dazu, besser von anderen Verkehrsteilnehmer:innen gesehen zu werden und zeigt durch seine Farbe an, in welche Richtung das Fahrzeug orientiert ist.
Fernlicht
Das Fernlicht ist weiß und befindet sich vorne am Auto. Die starken Scheinwerfer sorgen dafür, dass bei Nacht die Fahrbahn und Teile der Umgebung gut ausgeleuchtet sind, um eine sichere Fortbewegung zu gewährleisten. Es ist jedoch nicht erlaubt, das Fernlicht zu aktivieren, wenn das Auto steht, man andere Verkehrsteilnehmer:innen von vorne oder hinten blenden könnte, oder wenn es ausreichend Lichtquellen von außen gibt (Straßenbeleuchtung, Tageslicht). Zudem reflektiert starker Regen, Nebel oder Schnee das grelle Licht der Scheinwerfer, was dazu führen kann, dass sich die Sicht bei eingeschaltetem Fernlicht verschlechtert. Auch bei der Begegnung mit Wildtieren sollte man das Fernlicht ausschalten. Betätigt man die Lichthupe, leuchtet das Fernlicht auf.
Tagfahrlicht
Das Tagfahrlicht ist weiß und zählt seit 2011 zu den verpflichteten Lichtern an der Front neuer Automodelle. Ältere Autos sind oft noch nicht mit Tagfahrlichtern ausgestattet. Man kann das Tagfahrlicht nicht manuell einschalten, denn es wird automatisch beim Start des Fahrzeugs aktiviert – allerdings lässt es sich in der Regel über den Bordcomputer deaktivieren. Das Tagfahrlicht dient alternativ zum Abblendlicht dazu, besser von anderen gesehen zu werden.
Standlicht
Das Standlicht oder Begrenzungslicht ist an der Front des Fahrzeugs weiß und am Heck rot. Es eignet sich nicht als Alternative zum Tagfahrlicht. Es ist wesentlich schwächer und dient ausschließlich dazu, das geparkte Fahrzeug als solches erkennbar zu machen, wenn es auf schlecht beleuchteten Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften abgestellt ist oder man es aus rund 50 m Entfernung auch innerorts nicht erkennt.
Parklicht
Nur innerorts darf man hingegen das Parklicht einsetzen. Es befindet sich ebenfalls an der Front (weiß) sowie am Heck (rot) und leuchtet jeweils nur auf der linken oder rechten Seite des Autos. Mit dem Blinkerhebel wähl man die der Straße zugewandten Seite aus, auf der das Parklicht am Auto leuchten soll. Es schaltet sich dann beim Ausschalten der Zündung automatisch ein.
Nebelscheinwerfer
Die Nebelscheinwerfer leuchten weiß (hellgelb ist auch legal) und dürfen nicht nur bei Nebel, sondern auch bei erheblicher Behinderung der Sicht (unter 50 m) aktiviert werden. Sind sie eingeschaltet, darf man aufgrund der dementsprechend herrschenden Sichtverhältnisse nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei normalen Sichtverhältnissen dürfen sie nicht leuchten, da sie sonst andere Verkehrsteilnehmenden blenden können. Nutzen Autofahrer:innen die Nebelscheinwerfer falsch, also schalten sie sie ein, obwohl es die Umstände nicht verlangen oder bleiben sie ausgeschaltet, obwohl die Sicht erheblich beeinträchtigt ist, droht eine Strafe (siehe Absatz "Bußgelder bei Verstößen").
Bremsleuchten
Die Bremsleuchten sind rot, befinden sich am Heck und sind mit dem Bremspedal gekoppelt. Seit 1998 ist in Deutschland bei allen neu zugelassenen Automodellen eine dritte Bremsleuchte verpflichtend. Betätigt man das Bremspedal, leuchten die Bremslichter auf. Es signalisiert den anderen Verkehrsteilnehmer:innen, dass man die Geschwindigkeit reduziert. Damit können nachfolgende Autofahrende besser auf die Situation reagieren und Auffahrunfälle vermeiden.
Rückfahrscheinwerfer
Legt man den Rückwärtsgang ein, leuchten, falls vorhanden, je nach Baujahr ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer am Heck weiß auf und bleiben eingeschaltet, solange der entsprechende Gang eingelegt ist. Er soll die Sicht nach hinten verbessern, um das Rangieren zu erleichtern. Legt man einen Vorwärtsgang ein, geht der Rückfahrscheinwerfer automatisch wider aus.
Nebelschlussleuchte
Die Nebelschlussleuchte ist hinten am Auto angebracht und leuchtet rot. Sie darf nur bei sehr dichtem Nebel (Sicht weit unter 50 m) zum Einsatz kommen, um das Auto besser für Nachfolgende sichtbar zu machen. Bei weniger dichtem oder keinem Nebel blendet die Nebelschlussleuchte erheblich und wird zur Gefahr. Darum droht bei falschem Einsatz der Nebelschlussleuchte eine Strafe (siehe Absatz "Bußgelder bei Verstößen").
Blinker
Die Blinker heißen offiziell Fahrtrichtungsanzeiger, zeigen gelbes/oranges Licht und befinden sich an Front, Heck und seitlich am Auto. Man aktiviert die linken oder rechten Blinker mit dem Blinkerhebel am Lenkrad, um eine Änderung der Fahrtrichtung zu signalisieren. Dazu zählt:
- Abbiegen
- Verlassen eines Kreisverkehrs
- Losfahren vom Straßenrand oder Parkplatz
- Wechseln der Fahrspur
- Überholen
Bei der Betätigung der Warnblinkanlage blinken alle richtungsanzeigenden Lichter gleichzeitig. Vorschriftsmäßig zum Einsatz kommt sie:
- beim Absichern einer Unfallstelle
- bei einer Panne
- während das Auto abgeschleppt wird
- bei Annäherung an ein Stauende
Kennzeichenbeleuchtung
Die Kennzeichenbeleuchtung ist weiß und wird automatisch mit dem Abblendlicht aktiviert. Es befindet sich hinten nahe dem Kennzeichen und erhellt dieses.
Innenraumbeleuchtung
Diverse Lampen innen dienen als Innenraumbeleuchtung oder zur Kennzeichnung von geöffneten Türen oder der Heckklappe, um eine Kollision zu verhindern.
LED-Scheinwerfer und automatisierte Systeme
Durch den Fortschritt der Technik in den letzten Jahren, sind moderne Autos deutlich besser ausgestattet, was die Qualität und Leuchtkraft der unterschiedlichen Beleuchtungen angeht. Es gibt jedoch auch für viele ältere Fahrzeuge LED-Birnen zum Nachrüsten. So kann die Performance der Lichter legal verbessert werden, ohne das gesamte Scheinwerfer-Modul austauschen zu müssen.
Zudem gibt es unterschiedliche Systeme zur Automatisierung der Kfz-Beleuchtung. Dazu zählen:
- das Abbiegelicht, das sich automatisch durch die Nutzung des Blinkers oder durch Einlenken aktiviert und eine seitliche Ausleuchtung vor dem Fahrzeug bietet.
- das Kurvenlicht, das beim Einlenken durch ein mitlenkendes Abblendlicht in Kurven hineinleuchtet oder durch ein kamerabasiertes System schon vor dem Lenkeinschlag die Kurve erkennt und das Scheinwerferlicht entsprechend orientiert.
- das automatische Abblendlicht, das durch einen Sensor erkennt, ob die Lichtverhältnisse ein Einschalten des Abblendlichts erforderlich machen und diese automatisch aktiviert. Zudem schalten sich die Scheinwerfer beim Ausschalten der Zündung automatisch aus.
- die automatische Leuchtweitenregulierung, die sicherstellt, dass auch schwer beladene Fahrzeuge mit anderer Neigung nicht den Gegenverkehr blenden.
- die adaptiven Scheinwerfer, die das Licht automatisch optimal verteilen, ohne den Gegenverkehr zu blenden.
- der Fernlichtassistent, der automatisch das Fernlicht aktiviert, wenn es die Lichtverhältnisse verlangen und kein Fahrzeug entgegenkommt und automatisch deaktiviert, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug vom System erkannt wird.
- der dynamische Fernlichtassistent mit Matrix-LED-Scheinwerfer, bei dem das Fernlicht bei Nacht durchgehend aktiviert bleibt und nur einzelne Bereiche automatisch verdunkelt werden, die das System als Verkehrsteilnehmende erkennt, die nicht geblendet werden sollen.
Beleuchtung bei der HU – was wird geprüft?
Fährt man mit dem Auto zur Hauptuntersuchung, wird auch die Beleuchtung am Auto gemäß StVZO überprüft. Diese besagt, dass ein Pkw über bestimmte lichttechnische Einrichtungen verfügen muss. Die vollständige Liste lautet:
- Abblendlicht (weiß/vorne)
- Fernlicht (weiß/vorne)
- Tagfahrlicht (weiß/vorne, bei Neuzulassungen seit 2011)
- Schlussleuchte (rot/hinten)
- Bremsleuchten (rot/hinten, bei Neuzulassungen seit 1998 drei Stück)
- Kennzeichenbeleuchtung (weiß/hinten)
- Rückfahrscheinwerfer (weiß/hinten, bei Neuzulassungen seit 2011)
- Nebelschlussleuchte (rot/hinten, bei Neuzulassungen seit 1991)
- Fahrtrichtungsanzeiger/Blinker (gelb/seitlich)
- Standlicht (weiß/vorne, rot/hinten)
So prüft man die Beleuchtung selbst
Ein funktionierendes Lichtsystem ist sicherheitsrelevant – auch bei modernen Fahrzeugen mit Fehleranzeige im Cockpit. Die manuelle Kontrolle empfiehlt sich regelmäßig:
- Rundgang mit aktivierter Zündung: Abblendlicht, Warnblinker, Rücklicht und Standlicht prüfen.
- Fernlicht und Nebelscheinwerfer: Nur bei eingeschaltetem Stand- oder Abblendlicht aktivierbar.
- Bremslichter: Am besten mit zweiter Person prüfen oder durch Spiegelung an einer Wand beobachten.
- Vorderlichter: Frontal vor eine Wand stellen und Reflexion prüfen.
- Rückfahrscheinwerfer: Rückwärtsgang einlegen und im Rückspiegel die Reflexion an einer Wand prüfen.
Ein auffällig schnelles Blinken deutet auf einen defekten Fahrtrichtungsanzeiger hin.
Bußgelder bei Verstößen (Stand: August 2025)
- Fahren ohne Licht bei schlechten Sichtverhältnissen/Beleuchtung defekt oder verschmutzt: 20 Euro, mit Gefährdung: 25 Euro, mit Unfallfolge: 35 Euro
- Fahren ohne Abblendlicht bei Nebel, Schneefall oder Regen innerorts: 25 Euro, mit Unfallfolge: 35 Euro
- Fahren ohne Abblendlicht bei Nebel, Schneefall oder Regen außerorts: 60 Euro, mit Gefährdung: 75 Euro, mit Unfallfolge: 90 Euro
- Nur mit Standlicht unterwegs: 10 Euro, mit Gefährdung: 15 Euro, mit Unfallfolge: 35 Euro
- Falsche Nutzung von Nebelscheinwerfern: 20 Euro, mit Gefährdung: 25 Euro, mit Unfallfolge: 35 Euro
- Fahren ohne Licht im Tunnel: 10 Euro
- Blinken vergessen: 10 Euro
- Unzulässige Nutzung von Warnblinkanlage oder Lichthupe: 5 Euro, mit Belästigung: 10 Euro
- Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet: 20 Euro















