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Geht auch ganz einfach:

LED-Scheinwerfer: Ist eine Reparatur möglich?

Bei einem Defekt wird es teuer

Johannes Beck Redakteur
Christina Finke
Inhalt
  1. LED-Scheinwerfer & -Rückleuchten reparieren
  2. Tipps zur Pflege von LED-Scheinwerfern & -Rückleuchten
  3. LED-Scheinwerfer richtig einstellen
  4. Inwiefern können defekte LED-Scheinwerfer die HU beeinflussen? 

Derzeit ist es nicht möglich, LED-Scheinwerfer und -Rückleuchten zu reparieren – obwohl die Reparatur einzelner Teile durchaus machbar wäre. Wir erklären, warum das so ist und wie die Leuchten eingestellt werden!

LED-Scheinwerfer und -Rückleuchten gehören bei den meisten Neuwagen mittlerweile zur Standardausstattung der Kfz-Beleuchtung und sollen im Vergleich zu Halogenlampen nicht nur heller und energiesparender sein, sondern auch länger halten. Laut Recherchen des ADAC kann man bei LED-Scheinwerfern von einer Betriebszeit von 3000 bis 10.000 Stunden ausgehen, Rückleuchten halten oft länger durch. Generell seien LED-Leuchten dem Autoclub zufolge auf eine Lebenszeit von 15 Jahren ausgelegt. Autos in Deutschland sind demnach zum Zeitpunkt ihrer Stilllegung im Schnitt aber rund 18 Jahre alt. Was also, wenn LED-Scheinwerfer ausfallen, bevor das Fahrzeug den Geist aufgibt? Kann man die Scheinwerfer oder ihre Einzelteile dann noch reparieren oder müssen sie ersetzt werden? Und wie funktioniert das Einstellen von LED-Scheinwerfern so wie das von Halogen-Leuchten? Die AUTO ZEITUNG hat die Antworten auf diese Fragen. 
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LED-Scheinwerfer & -Rückleuchten reparieren

Laut ADAC gibt es derzeit keine Konzepte zum Reparieren von LED-Scheinwerfern und -Rückleuchten, auch wenn die Reparatur von Einzelteilen technisch durchaus möglich wäre. Sie dürften aber auch nur repariert werden, wenn dies in der jeweiligen Typgenehmigung angegeben ist. Allerdings sind die meisten LED-Leuchten für Reparaturen schlicht nicht ausgelegt. Dabei wäre dies dem Autoclub zufolge durchaus sinnvoll – zumindest dann, wenn die integrierte Steuerelektronik und nicht die LED-Lichteinheit den Geist aufgibt. Bislang stehen jedoch lediglich einige wenige Reparaturkits zur Verfügung. Mit ihnen können etwa nach leichten Parkremplern kleinere Reparaturarbeiten vorgenommen werden, sofern Leuchte und Abdeckscheibe unbeschädigt sind.

In der Regel ist das Reparieren von LED-Scheinwerfern und -Rückleuchten aber nicht möglich und sie müssen bei einem Defekt komplett ausgetauscht werden. Und das kann teuer werden: Mit bis zu 5700 Euro gibt der ADAC die anfallenden Kosten bei einem Austausch eines hochwertigen LED-Scheinwerfers in einer Vertragswerkstatt an. Bei LED-Rückleuchten liegen die Kosten demnach noch bei bis zu 700 Euro. Zum Vergleich: Konventionelle Ersatzglühlampen schlagen mit maximal 15 Euro zu Buche.

 

Tipps zur Pflege von LED-Scheinwerfern & -Rückleuchten

Damit LED-Scheinwerfer und -Rückleuchten möglichst lange halten, sollten ihre Kunststoffabdeckungen nicht mit scheuernden Mitteln – dazu zählen auch Fahrzeugpolituren (hier im Test) – behandelt werden. Dies könnte die UV-Schutzschicht beschädigen und der Kunststoff würde anschließend schneller verwittern.

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LED-Scheinwerfer richtig einstellen

Ohne geeignetes Werkzeug lassen sich LED-Scheinwerfer in der Regel nicht selber einstellen. Vor allem bei modernen Lichtsystemen, die etwa eine Kurvenlicht-Funktion bieten, ist das korrekte Justieren enorm aufwändig, da Kamera-basierte Geräte notwendig sind. Daher sollte das Einstellen von LED-Scheinwerfern einer Werkstatt mit dem nötigen Wissen und der Ausstattung überlassen werden. Die Einstellung wird üblicherweise im Zuge von Inspektionen überprüft, es werden aber auch sogenannte Lichttests angeboten. Geht es darum, die LED-Scheinwerfer nach dem Beladen eines Fahrzeugs zu justieren, übernimmt das bei modernen Systemen in der Regel eine automatische Leuchtweitenregulierung.

 

Inwiefern können defekte LED-Scheinwerfer die HU beeinflussen? 

Nicht nur ein Totalausfall des LED-Scheinwerfers kann zum Verwehren der HU-Plakette führen. Fällt beim Fahrzeugcheck durch eine Prüforganisation auf, dass ein Drittel der Leuchtdioden eines Scheinwerfers oder eines Rücklichts nicht mehr funktionstüchtig sind, wird das bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel gezählt. Infolgedessen wird bis zur Beseitigung des Mangels keine neue Plakette ausgestellt.

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