close
Schön, dass du auf unserer Seite bist! Wir wollen dir auch weiterhin beste Unterhaltung und tollen Service bieten.
Danke, dass du uns dabei unterstützt. Dafür musst du nur für www.autozeitung.de deinen Ad-Blocker deaktivieren.
Geht auch ganz einfach:

Mittelspurschleicher: Ist rechts überholen erlaubt?

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin

Wird ein Auto zum sogenannten Mittelspurschleicher, kann das auf der Autobahn zum Problem werden. Darf man in dem Fall rechts überholen? Welche Strafen drohen Fahrer:innen, die die mittlere Spur blockieren? Wir geben die Antwort.

Hinweise zu den Affiliate-Links
Die genannten Produkte wurden von unserer Redaktion persönlich und unabhängig ausgewählt. Beim Kauf in einem der verlinkten Shops (Affiliate Link) erhalten wir eine geringfügige Provision, die redaktionelle Selektion und Beschreibung der Produkte wird dadurch nicht beeinflusst.
Mittelspurschleicher
Mittelspurschleicher behindern den Verkehr. Rechts zu überholen ist jedoch nicht die Lösung. Foto: Getty Images
Inhalt
  1. Was ist ein Mittelspurschleicher?
  2. Mittelspurschleicher: Welche Strafen drohen?
  3. Darf man Mittelspurschleicher rechts überholen?
 

Was ist ein Mittelspurschleicher?

Per Gesetz gibt es keine Definition des Begriffs "Mittelspurschleicher". Als Mittelspurschleicher werden umgangssprachlich Fahrer:innen bezeichnet, die auf einer mindestens dreispurigen Autobahn die mittlere Spur nicht verlassen und dort zu langsam unterwegs sind, obwohl auf der rechten Spur ausreichend Platz wäre. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in § 2 (1) vor, dass Fahrzeuge die rechte Fahrbahn benutzen beziehungsweise möglichst weit rechts fahren müssen.

Allerdings steht dem "Rechtsfahrgebot" der § 7 (3c) gegenüber. Er besagt, dass wenn außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 (Leitlinien) gekennzeichnet sind, Kraftfahrzeuge den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren dürfen, wenn rechts davon, wenn auch nur gelegentlich, andere Fahrzeuge halten oder fahren. Damit möchte der Gesetzgeber häufige Spurwechsel und die damit einhergehende Gefahr eindämmen. Die Gesetzeslage sorgt demnach für einen großen Spielraum, sodass gegen Mittelspurschleicher kaum rechtliche Konsequenzen durchgesetzt werden. Der Bußgeldkatalog sieht allerdings für zu langsam fahrende Verkehrsteilnehmer:innen und für einen Verstoß des "Rechtsfahrgebots" Strafen und Punkte in Flensburg vor.
Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Rettungsgasse bilden im Video erklärt:

 
 

Mittelspurschleicher: Welche Strafen drohen?

Generell gilt: Wer auf der Straße zu langsam mit dem Auto fährt und dadurch andere Autofahrer:innen behindert, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen (alle Preise: Stand März 2025). Auf der Autobahn ist die Strafe etwas deftiger. Hier droht bei einem Verstoß gegen das "Rechtsfahrgebot" mit Behinderung ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg (So die Punkte in Flensburg einsehen). Verursacht man durch das "Schleichen" auf der mittleren Spur zudem einen Unfall, kostet das 120 Euro und man kassiert einen Punkt. Mutwilliges Ausbremsen kann das vor Gericht als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden, was eine Geldstrafe, Punkte oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und/oder ein Fahrverbot nach sich ziehen kann.

Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

 

Darf man Mittelspurschleicher rechts überholen?

Wenn Mittelspurschleicher auf der Autobahn den Verkehr stören, gilt es, Ruhe zu bewahren und angemessen Abstand zu halten. Rechts überholen ist bei Mittelspurschleichern nicht erlaubt und zieht außerorts eine Strafe von 100  bis 145 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Möchte man überholen, muss das also links des langsamer fahrenden Autos geschehen, unabhängig davon, welche Spur es befährt. Auch der Einsatz der Lichthupe, um Autofahrende auf der mittleren Spur auf das "Rechtsfahrgebot" aufmerksam zu machen, ist nicht erlaubt und kostet fünf Euro Bußgeld. Gefährliches Drängeln mit dichtem Auffahren und dem Einsatz der Lichthupe gilt als Nötigung im Straßenverkehr und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot bedeuten.

Tags:
Copyright 2025 autozeitung.de. All rights reserved.