Rechtsfahrgebot: Regeln & Gesetze So funktioniert das Rechtsfahrgebot
- Was bedeutet Rechtsfahrgebot überhaupt?
- Gibt es inner- und außerorts Unterschiede?
- Was ist, wenn es mehr als zwei Fahrspuren gibt?
- Gibt es außerorts Ausnahmen?
- Welche Strafen drohen bei Missachtung des Rechtsfahrgebots?
- Wie kann ich andere auf das Rechtsfahrgebot Aufmerksam machen?
- Warum fahren so viele lieber in der Mitte?
Gibt es mehr als eine Richtungsfahrbahn, gilt auf deutschen Straßen das Rechtsfahrgebot (StVO, § 2, Abs. 2). Was an sich simpel klingt, wird auf den Straßen oft nicht umgesetzt. Wir haben Regeln und Gesetze zusammengefasst!
Was bedeutet Rechtsfahrgebot überhaupt?
Wie der Name schon sagt, soll auf Straßen möglichst weit rechts gefahren werden. Bei mehr als einer Richtungsfahrbahn soll man, wenn möglich, die ganz rechte Spur nutzen. Doch diese Auslegung lässt viel Raum für eine eigene Interpretation. Dabei hat das Rechtsfahrgebot seinen Sinn: es reduziert die Stau- und auch die Unfallgefahr. Mehr zum Thema: Unser aktueller Staumelder
Gibt es inner- und außerorts Unterschiede?
Ja. Innerorts gilt die freie Fahrstreifenwahl für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Hier darf man also auch links fahren. Bei einer Fahrspur ist klar: überholt wird ebenfalls links. Gibt es mehrere Spuren, dürfen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen innerorts auch rechts überholen. Anders sieht es außerorts und auf Autobahnen aus: hier gilt das Rechtsfahrgebot und ein Nichtbeachten kann eine Strafe nach sich ziehen.
Was ist, wenn es mehr als zwei Fahrspuren gibt?
Auch hier gilt außerorts natürlich das Rechtsfahrgebot. Das Problem: die Deutschen nutzen einer aktuellen Forsa-Umfrage nach besonders gerne und ausgiebig die mittlere Spur. Eine ungenaue Auslegung lässt dies in vielen Fällen ungeahndet durchgehen – denn wenn hin und wieder ein rechts fahrendes Auto überholt wird, ist ein durchgängiges Befahren der mittleren Spur legitim. Gerichte haben das "hin und wieder" auf eine Zeitspanne von 20 Sekunden konkretisiert. Doch auch dies ist nur schwer nachzuhalten.
Gibt es außerorts Ausnahmen?
Ja. Bei zähfließendem Verkehr oder Stau und einer maximalen Geschwindigkeit von 60 km/h auf der linken Spur, darf rechts überholt werden. Allerdings mit gemäßigtem Tempo, das maximal 20 km/h schneller als das auf der linken Spur ist!
Welche Strafen drohen bei Missachtung des Rechtsfahrgebots?
Das reine Nichtbenutzen der rechten Spur wird mit 15 Euro vergleichsweise Milde bestraft. Behindert man mit einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot andere Verkehrsteilnehmer, wird ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Gibt es in der Folge einen Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro.
Wie kann ich andere auf das Rechtsfahrgebot Aufmerksam machen?
Ständige Lichthupe und Drängeln sind keine empfehlenswerten Mittel um anderen Verkerhsteilnehmern die rechte Spur zu zeigen – im schlimmsten Falle wird entsprechendes Verhalten als Nötigung gewertet. Eine einmalige Lichthupe ist außerorts erlaubt, wenn man "Überholen" signalisieren will. Regt sich der andere Verkehrsteilnehmer nicht, sollte man sich zurückfallen lassen, um bei nächster Möglichkeit auf die linke Spur zum Überholen zu wechseln.
Warum fahren so viele lieber in der Mitte?
Viele sehen die rechte Fahrbahn als reine LKW-Spur, was natürlich nicht stimmt. Oftmals ist es reine Bequemlichkeit, nach dem Motto "Links ist ja noch eine Spur zum Überholen". Die aktuelle Gesetzeslage lässt viel Spielraum zu, so dass Vergehen selten bis nie geahndet werden.