Saisonkennzeichen: Vorteile, Kosten, Versicherung & Tipps

Saisonkennzeichen gelten nur für einen beschränkten Zeitraum, doch mit ihnen lässt sich Geld sparen. Wie man das Saisonkennzeichen beantragt, was es kostet und alle weitere wichtigen Fragen klären wir hier!

Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen funktioniert, indem ein Fahrzeug nur innerhalb eines selbst gewählten Zeitraums von mindestens zwei und maximal elf Monaten im Jahr für den Straßenverkehr zugelassen ist. Foto: Imago
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Was ist ein Saisonkennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen ist ein Kennzeichen fürs Auto oder Motorrad, das nur in einem bestimmten Zeitraum gültig ist, also in der Saison, in der man das Fahrzeug nutzen möchte. Es unterscheidet sich zum normalen Kennzeichen durch die Angabe des erlaubten Betriebszeitraums. Dieser steht rechts auf dem Kennzeichen in Form zweier Zahlen, die übereinander angeordnet und durch einen horizontalen Strich getrennt sind. Die obere Zahl entspricht dem Monat, in dem die Gültigkeit beginnt, die untere Zahl gibt den Monat an, in dem die Gültigkeit des Saisonkennzeichens endet.
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Richtlinien zur Kennzeichenbefestigung im Video:

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Video: AUTO ZEITUNG

Saisonkennzeichen: Von wann bis wann darf ich fahren?

In welchem Zeitraum das Saisonkennzeichen gilt, können die Halter:innen des Fahrzeugs, egal ob Cabrio, Sportwagen, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen oder ein beliebiges anderes Auto, selbst bestimmen. Dieser Zeitraum muss aber mindestens zwei Monate und maximal elf Monate lang sein. Das Auto darf dann in dieser gewählten Zeit mit dem Saisonkennzeichen auf öffentlicher Straße gefahren werden. 04/10 bedeutet beispielsweise, dass man das Auto im April, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober fahren darf.

Vorteile: Wann ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll?

Ein Saisonkennzeichen lohnt sich für diejenigen, die ein Auto besitzen, das nicht ganzjährig im Einsatz ist. Das kann beispielsweise ein Wohnmobil oder ein Cabrio sein, mit dem man nur im Sommer unterwegs sein möchte, oder ein Geländewagen, den man nur im Winter benötigt, um auf verschneiter Fahrbahn voranzukommen. Es muss jedoch die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug außerhalb des Gültigkeitszeitraums des Kennzeichens auf Privatgelände abstellen zu können. Ein Auto ohne gültiges Kennzeichen darf nicht auf öffentlichen Straßen parken. Wer ein Saisonkennzeichen nutzt, spart sich außerhalb des Gültigkeitszeitraums die Gebühren für die Kfz-Versicherung und muss nur anteilig die Kfz-Steuer bezahlen. Ein mehrfaches An- und Abmelden vor und nach der Saison fällt ebenfalls weg.

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen zu beantragen kostet genau so viel, wie ein normales Kennzeichen zu beantragen. Bei der Kfz-Zulassungsstelle zahlt man für die Anmeldung eine Gebühr zwischen 20 und 40 Euro. Hier spart man mit einem Saisonkennzeichen insofern, da man andernfalls zweimal im Jahr zur Behörde zum An- und Abmelden fahren müsste, was jedes Mal wieder Zeit und Geld kostet. 15 bis 25 Euro sind für die Schilderherstellung einzukalkulieren. Mögliche zusätzliche Kosten können für ein Wunschkennzeichen (10 bis 20 Euro) oder eine Online-Reservierung (bis zu 2,60 Euro) fallen ggf. ebenfalls an (Stand: November 2025). Zudem spart man mit einem Saisonkennzeichen bei der Kfz-Steuer und der Versicherung.

Was benötigt man beim Beantragen eines Saisonkennzeichen?

Um ein Saisonkennzeichen beantragen zu können, benötigt man:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Gültige HU-Bescheinigung im Original
  • Kennzeichenschilder für vorne und hinten
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmenwagen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Jahre)

Welche Versicherung bei Saisonkennzeichen?

Für Autos mit Saisonkennzeichen benötigt man eine gewöhnliche Kfz-Versicherung. Bei der Versicherung muss der Zeitraum angegeben werden, in dem das Saisonkennzeichen gültig ist. Kosten für die Versicherung fallen dann auch nur während dieser Zeit an. Wenn das Fahrzeug außerhalb der Saison an einem sicheren Ort, wie in einer Garage oder auf einem umfriedeten Gelände abgestellt wird, bieten Versicherungen auch eine beitragsfreie Ruheversicherung. Dieser kostenlose Schutz ist besonders bei einer Kaskoversicherung attraktiv, da das Fahrzeug dann auch in seiner Pause gegen Dinge wie Feuer, Diebstahl oder Unwetter versichert ist. Beim Schadenfreiheitsrabatt steigt man übrigens nur auf, wenn das Auto mindestens sechs Monate im Jahr mit gültigem Kennzeichen unterwegs ist.

Wann mit Saisonkennzeichen zum "TÜV" fahren?

Auch Autos mit Saisonkennzeichen müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Fällt der Termin in die Ruhezeit, darf das Auto nicht einfach bewegt werden. Die HU kann dann im ersten Monat der Saison nachgeholt werden. Nur wenn das Fahrzeug auch außerhalb der Zulassungszeit versichert ist und die Fahrt direkt zur Prüfstelle führt, darf es ausnahmsweise auch außerhalb der Saison gefahren werden. Dies ist jedoch sehr selten der Fall.

Mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison fahren erlaubt?

Das Fahren außerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraums ist grundsätzlich verboten. Wer trotzdem fährt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro. Auch das Parken auf öffentlichen Flächen ist untersagt und kostet 40 Euro (Stand: November 2025). Nur in Ausnahmefällen – etwa bei direkter Fahrt zur HU oder Zulassungsstelle mit bestehendem Versicherungsschutz – ist das Fahren des Fahrzeugs erlaubt. Probefahrten oder Werkstattfahrten sind dagegen nicht erlaubt.

Wie das Saisonkennzeichen ändern oder verlängern?

Ein Saisonkennzeichen gilt grundsätzlich unbegrenzt und muss nicht jedes Jahr verlängert werden. Es bleibt gültig, solange das Fahrzeug zugelassen ist und Versicherung sowie Hauptuntersuchung bestehen. Eine Verlängerung ist nur erforderlich, wenn die Zulassungsbehörde das Kennzeichen ausnahmsweise befristet vergeben hat, das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet wurde oder sich der Nutzungszeitraum ändern soll. In der Regel läuft das Kennzeichen also automatisch weiter – es wird nur dann neu ausgestellt, wenn sich an den Einträgen oder Rahmenbedingungen etwas ändert.

Eine Änderung des Saisonkennzeichens ist erforderlich, wenn der Nutzungszeitraum angepasst werden soll – etwa von März bis Oktober auf April bis September. Zuständig ist die örtliche Zulassungsstelle, da dabei neue Kennzeichen mit geänderter Monatsprägung ausgegeben werden müssen. Für die Änderung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine neue Beantragung. Die alten Schilder müssen entwertet und neue geprägt werden. Bei einer Änderung des Nutzungszeitraums muss auch die Versicherung informiert werden.

H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen?

Auch Autos mit H-Kennzeichen dürfen Saisonkennzeichen nutzen. Die Kombination ist seit 2017 klar geregelt. Mit Ausnahme der Regelungen für H-Kennzeichen gibt keine Unterschiede zum Saisonkennzeichen ohne "H".

Mit Saisonkennzeichen ins Ausland fahren?

Während des Gültigkeitszeitraums eines Saisonkennzeichens gelten keine Einschränkungen und man darf, wie mit einem normalen Kennzeichen, ins Ausland fahren.

Von Saisonkennzeichen auf Ganzjahreskennzeichen wechseln

Der Wechsel von einem Saisonkennzeichen zu einem Ganzjahreskennzeichen erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle. Es fallen Kosten wie bei einer normalen Anmeldung eines Autos an (Verwaltungsgebühr, neue Schilder) und auch die Versicherung muss benachrichtigt werden, damit der Versicherungsschutz auf das volle Jahr ausgedehnt und der Preis angepasst werden kann.