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Wohnmobil überwintern: Tipps für Stellplatz & Einmotten

Mit diesen Tipps überwintert das Wohnmobil sicher

Christian Steiger Freier Mitarbeiter
Holger Ippen Freier Mitarbeiter
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So überwintert das Wohnmobil sicher
Ein Wohnmobil bis 7,5 t technisch zulässigem Gesamtgewicht darf grundsätzlich überall dort zum Überwintern abgestellt werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Foto: Imago
Inhalt
  1. Wo darf ein Wohnmobil am Straßenrand überwintern?
  2. Nützliches Zubehör zum Überwintern
  3. Worauf muss während des Überwinterns am Straßenrand geachtet werden? 
  4. Was kosten abgesicherte Wohnmobil-Stellplätze zum Überwintern?
  5. Unsere Tipps: So kommt das Wohnmobil gut über den Winter
  6. Das sind die Strafen bei Parkverstößen

Viele Camper:innen lassen ihr Reisemobil im Winter stehen. Doch welche Stellplätze eignen sich für das Überwintern des Wohnmobils? Was sind die Kosten für einen geschützten Lagerplatz? Welche Regeln sind zu beachten? Wir klären im Ratgeber diese Fragen und geben Tipps.

Während von Frühling bis Herbst nahezu jede freie Minute im Camper verbracht wird, fristen viele Freizeitfahrzeuge die kalte Jahreszeit eingemottet (so das Wohnmobil winterfest machen). Wer kein Eigenheim mit großer Einfahrt besitzt, steht jedes Jahr vor derselben Frage: Wohin mit Wohnwagen oder Wohnmobil? Das Erfreuliche zuerst: Ein Wohnmobil bis 7,5 t technisch zulässigem Gesamtgewicht darf grundsätzlich überall dort zum Überwintern abgestellt werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Und das sogar ohne Zeitbeschränkung – denn für ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge mit gültiger Zulassung gilt keine Obergrenze auf gekennzeichneten Parkflächen. Dennoch geht es immer besser. Denn oft ist der Parkraum in Wohngebieten knapp, große Reisemobile rauben dazu viel Platz. Verärgerte Nachbar:innen sind da fast schon vorprogrammiert. Doch es gibt auch viele kleine Gesetzes-Fallen und Ausnahmen, die Camper:innen ein Überwintern mit ruhigem Gewissen im Wege stehen. Worauf zu achten ist, erklären wir im Ratgeber.
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Zehn Tipps zum Wohnmobilkauf im Video:

 
 

Wo darf ein Wohnmobil am Straßenrand überwintern?

Ganz einfach ist das Parken mit einem Wohnmobil im öffentlichen Raum nicht. So gilt bereits ein Parkplatz, der explizit nur für Pkw ausgewiesen ist (Zusatzzeichen 1010-58), für Wohnmobile, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als "sonstiges Kfz/Wohnmobil" gelten, als tabu. Auch "aufgelastete" Wohnmobile, also jene, die eine (besonders günstig) Lkw-Zulassung haben, dürfen hier nicht abgestellt werden. Auch öffentliche Parkplätze, auf denen per Zusatzschild Wohnmobile ausgeschlossen werden, kommen zum Überwintern nicht infrage.

Auch gegenüber privater Grundstückseinfahrten sollten Wohnmobile nicht unüberlegt zum Überwintern abgestellt werden. Denn hier müssen mindestens 3,05 m zwischen Fahrzeug und Grundstücksausfahrt sichergestellt werden. Wird dieser Abstand nicht eingehalten, kann bei Behinderungen kostenpflichtiges Abschleppen und eine Bußgeldforderung auf Fahrzeughalter:innen zukommen. Zudem sind generell Sichtbehinderungen an gefährlichen und schwer einsehbaren Stellen zu vermeiden. Das bedeutet auch, dass große Fahrzeuge wie eben Wohnmobile nicht vor Schulen und Kindergärten zum "Einwintern" geparkt werden sollten, auch wenn dort keine Verbotsschilder stehen. Bei einem Parkplatz mit weißen Markierungslinien sollten diese ernst genommen werden: Passt der Caravan oder das Wohnmobil in Breite oder Länge nicht exakt in die Markierung, darf es hier nicht abgestellt werden. Und auch das Parken auf Gehwegen ist nur begrenzt möglich. Hier gelten vielerorts 2,8 t Fahrzeuggewicht als Obergrenze – und hier fallen die meisten Wohnmobile hinein.

Und: Wie generell in Deutschland üblich, dürfen alle Autos, auch Wohnmobile, ohne gültige TÜV-Plakette nicht im öffentlichen Raum parken. Besondere Regeln haben zudem Besitzer:innen eines Wohnwagens zu beachten. Sie dürfen den Anhänger nämlich nicht wie ihre motorisierten Kolleg:innen einfach auf unbestimmte Zeit am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkflächen abstellen. Hier greift die oft irrtümlicherweise auch auf Pkw bezogene "14-Tage-Regel". Bedeutet: Nach zwei Wochen muss der Caravan umziehen. Schwere Anhänger ab zwei Tonnen und Wohnmobile über 7,5 t dürfen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten überhaupt nicht geparkt werden.

 

Nützliches Zubehör zum Überwintern




 

Worauf muss während des Überwinterns am Straßenrand geachtet werden? 

Wer Wohnmobil oder Wohnwagen im öffentlichen Raum überwintern lässt, sollte das abgestellte Fahrzeug regelmäßig kontrollieren. Es empfiehlt sich, mindestens einmal wöchentlich nach dem Rechten zu schauen – nur so kann man auf mobile Halteverbote und mögliche Baustellen-Einrichtungen rechtzeitig reagieren. Ganz oder teilweise auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge sowie Anhänger müssen mit fahrzeugeigener Lichtquelle (hierzu zählen auch Reflektoren) oder einer Parktafel (Zeichen 630) vorn und hinten versehen sein. Oft sieht man diese quadratischen Reflex-Tafeln mit breiten, roten Diagonalstreifen irgendwo am Fahrradträger baumeln. Doch der Gesetzgeber verlangt eine exakte Anbringung einen Meter über dem Boden links außen am Fahrzeug und maximal zehn Zentimeter von der äußeren Fahrzeugkante entfernt. Während der Fahrt müssen diese Tafeln unbedingt abgenommen werden.

Wer sich für ein Saisonkennzeichen entschieden hat, um Kosten zu sparen, sollte auch über einen privaten Stellplatz verfügen. Außerhalb des auf dem Kennzeichen eingeprägten Zulassungszeitraums (so ein Auto online zulassen) darf das Wohnmobil weder gefahren noch im öffentlichen Raum geparkt werden. Eine Alternative zur eigenen Einfahrt sind dagegen abgesicherte Wohnmobil-Stellplätze, auf denen das Wohnmobil oder der Wohnwagen gegen eine Gebühr abgestellt werden kann.

 

Was kosten abgesicherte Wohnmobil-Stellplätze zum Überwintern?

Der bestmögliche Stellplatz für das Freizeitmobil ist im Winter schnee- und frostgeschützt. Diesen findet man jedoch nicht am Straßenrand. Vielerorts gibt es für diesen Zweck Hallen mit ebenem Boden, auf dem Wohnwagen und Wohnmobil schneefrei und vor Sonneneinstrahlung geschützt parken dürfen. Doch solche Plätze sind gerade in Ballungsgebieten selten und teuer geworden, weshalb viele Reisemobilist:innen auf Scheunen und ehemalige Ställe ausweichen. Das ist zwar günstiger, aber oft nur die zweitbeste Lösung: Dauerfeuchtes Klima kann mehr schaden als Überwintern im Freien. Und auch Haftungsfragen sind oftmals ungeklärt: Viele Vermieter:innen sehen das Abstellen von Wohnmobilen als formloses Bargeld-Geschäft an und lehnen jede Haftung bei Folgeschäden ab. Ärger ist damit programmiert, etwa wenn Ziegel vom morschen Dach fallen oder ein rangierender Traktor den Aufbau des parkenden Wohnmobils streift. 

Auf professionellen Stellplätzen oder in nicht mehr genutzten Scheunen und Gerätehallen landwirtschaftlicher Betriebe bekommt man ein überdachtes Winterlager für eine monatliche Miete zwischen 50 und 100 Euro. Eine umzäunte Freifläche ist mit etwa 20 bis 30 Euro pro Monat deutlich günstiger, das Fahrzeug ist dann jedoch wieder wie am Straßenrand der Witterung ausgesetzt, was die Alterung sichtbar beschleunigt.

Wichtig: Der Abstellplatz sollte unbedingt eingezäunt sein, damit das teure Ferienhaus auf Rädern nicht zur leichten Beute für Einbrecher:innen (unsere Tipps für Diebstahl- und Einbruchsschutz für Wohnmobile) wird oder gar das gesamte Fahrzeug als Diebesgut entwendet wird. Im Ernstfall greift dann auch der volle Versicherungsschutz. Denn ein abgestelltes (und abgemeldetes) Wohnmobil ist nur dann für maximal 18 Monate durch die Ruheversicherung geschützt, wenn es auf einem umfriedeten Grundstück steht. Übrigens: Vandalismusschäden am Wohnmobil werden generell nur von der Vollkaskoversicherung (die Unterschiede zwischen Voll- und Teilkasko erklärt) übernommen.

 

Unsere Tipps: So kommt das Wohnmobil gut über den Winter

  1. Abstellort für den Winterschlaf überprüfen: Hier sollte das dauerhafte Parken erlaubt und das Reisemobil trocken stehen und vor Elementarschäden durch Hochwasser, herabfallende Äste und Rowdytum sicher geschützt sein.

  2. Reifendruck anpassen: Ein um 0,5 bar erhöhter Luftdruck verhindert, dass sich die Pneus beim Überwintern platt stehen. Zusätzlich sollte das Wohnmobil, wenn möglich, auch etwas hochgebockt (so Hubstützen nachrüsten) werden, um die Räder zu entlasten. Frei in der Luft hängen sollten sie jedoch nicht, weil das den Lagern und womöglich auch dem Aufbau des Wohnmobils schadet.

  3. Handbremse lösen: Die Handbremse darf bei längerer Standzeit nicht angezogen sein, weil sie sonst anrosten kann. Auch das Starten des Motors ergibt während der Ruhephase keinerlei Sinn: Wenn das Triebwerk nicht richtig warmlaufen kann, sammelt sich in seinem inneren Feuchtigkeit und fördert die Korrosion.

  4. Gasversorgung kappen: Vor der Winterpause müssen Gashähne und Flaschenventile zugedreht sein.

  5. Frostschäden vorbeugen: Frisch- und Abwasser müssen vor dem Abstellen entleert sein. Gegebenenfalls kann auch das Leitungssystem mit Druckluft komplett entleert werden, bevor die Temperaturen sinken. Alle Hähne und Wartungsöffnungen bleiben anschließend geöffnet, das gilt auch für die Toilettenkassette.

  6. Batterie laden: Eine Erhaltungsladung (so eine Autobatterie laden) sowohl von Starter- als auch Wohnraumbatterie garantiert, dass das Wohnmobil nach der Winterpause sofort wieder einsatzbereit ist. Dafür eignet sich kontinuierliches (Kabelanschluss) oder zyklisches Nachladen, letzteres einmal im Monat.

  7. Grundreinigung: Der Sommerschmutz sollte nicht nur außen, sondern auch innen und aus allen Ritzen entfernt werden. Nur so kann übler Muff verhindert werden. Wem eine Lkw-Waschanlage wegen der Dachaufbauten zu heikel ist, kann das Dach in einer Waschbox (Tipps für die Nutzung einer SB-Waschbox) selbst erledigen. Allerdings richtet der kraftvolle Strahl der Hochdrucklanze schnell Schäden am Aufbau an, denn gerade die Kanten der Karosserie sind empfindlich. Und vor dem Trocknen sollte nicht nur der Schmutz verschwunden sein, sondern auch jede Spur von Reinigungschemie.

  8. Küche ausräumen: Alle Lebensmittel – auch Konservendosen – müssen im Winter das Wohnmobil verlassen. Denn selbst Dosen könnten bei tiefen Temperaturen einfrieren und platzen und so den Innenraum verunreinigen. Der Kühlschrank sollte innen sauber, die Tür leicht geöffnet und dabei sicher arretiert sein. Damit die Luft auch in den Schränken zirkulieren kann, sollten auch hier die Türen leicht geöffnet bleiben.

  9. Für Luftzirkulation sorgen: Damit Schimmel und Feuchtigkeit (so Feuchtigkeit im Auto loswerden) keine Chance haben, sollten Matratzen und Polster von Wänden und Platten abgerückt werden. Bei Matratzen hilft das Aufständern mit kleinen Schaumstoffblöcken oder ähnlichem. Schränke und die Badezimmertüre sollten für eine bessere Zirkulation leicht geöffnet bleiben. Wichtig: Weder Wasser noch Insekten oder gar Nagetiere dürfen ins Fahrzeug gelangen.

  10. Korrosionsschutz: Gerade bei für einen längeren Zeitraum abgestellten Fahrzeugen hat Rost leichtes Spiel. Deshalb sollten bewegliche Teile (etwa Scharniere) und blanke Metall-Oberflächen mit Öl (unsere Empfehlungen für Multifunktionsöle) oder Konservierungsmittel behandelt werden.

  11. Gummis pflegen: Damit Tür- und Haubendichtungen geschmeidig und damit dicht bleiben, sollten sie vor der Winterpause mit Gummipflege (die besten Produkte für die Gummipflege) oder Talkum versehen werden.

  12. Volltanken: Vor dem Abstellen wird Kraftstofftank randvoll gefüllt – dadurch wird Korrosion im Tank vermieden. Sinnvoll ist dabei die Zugabe eines Additivs (so sinnvoll sind Dieseladditive) gegen Alterung.​

 

Das sind die Strafen bei Parkverstößen

Verwarn- und Bußgelder bei Parkverstößen
VerstoßStrafe
Vorschriftswidrige Nutzung von Geh- und Radwegen78,50 bis 128,50 € + 1 Punkt
Parken an engen, unübersichtlichen Stellen48,50 bis 63,50 € + 1 Punkt
Beim Parken Fußgängerbereich eingeschränkt83,50 bis 98,50 €
Parken mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz10 bis 30 €
Parken mit Wohnmobil (über 2,8 t) auf dem Gehweg15 bis 30 €
Parken mit Wohnmobil über 7,5 t im Wohngebiet30 €
Aus- und Abfahrtsweg anderer versperrt38,50 €
Solo-Anhänger länger als 2 Wochen geparkt20 €
Nicht platzsparend geparkt10 €
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