Führerscheinklasse L: Erlaubte Fahrzeuge
Klasse L für Traktoren und Arbeitsmaschinen
Für Zugmaschinen oder andere Arbeitsmaschinen ist ein Führerschein der Klasse L oder T nötig. Doch wer darf was fahren?
Was ist die Führerscheinklasse L?
Vorab: Wer die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt, hat auch automatisch unbefristet die Führerscheinklasse L. Da bedeutet, dass Pkw-Fahrer:innen, die Autos mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t fahren dürfen, auch dazu berechtigt sind, Traktoren und andere Arbeitsmaschinen zu bewegen. Allerdings gelten Einschränkungen (siehe nächstes Kapitel).
Wer die Führerscheinklasse B nicht besitzt, kann unabhängig davon und bereits ab einem Alter von 16 Jahren die Fahrerlaubnisklasse L erwerben. Diese wird zum Beispiel nötig, wenn man einem Praktikum oder einem Aushilfsjob in der Forst- oder Landwirtschaft nachgeht. Für weiterführende Tätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird üblicherweise der Führerschein Klasse T nötig. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
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Klasse L Führerschein: Was darf man fahren?
Wie die umgangssprachliche Bezeichnung "Traktorführerschein" schon sagt, gehören zu den Fahrzeugen, die der Klasse L unterliegen, unter anderem Traktoren. Aber auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen für Land- und Forstwirtschaft dürfen mit der Führerscheinklasse L bewegt werden. Die Klasse-L-Fahrzeuge dürfen nur für nach § 6 der Fahrerlaubnisverordnung definierte, land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (sogenannte LoF-Zwecke) eingesetzt werden und auch nur dafür bestimmt sein. Eine Beschränkung der zulässigen Gesamtmasse beinhaltet die Führerscheinklasse L nicht.
Zudem, so informiert die Online-Plattform agrarheute.com, gilt die Führerscheinklasse L (und T) auch auf Brauchtumsveranstaltungen, bei Feuerwehreinsätzen, nicht gewerbstätigen Landschaftssäuberungen oder Gebrauchsmaterial-Sammlungen sowie bei Tätigkeiten von Feldgeschworenen und zur An- und Abfahrt der genannten Einsätze (Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, 1989).
Die Schlüsselzahlen 174 oder 175 in der Fahrerlaubnis heben die Zweckbindung für die Klasse L auf (Siehe Kapitel zum Führerscheinumtausch).
Zugmaschinen
Bei Zugmaschinen gilt: Mit der Fahrerlaubnisklasse L dar man sie bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren. Mit Anhänger verringert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Mit dem "L-Führerschein" darf man selbstfahrende Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger) bewegen, die bauartbedingt maximal eine Geschwindigkeit von 25 km/h schaffen. Dazu zählen Fahrzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder auch selbstfahrende Futtermischwagen. Laut ihrer Definition unter § 2 Nr. 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind es Kraftfahrzeuge, "die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind."
Mofas
Achtung: Mit der Klasse L ist es nicht erlaubt, Kleinkrafträder zu fahren. Man darf jedoch Mofa mit einer maximal möglichen Geschwindigkeit von 25 km/h fahren. Beim Führerschein Klasse T ist die Klasse AM (50 ccm oder 4 kW, max. 45 km/h) inklusive.
Was ist der Unterschied zwischen Klasse L und Klasse T?
Die Führerscheinklasse T gibt es seit 1. Januar 1999, ist ebenfalls unbefristet und ohne Einschränkung der zulässigen Gesamtmasse, aber im Gegensatz zu Klasse L nicht in der Klasse B inkludiert. Sie berechtigt zum Fahren von Zugmaschinen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, auch mit Anhänger. Wer die Fahrerlaubnisklasse L bereits mit 16 Jahren erwirbt, darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs allerdings ebenfalls wie bei Klasse L maximal 40 km/h schnell mit Traktoren fahren. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen (siehe vorheriges Kapitel) dürfen (auch mit Anhänger) maximal 40 km/h statt 25 km/h schnell sein.
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Führerscheinumtausch: Was bei Klasse L und T beachten?
Wie oben erklärt, heben die Schlüsselzahlen 174 und 175 in der Fahrerlaubnis die Zweckbindung für die Klasse L auf. Sie werden beim Umtausch eines alten Führerscheins der Klasse 1, 2, 3, 4 oder 5 eingetragen, die auch die Klasse L beinhalten. Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, erhalten diese Schlüsselzahlen laut ADAC nicht mehr. Die Klasse L ist zudem beim Umtausch eines Führerscheins der Klasse B, Klasse BE, Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE oder Klasse T, ausgestellt vor dem 19. Januar 2013, mit dabei.
Wer einen alten Führerschein Klasse 3 in einen EU-Führerschein umtauscht, kann einen Antrag auf die Eintragung der Klasse T stellen. Voraussetzung dafür ist die Bescheinigung, dass man den T-Führerschein für gewerbliche land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (LoF-Zwecke) benötigt.
Die alte Führerscheinklasse 2 und die Klasse CE in Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, beinhalten bei Umtausch in den EU-Führerschein auch die Klasse T.
Was ist nötig für den Führerschein Klasse L?
Wer keine Fahrerlaubnis Klasse B hat oder bereits mit 16 Jahren den Traktorführerschein machen möchte, kann in der Fahrschule die Fahrerlaubnis der Klasse L erwerben. Dazu ist es nicht nötig, eine praktische Prüfung abzulegen. Die Ausbildung besteht lediglich aus Theorieunterricht, bei dem der Grundstoff, der für jede Führerscheinklasse gilt und der Zusatzstoff für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse individuell zu lernen ist, vermittelt. Der Grundstoff umfasst zwölf Doppelstunden, der Zusatzstoff wird mit zwei Doppelstunden abgedeckt. Eine Doppelstunde dauert in der Fahrschule 90 min. Zusätzlich ist, wie bei allen Führerscheinklassen, ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend.