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Führerschein umtauschen: Wer, wann und wie – alle Infos für 2026 hier

Die Tage des alten Führerscheins auf Lebenszeit sind gezählt – bis spätestens 19. Januar 2033 muss er gegen den neuen EU-Führerschein getauscht werden. Für einige Autofahrer:innen steht bis Januar 2026 der Führerschein-Umtausch an. Das sind die Umtauschfristen und die anfallenden Kosten!

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Führerschein umtauschen: Fristen & Kosten
Führerschein umtauschen Die Tage der alten Führerscheine sind gezählt – bis 2033 werden sie gegen neue EU-Führerscheine ausgetauscht. Wir nennen die dafür regulären Fristen! Foto: Imago

Seit 2013 existiert eine EU-Richtlinie: Um das Dokument fälschungssicher zu gestalten, wird dessen Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Alle bis zum 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sollten ursprünglich noch bis Januar 2033 gültig bleiben. Damit Millionen Menschen mit Fahrerlaubnis den Wechsel nicht bis zum letzten Moment hinauszögern, findet der Umtausch jedoch gestaffelt statt. Diese Staffelung sieht vor, dass die circa 43 Mio. bundesweit ausgestellten Führerscheine (Das darf man mit Klasse B fahren) entsprechend dem Ausgabedatum getauscht werden. Mit den gestaffelten Fristen sollen die Behörden entlastet und verhindert werden, dass alle ihre Fahrerlaubnis gleichzeitig umtauschen und es zu längeren Wartezeiten kommt. Tipp für alle, deren Frist 2026 abläuft: Um die Fahrerlaubnis rechtzeitig vor der Umtauschfrist tauschen zu können, empfiehlt der ADAC sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern.  Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Frist zum 19. Januar 2026: Wer muss den Führerschein umtauschen?

Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

Frist: Bis wann muss man den Führerschein umtauschen? (Tabelle)

Fahrer:innen mit einem Papierführerschein mit Ausstellungsdatum vor dem 31.12.1998, die ab 1971 geboren worden sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann den Führerschein bis 2033 behalten. Die erste Umtauschstufe für Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden, läuft bis 2026 (hier sagen wir, welche Änderungen 2026 auf Autofahrende zukommen): nämlich für die Ausstellungsjahre 1999, 2000 und 2001. Dann geht der Umtausch Jahr für Jahr weiter – bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente mit Ausstellung bis 18. Januar 2013. Übrigens: Auch ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit möglich – also auch vor Ablauf der entsprechenden Fristen.

Alle Fristen haben wir noch einmal übersichtlich in Tabellen aufbereitet:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr

Führerschein umtauschen bis

vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022 (Verlängert bis 19. Juli 2022)

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr

Führerschein umtauschen bis

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18.01.2013

19. Januar 2033

Welche Führerscheine müssen getauscht werden?

Der Umtausch der Fahrerlaubnis gilt nicht nur für die älteren Führerscheine in Papierform. Das sind zum einen 15 Mio. Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden. Zum anderen gibt es 28 Mio. Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden.

Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Zweck des Führerschein-Umtauschs und der befristeten Gültigkeit ist ein möglichst aktueller Fälschungsschutz: Bei Kontrollen sind Menschen auf dem neuen Führerschein leichter zu erkennen, weil das Foto maximal 15 Jahre alt ist. Eingedämmt werden soll durch einen einheitlichen Kartenführerschein auch der "Führerscheintourismus" (Darf man den Führerschein auch bald im Ausland machen?), also dass man bei Entzug seiner Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land einen neuen Führerschein macht. Außerdem benötigt man den EU-Führerschein, um den internationalen Führerschein beantragen zu können.

Führerschein-Umtausch: So gehts!

Wo den Führerschein umtauschen?

Wer den alten Führerschein umtauschen möchte, muss keine neue Führerschein-Prüfung (Alles Wichtige zur Fahrschule zusammengefasst) absolvieren oder eine ärztliche Untersuchung einholen. Betroffene müssen zur Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde gehen. Auch eine Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland kann in Deutschland bei der örtlichen Behörde in einen EU-Führerschein getauscht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Neues biometrisches Passfoto
  • Der noch gültige Führerschein
  • Falls der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde: eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde.

Kosten & Strafe

Der Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Führerschein kostet in der Regel rund 25 Euro (Stand: Oktober 2025), gegebenenfalls kommen noch die Kosten für ein biometrisches Passfoto hinzu. Wer die Umtauschpflicht nicht einhält und weiter Auto fährt, handelt ohne gültigen Führerschein und riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Auch im Ausland kann es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist.