Führerschein-Kosten: Bald günstiger? Infos zu Probezeit & Prüfung

Der Führerschein kostet derzeit durchschnittlich rund 3400 Euro — eine Summe, die viele angehende Fahrer:innen belastet. Die Fahrausbildung soll nun schlanker, digitaler und günstiger werden. Alle Hintergründe dazu sowie Infos über Praxis und Theorie hier!

Führerschein: Kosten Praxis/Theorie; Probezeit
Autoführerschein Welche Kosten für den Erwerb des Autoführerscheins anfallen, ist im Vorfeld nur schwer zu kalkulieren. Foto: Imago
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Ein Führerschein ist längst keine günstige Angelegenheit mehr: Wer heute seine Fahrerlaubnis macht, zahlt im Schnitt rund 3400 Euro – in vielen Fällen sogar über 4000 Euro. Das überfordert vor allem junge Menschen, Auszubildende und Schüler:innen. Doch jetzt plant das Bundesverkehrsministerium eine Reform, die die Kosten für den Führerschein deutlich senken soll. Ziel: eine einfachere, digitalere und bezahlbarere Ausbildung.
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Kosten für den Führerschein sollen sinken: Aktuelle Situation

Der Führerschein gehört für viele junge Menschen zum Erwachsenwerden dazu – doch die hohen Kosten stellen für viele eine Hürde dar. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will das ändern und plant eine umfassende Reform der Fahrschulausbildung.

Geplant sind unter anderem eine Reduzierung des Fragenkatalogs für die Theorieprüfung, mehr digitale Lernangebote, kein Präsenzunterricht mehr, kürzere Prüfungszeiten und der verstärkte Einsatz von Fahrsimulatoren. Zudem sollen weniger Pflichtfahrten notwendig sein und Kosten sowie Durchfallquoten von Fahrschulen künftig online einsehbar werden. Die Änderungen könnten bereits 2026 in Kraft treten – und Fahrschülern laut Ministerium mehrere Hundert Euro sparen. Damit könnte der Führerschein in Deutschland erschwinglicher werden.

Führerschein-Kosten in Deutschland: Warum ist er so teuer?

Welche Führerschein-Kosten anfallen, lässt sich vor Beginn der Ausbildung in der Fahrschule nicht exakt berechnen. Denn: Die Grundbedingungen und Preise sind abhängig von Bundesland, Fahrschule, Führerscheinklasse, Region und individuellem Talent. Nur einige wenige Posten sind genau vorhersehbar. Übrigens: Was man mit der Führerscheinklasse B alles fahren darf, erklären wir hier.

Wer in Deutschland den Führerschein machen möchte, zahlt oft mehrere Tausend Euro – zwischen 2500 und 4500 Euro sind keine Seltenheit. Die größten Kostenblöcke:

  • Fahrstunden & Sonderfahrten: 45-min-Termine kosten 55 – 77 Euro, je nach Lernfortschritt können 10 – 25 h nötig sein. Pflicht-Sonderfahrten (Nacht, Überland, Autobahn) kosten pro Fahrt 60 – 95 Euro.
  • Theorieunterricht: 350 – 565 Euro für den gesamten Kurs.
  • Prüfungen: Theorie rund 25 Euro, Praxis 130 Euro bei TÜV oder Dekra.
  • Weitere Kosten: Lernmaterialien (88 – 119 Euro), Anmeldung (60 – 137 Euro), Erste-Hilfe-Kurs (50 – 60 Euro), Passfoto (ca. 10 Euro) und Gebühren der Straßenverkehrsbehörde (38 – 70 Euro).

Damit summieren sich die Gesamtkosten auf mindestens 2500 Euro, im Maximum auf bis zu 4500 Euro – abhängig von Region, Fahrschule und individuellem Lernaufwand.

Neuerungen für Juli 2025: Fahrerassistenzsysteme prüfungsrelevant

Ab dem ersten Juli 2025 müssen sich Fahrschüler:innen auch in den Fahrassistenzsystemen auskennen. Kenntnisse über moderne Fahrassistenten sind dann Teil der theoretischen und praktischen Prüfung für die Kategorien B, BE, B1 sowie für Motorräder (Kategorie A, A1). Was bedeutet das genau? Fahrschüler:innen müssen sich dann in den eingebauten Assistenzsystemen auskennen, diese korrekt anwenden und die Risiken sowie Grenzen kennen und verstehen.

Angebote mehrerer Fahrschulen vergleichen

Da jede Fahrschule ihre eigenen Preise festlegt, kann es sich lohnen, die Angebote verschiedener Fahrschulen miteinander zu vergleichen. Teilweise lassen sich die Kosten für Fahrstunden sowie die Grundgebühr auf den Webseiten einsehen. Für diesen Vergleich sollten sich Fahrschüler:innen Zeit nehmen und sich die Kosten genau erläutern lassen. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände nennt folgende Richtwerte, die zur ersten, groben Einschätzung des finanziellen Gesamtpakets einer Fahrschule dienen sollen:

  • Der Grundbetrag sollte nicht höher als das Zehnfache einer normalen Fahrstunde sein
  • Sonderfahrten sollten nicht mehr als das Eineinhalbfache von Normalfahrstunden kosten
  • Die Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung sollten insgesamt das Fünffache der Kosten für eine Fahrstunde nicht überschreiten
  • Verlangt die Fahrschule nach nicht bestandener Theorieprüfung einen Teilgrundbetrag, sollte auch dieser nicht mehr als das Fünffache einer Fahrstunde kosten

Durch die Führerscheinprüfung gefallen: zusätzliche Kosten

Wer durch die Führerscheinprüfung gefallen ist – egal, ob in der Theorie oder der Praxis –, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Zum einen können Fahrschulen einen sogenannten Teilgrundbetrag für das Weiterführen der Ausbildung erheben. Allerdings nur dann, wenn dies im mit der Fahrschule geschlossenen Ausbildungsvertrag festgehalten ist und in der Preisinformation der Fahrschule ausgewiesen wurde. Außerdem werden auch die Gebühren für TÜV oder Dekra bei Wiederholen einer Prüfung erneut im vollen Umfang fällig. Zudem müssen Fahrschüler:innen, die durch die praktische Prüfung gefallen sind, weitere Fahrstunden nehmen. Das kann vor allem dann teuer werden, wenn Fahrschulen einen höheren Satz für die sogenannten "Nachschulungsstunden" in Rechnung stellen.

So Kosten für den Führerschein einsparen

Am ehesten können Fahrschüler:innen Kosten für den Führerschein einsparen, wenn sie sich Lernmaterial bei Freund:innen oder Bekannten ausleihen. Andere Versuche, Kosten für den Führerschein einzusparen, können schnell nach hinten losgehen. Wer etwa aus Kostengründen die ein oder andere Fahrstunde weniger nimmt und deswegen durch die Prüfung fällt, gibt am Ende wegen erneut zu entrichtender Prüfungsgebühren und zusätzlicher Fahrstunden unterm Strich mehr aus. Um die Anzahl der Fahrstunden zu minimieren, können lediglich private Übungsstunden auf dem Verkehrsübungsplatz helfen. Wer Kosten einsparen will, sollte prinzipiell auf eine gute Vorbereitung setzen, bei jeder Übungsstunde versuchen, möglichst viel zu lernen und bei Unklarheiten Fragen zu stellen.

Praxis in der Fahrschule: Wie viele Fahrstunden sind nötig?

Ein kaum absehbarer Faktor bei den Führerschein-Kosten sind die Fahrstunden im Zuge der Praxiseinheiten. Da Fahrschulen keiner Gebührenordnung unterliegen, können sie alle ihre eigenen Preise festlegen. Eine vorgeschriebene Stundenanzahl für normale Fahrten gibt es nicht, weshalb sie teils stark variieren kann. Ausschlaggebend ist dabei nicht nur das Talent, sondern auch der Ort, an dem die Fahrstunden absolviert werden: Fahrschüler:innen in Großstädten benötigen häufig mehr Stunden als diejenigen, die auf dem Land wohnen – schließlich müssen sie sich im unübersichtlichen Stadtverkehr zurechtfinden. Zusätzlich zu den Regelfahrstunden sind insgesamt mindestens zwölf Sonderfahrstunden á 45 min vorgeschrieben: drei Nachtfahrten, vier Autobahnfahrten und fünf Überlandfahrten (Fahrerlaubnis: Welcher Führerschein für welche Anhänger?).

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Wie den Führerschein beantragen?

Um zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden, muss die Fahrerlaubnis vorher bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Diese Zuständigkeiten können je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde variieren: So kann etwa das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder auch die Kreisbehörde verantwortlich sein. Am besten ist es, dies bei der jeweiligen Fahrschule in Erfahrung zu bringen. Diese übernimmt meistens auch das Beantragen, dann sind die Kopien der benötigten Dokumente einzureichen.

Notwendige Papiere für den Führerscheinantrag

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Bestätigung der Fahrschule
  • Teilnahmebestätigung über eine Unterweisung in "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (Erste-Hilfe-Kurs)
  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • "Begleitetes Fahren": Personalien, Unterschrift und Kopien des Personalausweises und des Führerscheins der jeweiligen Begleitpersonen

Der Führerschein wird nach bestandenen Prüfungen ausgestellt und kann entweder bei der Führerscheinstelle abgeholt werden oder man nimmt den Direktversand nach Hause in Anspruch. Wer heute den Führerschein macht, erhält automatisch den EU-Führerschein in Scheckkartenformat. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und kann nach Ablauf ohne Prüfung, Nachweis oder Gesundheitscheck erneuert werden. Der EU-Führerschein gilt nicht als internationaler Führerschein, ist aber Voraussetzung für dessen Beantragung.

Wie lange gilt die Probezeit für Führerscheinneulinge?

Wer seine Führerscheinprüfung in Theorie und Praxis bestanden hat, sollte die zweijährige Probezeit im Blick haben. Denn beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein nur "auf Probe" erteilt. Die Probezeit gilt übrigens in der gesamten EU. So gilt etwa während dieser zwei Jahre nicht die ansonsten übliche Promillegrenze von 0,3, sondern von strikten 0,0. Die Missachtung der Verkehrsregeln kann im Verhältnis gesehen schwerwiegende Konsequenzen haben.

Nach einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen gegen bestehende straßenverkehrsrechtliche Vorschriften muss man an einem Aufbauseminar teilnehmen. Musste man bereits ein Aufbauseminar absolvieren und verstößt erneut einmal schwerwiegend oder zweimal weniger schwerwiegend gegen die Vorschriften, folgt eine Verwarnung und die Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wer danach ein weiteres Mal gegen die Vorschriften im genannten Maß verstößt, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Welche Verstöße schwerwiegend sind und welche weniger schwerwiegend, ist in der Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt.

Automatik oder Schaltgetriebe bei Führerscheinprüfung: Neuregelung 2021

Der Praxis-Teil der Führerscheinprüfung wurde zum 1. April 2021 geändert: Seitdem ist es möglich, die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen eines Pkw mit Automatikgetriebe beschränkt wird. Voraussetzung dafür ist jedoch die Teilnahme an einer Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens zehn Stunden á 45 min sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der die Fähigkeit zur "sichereren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B" nachgewiesen werden muss. Vor dem 1. April 2021 dürfen diejenigen, die ihre Führerscheinprüfung mit einem Automatik-Auto machen, kein Auto mit manueller Schaltung fahren – außer sie absolvieren eine zusätzliche praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit manueller Schaltung.