Führerschein Klasse A (Motorrad): Alter/Kosten
Alles zum Motorradführerschein
- Führerschein Klasse A (Motorrad): Klassen & Alter
- Theoretische Ausbildung beim Führerschein Klasse A (Motorrad)
- Anzahl der Fahrstunden für den Führerschein-Erwerb Klasse A (Motorrad)
- Führerschein Klasse A (Motorrad): So setzen sich die Kosten zusammen
- Motorradhelm- und Motorradbekleidung: Bei Fahrschule leihen oder selber kaufen
- Mit dem Pkw-Führerschein zur Klasse A (Motorrad)
Mit dem Führerschein der Klasse A (Motorrad) den Traum vom Cruisen auf zwei Rädern erfüllen. Die AUTO ZEITUNG liefert einen Überblick über die verschiedenen Klassen, ihren Umfang, die Altersvoraussetzungen und die Kosten.
Wer einen Führerschein der Klasse A – also für das Fahren eines Motorrads – erwerben möchte, hat die Qual der Wahl: Denn es gibt mehrere Wege, die zum Erhalt verschiedener Zweiradführerscheine führen. Der Ratgeber der AUTO ZEITUNG erklärt die Zulassungsbedingungen für die jeweiligen Klassen, welches Mindestalter für den Erwerb des "großen Motorradführerscheins" ohne jegliche Vorkenntnisse gilt und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon
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Führerschein Klasse A (Motorrad): Klassen & Alter
Wer direkt den Führerschein der Klasse A (Motorrad) erwerben will, muss mindestens 24 Jahre alt sein und darf nach Bestehen von theoretischer und praktischer Prüfung alle Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Dank einer Sonderregelung darf der Führerschein der Klasse A aber auch schon mit 21 Jahren gemacht werden: Dann dürfen Inhaber:innen, bis sie 24 Jahre alt, sind allerdings nur dreirädrige Kraftfahrzeuge/Trikes fahren. Bereits ab 16 Jahren gibt es die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse AM (leichte zweirädrige/dreirädrige/vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum) oder A1 (Leichtkrafträder mit maximal 125 ccm Hubraum, nicht mehr als elf kW Motorleistung und einem maximalen Leistungs/Leergewicht-Verhältnis von 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW) zu erhalten. Ab 18 kann dann der Führerschein der Klasse A2 erworben werden. Wer hier theoretische und praktische Prüfung besteht, darf Krafträder bis 35 kW Leistung fahren, bei denen das Verhältnis von Leistung und Leergewicht 0,2 kW pro Kilogramm nicht übersteigt. Außerdem gibt es noch die sogenannte Stufenregelung, bei der zunächst der Führerschein der leistungsreduzierten Klasse A2 erworben wird und nach zwei Jahren mit erneuter Vorbereitung in der Fahrschule sowie einer praktischen Prüfung auf Klasse A erweitert werden kann. Bei der Erweiterung des Motorradführerscheins von Klasse A2 auf A – nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz – müssen Anwärter:innen das Mindestalter von 20 Jahren erfüllen.
Theoretische Ausbildung beim Führerschein Klasse A (Motorrad)
Grundsätzlich setzt sich der theoretische Unterricht für den Erwerb des Führerscheins Klasse A (Motorrad) aus zwölf Doppelstunden á 90 Minuten und vier weiteren Doppelstunden für den zusätzlichen Stoff zusammen. Bei der Erweiterung des Führerscheins Klasse A – etwa wenn man zwei Führerscheinklassen parallel absolviert – sind lediglich sechs Doppelstunden für den Grundstoff vorgesehen und die Anzahl der Prüfungsfragen wird von 30 auf 20 reduziert. Wer nach zwei Jahren Führerscheinbesitz in eine andere Motorradklasse aufsteigen will, muss keine theoretische Ausbildung mehr durchlaufen.
Anzahl der Fahrstunden für den Führerschein-Erwerb Klasse A (Motorrad)
Grundsätzlich gilt auch beim Erwerb des Führerscheins der Klasse A (Motorrad): Wie viele Fahrstunden Anwärter:innen benötigen, hängt maßgeblich vom individuellen Geschick und Lernerfolg ab. Die durchschnittliche Anzahl benötigter Fahrstunden liegt aber bei rund 20 bis 30. Nach diversen Übungsstunden, bei denen das Beschleunigen, Bremsen, Ausweichen, Slalomfahren, Fahren im Kreis und das Anfahren an einer Steigung trainiert werden, folgen insgesamt zwölf Pflichtstunden. Während es bei den Übungsfahrten keine Vorschrift gibt, wie viele davon Fahrschüler:innen absolvieren müssen, ist die Anzahl der Sonderfahrten genau festgelegt. Vier Autobahnfahrten, fünf Überlandfahrten und zwei Fahrten bei Dunkelheit (jeweils 45 Minuten) sind Pflicht. Bei denjenigen, die von Klasse A1 direkt zur Klasse A aufsteigen möchten, wird die Zahl der Sonderfahrten auf drei Überlandfahrten, zwei Autobahnfahrten und eine Nachtfahrt reduziert. Bei der Erweiterung des Motorradführerscheins – etwa von Klasse A2 auf A – müssen keine zusätzlichen Fahrstunden belegt werden. Die Fahrlehrer:innen entscheiden in diesen Fällen über die benötigte Anzahl von Übungsstunden.
Führerschein Klasse A (Motorrad): So setzen sich die Kosten zusammen
Die Kosten für den Führerschein Klasse A (Motorrad) setzen sich aus zahlreichen Posten zusammen, die zum Großteil abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen sind. In jedem Fall müssen Kosten für die Anmeldung in der jeweiligen Fahrschule sowie für Fahrstunden und Übungsmaterialien eingeplant werden. Außerdem fallen – wie beim Erwerb des Autoführerscheins auch – Ausgaben für einen Erste-Hilfe-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort) , für einen Sehtest sowie für Passbilder an, die abhängig von den jeweiligen Anbieter:innen sind. Auch die Verwaltungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde für den Führerscheinantrag können je nach Bundesland und Führerscheinklasse variieren. Außerdem müssen Fahrschüler:innen für die Vorstellung zur Führerscheinprüfung zahlen. Bei der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung bei TÜV oder Dekra können sie unabhängig von Region und Fahrschule mit festen Beträgen kalkulieren. Die Gebühren für die theoretische Prüfung am PC betragen 22,49 Euro – unabhängig davon, welche Führerscheinklasse erworben wird. Die Gebühren für die Praxis hingegen unterschieden sich von Klasse zu Klasse und wurden zum Jahreswechsel 2021 mit Inkrafttreten einer Änderung der praktischen Führerscheinprüfung angehoben. Für Klasse A werden nun beispielsweise 146,56 Euro statt zuvor 121,38 Euro fällig, für die Klasse A1 sind es nun ebenfalls 146,56 statt bislang 91,75 Euro. Und wer von Klasse A1 auf A2 erweitern möchte, muss jetzt 127,13 Euro (vorher: 80,92 Euro) zahlen. Übrigens: Die Kosten für den Motorradführerschein lassen sich reduzieren, wenn ein Kombiführerschein A2/B gemacht wird. So müssen diejenigen, die noch keinen Autoführerschein besitzen, nur ein Mal die theoretische Prüfung absolvieren und erhalten möglicherweise auch Rabatt bei den Fahrstunden. Insgesamt können sich die Kosten für den Führerschein der Klasse auf bis zu 2000 Euro belaufen.
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Motorradhelm- und Motorradbekleidung: Bei Fahrschule leihen oder selber kaufen
Wer den Führerschein der Klasse A erwerben will, ist dazu verpflichtet, während Ausbildung und Prüfung eine vollständige Motorradschutzbekleidung zu tragen. Zur Schutzausrüstung gehört ein passender Motorradhelm. Dieser entspricht idealerweise der aktualisierten Sicherheitsnorm ECE-R 22.6, die ab dem 3. Juni 2022 verpflichtender Standard aller neu entwickelten Helme ist. Motorradhelme, die der vorherigen Norm ECE 22.05 entsprechen, dürfen weiterhin getragen und gekauft werden, allerdings ab Juni 2023 nicht mehr produziert werden. Zur Standardausrüstung gehört auch eine eng anliegende Motorradjacke. Ist diese nicht mit einem Rückenprotektor ausgestattet, muss er separat erworben werden – dieser muss der europäischen Prüfnorm CE EN 1621-2 entsprechen. Darüber hinaus braucht der Fahrlehrling eine Motorradhose, die Knie- und Hüftprotektoren enthält, Motorradstiefel mit Knöchelschutz sowie ein Paar Motorradhandschuhe. Ein Nierengurt ist zwar ratsam, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nicht alle Fahrschulen bieten die nötige Grundausrüstung an, weshalb das Equipment oftmals selbst erworben werden muss. Es empfiehlt sich also, bei der jeweiligen Fahrschule nachzufragen, ob diese auch passende Schutzausrüstung verleiht. Wenn nicht, muss der Kauf der Schutzkleidung mit in die Kosten für den Führerschein der Klasse A einkalkuliert werden. Eine solide Grundausstattung kann zwischen 800 und 1300 Euro kosten. Gebrauchte Motorradbekleidung ist wesentlich günstiger. Hier muss jedoch darauf geachtet werden, dass das Material nicht beschädigt ist. Gegebenenfalls müssen außerdem Rückenprotektoren nachgerüstet werden. Wichtig: Sowohl Motorradhelm als auch Motorradbekleidung müssen den aktuellen Sicherheits- und Prüfnormen entsprechen.
Mit dem Pkw-Führerschein zur Klasse A (Motorrad)
In bestimmten Fällen kann ein bereits vorhandener Pkw-Führerschein beim Erwerb des Führerscheins der Klasse A (Motorrad) von Vorteil sein. Wer seine Fahrerlaubnis für Autos etwa zwischen dem 1. April 1980 und dem 18. Januar 2013 erhalten hat, darf auch mit dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW ("Trikes") am Straßenverkehr teilnehmen. Und Personen, denen vor dem 1. April 1980 ein Führerschein der Klasse 2, 3 oder 4 ausgestellt wurde, dürfen automatisch auch Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Und für die Erweiterung auf die Klasse A2 müssen sie nur eine praktische Fahrprüfung bestehen. Seit 2020 kann der Führerschein Klasse B auch mit der Schlüsselzahl 196 erweitert werden. Das erlaubt das Führen eines Kraftrades Klasse A1. Voraussetzung ist, dass man den Pkw-Führerschein bereits mindestens fünf Jahre besitzt und mindestens 25 Jahre alt ist. Es ist zudem die Teilnahme an einer Fahrschulung mit mindestens neun Unterrichtsstunden á 90 Minuten vorgeschrieben. Fünf Stunden des Unterrichts müssen fahrpraktische Übungen sein. Nach Absolvierung der Schulung erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung. Eine Prüfung gibt es nicht. Die Führerscheinerweiterung B196 gilt nur für Deutschland.