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Geht auch ganz einfach:

Führerschein Klasse B: Diese Fahrzeuge sind erlaubt!

Alles Wichtige zum Pkw-Führerschein auf einen Blick

Lena Trautermann
EU Führerschein
Führerschein Klasse B: Mit dem Autoführerschein dürfen nicht nur Autos gefahren werden. Foto: Imago
Inhalt
  1. Führerschein Klasse B – was darf ich fahren?
  2. Pkw-Führerschein: Wichtige Erweiterungen und Schlüsselzahlen
  3. Klasse B: Zulässige Gesamtmasse von 4,25 t im Jahr 2024?
  4. Autoführerschein vor 1999: Klasse 3

Mit einem Autoführerschein (Klasse B) geht viel mehr als nur Autofahren. Auch Rollerfahren oder das Ziehen kleinerer Anhänger ist beispielsweise erlaubt. Welche Fahrzeuge genau unter Führerschein Klasse B fallen, erklärt die AUTO ZEITUNG.

Wer über den Autoführerschein spricht, meint in der Regel den Führerschein der Klasse B. Damit ist in Deutschland ab einem Alter von 18 Jahren das Autofahren erlaubt – wer in Begleitung fährt, darf sich sogar schon mit 17 hinters Steuer setzen. Doch mit der Klasse-B-Lizenz dürfen nicht nur Autos gefahren werden. Was genau erlaubt ist, regelt der Paragraf 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Hier ist festgelegt, welche Kraftfahrzeuge unter welchen Voraussetzungen mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen. Dabei hängt es in der Regel von Gewicht oder Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ab, ob es mit der B-Lizenz gefahren werden darf.
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Das ist der teuerste Führerschein der Welt (Video):

 
 

Führerschein Klasse B – was darf ich fahren?

  • Autos bzw. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und maximal acht Sitzplätzen + Fahrerplatz

  • Anhänger bis 750 kg oder ein Gespann mit einem schwereren Anhänger, das insgesamt die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t nicht übersteigt

  • AM: Fahrräder mit Hilfsmotor, Roller, Mopeds, Trikes, Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Nennleistung. Quads dürfen außerdem das Leergewicht von 350 kg nicht überschreiten. Ausnahme: Wer seinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, darf unabhängig von Leistung und Höchstgeschwindigkeit alle Trikes fahren.

  • L: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 45 km/h bzw. bis 25 km/h mit Anhänger sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h mit oder ohne Anhänger

 

Pkw-Führerschein: Wichtige Erweiterungen und Schlüsselzahlen

Soll es doch ein schwererer Anhänger oder ein schnelleres Moped sein, als es mit Führerschein Klasse B erlaubt ist? Dann muss es nicht immer gleich eine neue Führerscheinklasse sein – einen weiteren Führerschein zu machen, kostet schließlich viel Zeit und geht ordentlich ins Geld. Daher gibt es auch die Möglichkeit, den Pkw-Führerschein ganz einfach zu erweitern. Dann werden auf dem Führerschein-Dokument in der Regel sogenannte Schlüsselzahlen vermerkt:

  • B96: Eine Erweiterung zum Ziehen von Anhängern. Diese Schlüsselzahl berechtigt, eine Kombination aus Auto und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 t zu ziehen. Die Erweiterung kann unkompliziert mit einer Schulung erworben werden.

  • BE: Die Klasse BE ist der "klassische" Anhängerführerschein. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t gezogen werden. Hierfür sind einige Fahrstunden sowie eine praktische Prüfung nötig.

  • 196: Wer diese Zahl im Führerschein stehen hat, darf Kleinkrafträder fahren, die der Klasse A1 entsprechen. Also Leichtkrafträder mit maximal 125 ccm Hubraum. Für diese Erweiterung muss man jedoch mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen. Außerdem sind etwa 13 Theorie- und Praxisstunden in der Fahrschule nötig – eine Prüfung gibt es nicht.

 

Klasse B: Zulässige Gesamtmasse von 4,25 t im Jahr 2024?

Aktuell überarbeitet die EU erneut die Führerscheinrichtlinie. Die wichtigste Änderung soll die Anhebung der zulässigen Gesamtmasse für Kraftfahrzeuge von 3,5 auf 4,25 t sein. Hintergrund ist unter anderem der Umstieg auf E-Mobilität, denn Akkus und Antriebsstrang bringen viel Gewicht mit. Auch Campingfans dürften sich über die Änderung freuen, denn damit wächst das Angebot von Wohnmobilen, die mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen. Diese Grenze möchte das EU-Parlament für Personen ändern, die die Klasse B schon zwei Jahre besitzen.

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Autoführerschein vor 1999: Klasse 3

Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat damals die Klasse 3 erworben. Diese Führerscheinklasse umfasst deutlich mehr, als der Führerschein Klasse B. Er entspricht den heute gültigen Klassen AM, B, BE, C1, C1E und L. Mit dem alten Autoführerschein dürfen also auch Kfz und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t gefahren sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t gezogen werden. Ist der Führerschein noch älter und wurde vor dem 1. April 1980 erworben, zählt auch noch die Klasse A1 (125er-Leichtkrafträder) dazu. Das Gute: Die alten Fahrerlaubnisse haben Bestandsschutz. Beim Umschreiben alter Autoführerscheine werden also die Führerscheinklasse B sowie alle anderen Klassen mit eingetragen.

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