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Geht auch ganz einfach:

Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren

Alle Voraussetzungen für BF 17

Adele Moser Leitende SEO-Redakteurin
Inhalt
  1. Was ist begleitetes Fahren?
  2. Warum gibt es den Führerschein ab 17?
  3. Ab wann ist begleitetes Fahren möglich und wie beantragen?
  4. Begleitperson: Welche Voraussetzungen und Aufgaben?
  5. Für welche Klassen gilt BF 17?
  6. Welche Strafen & Bußgelder bei Verstößen?
  7. Ersatzbescheinigung statt Führerschein?
  8. Darf man mit BF 17 ins Ausland fahren?
  9. Muss man die Versicherung informieren?

Begleitetes Fahren ist eine gute Möglichkeit, mithilfe einer Begleitung Erfahrungen im Straßenverkehr zu machen. Welche Voraussetzungen gelten für den Führerschein ab 17 und was ist bei der Anmeldung zu beachten? Die AUTO ZEITUNG hat die Antworten!

 

Was ist begleitetes Fahren?

Seit 2008 können Jugendliche in Deutschland die Führerscheinprüfung für Klasse B oder BE bereits vor ihrem 18. Geburtstag ablegen und anschließend in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen. Wie der Name "Führerschein ab 17" verrät, ist das für Jugendliche ab dem 17. Geburtstag möglich. Die Fahrerlaubnis beim begleiteten Fahren (BF 17) ist mit der Auflage verbunden, bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Wie bei der regulären Fahrerlaubnis beträgt die Probezeit zwei Jahre. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

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Warum gibt es den Führerschein ab 17?

Bei Fahranfänger:innen ist das Unfallpotenzial erhöht. So stellen die 18- bis 24-Jährigen, verglichen mit anderen Altersgruppen, im Straßenverkehr ein doppelt so hohes Risiko für Unfälle dar. Das liegt daran, dass sie unerfahrener sind, gleichzeitig jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen. Ziel des Führerscheins ab 17 ist, die hohe Unfallquote bei Fahranfänger:innen zu senken. Die Begleitperson, die als Ansprechpartner:in fungiert, unterstützt den Neuling und hilft somit, Unfälle bestenfalls zu vermeiden.

 

Ab wann ist begleitetes Fahren möglich und wie beantragen?

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist ab 17 Jahren möglich. Die Führerscheinausbildung in der Fahrschule kann man jedoch bereits mit 16 Jahren beginnen. Eine Besonderheit: Der Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis muss – wie auch beim Führerschein ab 18 – genehmigt werden. Davor ist man nicht berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen. Da die Bearbeitungszeit einige Wochen dauern kann, sollte man sich rechtzeitig darum kümmern. Die Formulare gibt es entweder bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder manchmal auch online. In einigen Fällen kümmert sich die Fahrschule auch um die Antragsstellung. Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen und auch der Name der Begleitperson muss im Antrag enthalten sein. Eine Erweiterung der Begleitpersonen ist nachträglich möglich.

 

Begleitperson: Welche Voraussetzungen und Aufgaben?

Um als Begleitperson beim BF 17 eingetragen werden zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein Klasse B seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung besitzen und darf auch nur maximal einen Punkt in Flensburg haben. Als Begleitperson können auch mehrere Personen bestimmt werden. Die Begleitpersonen müssen auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Aufgabe der Begleitperson ist, beim Lernprozess zu unterstützen. Sie darf jedoch nicht ins Fahrgeschehen eingreifen. Durch die Praxiserfahrung der Begleitung sollen sich Neulinge sicherer im Straßenverkehr bewegen.

Die Verpflichtung zum Fahren mit Begleitperson ist auch der bedeutendste Unterschied zum Fahren mit 17 im Gegensatz zum Führerschein mit 18. Fahranfänger:innen, die ihre Prüfbescheinigung mit 17 Jahren erhalten, müssen zwingend eine Begleitperson im Auto haben. Das gilt bis zum 18. Geburtstag. Wichtig für die Begleitperson ist, dass diese ihren Führerschein mitführt. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs oder einer Einweisung zum Thema begleitetes Fahren ist übrigens nicht vorgeschrieben. Sie wird lediglich empfohlen, um sich mit den Pflichten als Begleitperson vertraut zu machen.

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Für welche Klassen gilt BF 17?

Begleitetes Fahren gilt nur für die Führerscheinklassen B und BE. Mit der Führerscheinklasse B darf man einen Pkw sowie auch Fahrzeuge der Klasse L (Traktoren) sowie AM (Kleinkrafträder und Quads) fahren. Die Führerscheinklasse BE erlaubt zudem das Fahren mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Gut zu wissen: Wer nur ein Fahrzeug der Klasse L oder AM fährt, benötigt keine Begleitperson, auch wenn man noch nicht volljährig ist.

 

Welche Strafen & Bußgelder bei Verstößen?

Keine Prüfbescheinigung dabei

Wer seine Prüfbescheinigung nicht mitführt, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.

Ohne Begleitperson unterwegs

Ist der Fahrneuling ohne die in der Prüfbescheinigung benannten Begleitperson unterwegs, droht ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Zudem wird die Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE widerrufen. Die erwischte Person muss vor einer erneuten Erteilung der Fahrerlaubnis zudem ein Aufbauseminar besuchen. Von dem Widerruf unberührt sind die Klassen AM und L, sie bleiben bestehen.

Promillegrenze bei BF 17

Für Fahranfänger:innen gilt innerhalb der Probezeit ein striktes Alkoholverbot. Wenn der:die Beifahrer:in zu viel Alkohol im Blut hat und die 0,5-Promille-Grenze überschreitet, muss der Neuling die Folgen tragen. Es drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Schlimmstenfalls kann die Fahrerlaubnis auch komplett verloren werden. Rauschmittel wie Cannabis oder Kokain darf die Begleitperson ebenfalls nicht zu sich nehmen

 

Ersatzbescheinigung statt Führerschein?

Nach bestandener Prüfung erhält der:die Fahranfänger:in statt eines klassischen Führerscheins im Kartenformat zunächst eine Ersatzbescheinigung. Diese enthält kein Foto. Deshalb muss zusätzlich immer auch ein Ausweisdokument mitgeführt werden.

 

Darf man mit BF 17 ins Ausland fahren?

Die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren ist ausschließlich in Deutschland gültig. Ins Ausland darf man demnach nicht fahren, da das Dokument dort nicht als gültige Fahrerlaubnis anerkannt wird. Eine Ausnahme bildet Österreich.

 

Muss man die Versicherung informieren?

Häufig fahren die minderjährigen Fahranfänger:innen mit dem Wagen ihrer Eltern und haben noch kein eigenes Auto. Wenn sie mit Begleitperson das Fahrzeug der Eltern fahren, sollten die:die Fahrzeughalter:in die Kfz-Versicherung informieren. In vielen Fällen müssen Neulinge dann eingetragen werden, einige Versicherungen schließen das begleitete Fahren auch aus.

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