Rückrufaktionen
Man unterscheidet bei Rückrufaktionen zwischen drei Varianten:
Verpflichtende Rückrufaktion: Hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf eines Autos angeordnet, weil die Sicherheit gefährdet ist, muss man der Aufforderung zum Werkstattbesuch nachkommen. Das gilt auch für umweltrelevante Mängel, etwa durch Ölverlust oder Probleme mit den Abgasnormen. Die Benachrichtigung erfolgt über die Behörde schriftlich und geht an alle Haltenden der betroffenen Fahrzeuge. Das KBA gleicht die vom Hersteller gemeldeten Fahrzeuglisten mit den erfolgten Reparaturmaßnahmen ab und ordert bei Nichterfolgen eine Zwangsstilllegung des Autos durch die Zulassungsbehörde an.
Service-Aktionen: Bei diesen Kfz-Rückrufen geht es nicht um Sicherheit oder Umwelt, eingebaute Fehler können aber langfristig zu weiteren Schäden führen. Deshalb werden Käufer:innen meist direkt vom Autohersteller angeschrieben. Das Problem: Bei Gebrauchtwagen liegen die Adressen der neuen Haltenden dem Hersteller vorwiegend nicht vor. Wird der Wagen nicht mehr in einer Vertragswerkstatt gewartet, erfahren Autobesitzende manchmal gar nichts davon.
Stille Aktionen: Betroffen sind hier meist Komfort-Features wie Klimaanlage oder Multimediazubehör. Hier erfolgt die Reparatur heimlich beim nächsten Werkstattbesuch und ohne offiziellen Rückruf des Autos. Wer nicht zur Vertragswerkstatt fährt, geht in der Regel leer aus. Tipp: Bei neueren Modellen einfach mal nachfragen, der Vertragshandel hat Zugang zur Datenbank.
Welche Rechte und Pflichten Autofahrende bei einer Rückrufaktion haben, fasst die AUTO ZEITUNG hier zusammen: