Rückrufaktion beim Auto: So richtig beim Rückruf reagieren
Kfz-Rückruf besser nicht ignorieren
Wenn ein Autohersteller in die Werkstatt bittet, ist das in der Regel mit Aufwand verbunden. Aber auch mit Kosten? Hier kommen wichtige Informationen zu Rückrufen und auch, welche unterschiedlichen Arten es davon gibt!
Kosten für die Reparaturen bei Auto-Rückrufaktionen
Kompliziertere Technik, aber auch immer stärkerer Zeit- und Kostendruck bei Herstellern sowie Zulieferern: Die Zahl der Rückrufaktionen für Autos steigt seit Jahren an. Dabei wird das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in der Regel vom Hersteller nur informiert, wenn es sich um sicherheitsrelevante Mängel oder Defekte handelt und etwa Bremsen, Airbags oder Fahrwerk betroffen sind. Welche Arten von Rückrufen es gibt und welche Rechte und Pflichten Autobesitzer:innen haben, sagt die AUTO ZEITUNG.
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Richtiges Verhalten bei Kfz-Rückruf im Video:
Kfz-Rückruf: Hat man Anspruch auf einen Ersatzwagen?
Anspruch auf Ersatzwagen? Hier verneint Gabriele Schön, Juristin beim ADAC Nordrhein. Selbst wenn die aufgrund einer Rückrufaktion nötige Reparatur mehrere Tage dauert, muss man die Mobilität selbst organisieren und zum Beispiel dafür sorgen, von der Werkstatt wieder nach Hause zu kommen. Ausnahme: In den Garantiebestimmungen einiger Hersteller finden sich Mobilitätsversprechen. Fällt der Mangel oder Defekt am Auto darunter, hat man Anspruch auf einen Ersatzwagen. Sonst kann man nur auf die Kulanz des Herstellers oder ein Entgegenkommen des Händlers hoffen.
>> Hier aktuelle Rückruf-Aktionen nachlesen <<
Fällt der Rückruf in die Zeit der gesetzlichen Sachmängelhaftung von zwei Jahren, kann man darüber streiten, ob der Rückruf dazugehört. Das wird schwierig, wenn etwa alle Fahrzeuge einer Baureihe davon betroffen sind. Ansonsten kann man die Kilometerkosten für An- und Abfahrt zur Werkstatt zurückverlangen. Sonst bleibt nur der Weg zum Gericht, das etwa klären muss, ob der Handel die Kosten für einen Mietwagen über mehrere Wochen tragen muss. Unabhängig vom Rechtsanspruch empfiehlt der ADAC Nordrhein, mit dem Autohandel oder dem Hersteller Kontakt aufzunehmen und eine kulante Lösung zu verhandeln. Liegt die Schuld jedoch eindeutig beim Hersteller, wie es beim VW-Abgasskandal der Fall war, so kann der Hersteller aus Kulanz einen Leihwagen zur Verfügung stellen.
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Verpflichtende Rückrufaktion
Hat das KBA einen verpflichtenden Rückruf eines Autos angeordnet, weil die Sicherheit gefährdet ist, muss man der Aufforderung zum Werkstattbesuch nachkommen. Das gilt auch für umweltrelevante Mängel, etwa durch Ölverlust oder Probleme mit den Abgasnormen. Die Benachrichtigung erfolgt über die Behörde schriftlich und geht an alle Halter:innen der betroffenen Fahrzeuge. Das KBA gleicht die vom Hersteller gemeldeten Fahrzeuglisten mit den erfolgten Reparaturmaßnahmen ab und ordert bei Nichterfolgen eine Zwangsstilllegung des Autos durch die Zulassungsbehörde an.
Service-Aktionen
Bei diesen Kfz-Rückrufen geht es nicht um Sicherheit oder Umwelt, eingebaute Fehler können aber langfristig zu weiteren Schäden führen. Deshalb werden Käufer:innen meist direkt vom Autohersteller angeschrieben. Das Problem: Bei Gebrauchtwagen liegen die Adressen der neuen Halter:innen dem Hersteller vorwiegend nicht vor. Wird der Wagen nicht mehr in einer Vertragswerkstatt gewartet, erfahren Autobesitzende manchmal gar nichts davon.
Stille Aktionen
Betroffen sind hier meist Komfort-Features wie Klimaanlage oder Multimedia-Zubehör. Hier erfolgt die Reparatur heimlich beim nächsten Werkstattbesuch und ohne offiziellen Rückruf des Autos. Wer nicht zur Vertragswerkstatt fährt, geht in der Regel leer aus. Tipp: Bei neueren Modellen einfach mal nachfragen, der Vertragshandel hat Zugang zur Datenbank.
Wie läuft eine Rückrufaktion ab?
Eine Rückrufaktion beim Fahrzeug kann unterschiedlich ablaufen. Entweder man wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schriftlich benachrichtigt oder der Hersteller oder die Händler wendet sich an Betroffene.
Rechte und Pflichten bei Rückrufen
Eine schlechte Nachricht gibt es bezüglich der Kosten: Rein rechtlich gesehen muss der Hersteller nicht einmal für die Reparaturkosten bei einem Rückruf aufkommen. Nur innerhalb der Sachmängelhaftung oder der Garantie kann man eventuell Kosten geltend machen. Aber da ein Rückruf oder eine Service-Aktion der Hersteller nichts mit einer Gewährleistungs- und Garantieansprüchen zu tun hat, sondern der Hersteller damit seiner sogenannten Produkt-Beobachtungspflicht nachkommt und sich vor Schadenersatzansprüchen und Imageverlust schützt, kann man nicht davon ausgehen, dass die Kosten übernommen werden. Aus Image-Gründen übernimmt der Hersteller diese Kosten in der Regel aber für die Arbeiten bei einer Rückrufaktion.