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Geht auch ganz einfach:

Führerscheinentzug droht: Punkte/Verjährung/umgehen

So die Fahrerlaubnis retten

Christina Finke
Führerscheinentzug droht
Der Führerscheinentzug ist häufig das letzte Mittel der Behörden, um Verkehrssünder zur Vernunft zu bringen. Foto: Imago
Inhalt
  1. Führerscheinentzug droht: Unterschiede zum Fahrverbot
  2. Zu viele Punkte und andere Gründe führen zum Führerscheinentzug
  3. So den drohenden Führerscheinentzug abwenden 
  4. Tritt beim Führerscheinentzug eine Verjährung ein?

Wenn der Führerscheinentzug droht, ist der Lappen für mindestens sechs Monate weg und wird Autofahrern auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder ausgehändigt. Die AUTO ZEITUNG erklärt, bei wie vielen Punkten in Flensburg die Fahrerlaubnis weg ist, wann die Verjährung einsetzt und wie Betroffene die Maßnahme vielleicht doch umgehen können!

Der Führerscheinentzug – auch Entzug der Fahrerlaubnis oder Führerscheinabgabe genannt – zählt zu den schwersten Maßnahmen im Verkehrsrecht und kann aus den unterschiedlichsten Gründen angeordnet werden. Sobald ein entsprechendes Urteil rechtswirksam ist, behalten die zuständigen Beamten den Führerschein ein oder das Dokument wird mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen. Außerdem wird in diesem Zuge eine Sperrfrist verhängt. Vor Ablauf derer Betroffene keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen dürfen. Sie beträgt mindestens sechs Monate, meist dauert es sogar deutlich länger. Die AUTO ZEITUNG erklärt, wann und bei welchen Vergehen der Führerscheinentzug drohen kann, ob und wann ein solches Urteil verjährt und wie sich der Entzug der Fahrerlaubnis vielleicht doch noch umgehen lässt. Mehr zum Thema: Bußgeldkatalog

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Führerscheinentzug droht: Unterschiede zum Fahrverbot

Umgangssprachlich werden die Begriffe "Führerscheinentzug" und "Fahrverbot" häufig als Synonym verwendet. Zwar müssen Betroffene in beiden Fällen ihre Fahrerlaubnis abgeben und somit vorerst auf ihr Auto als Fortbewegungsmittel verzichten. Es gibt jedoch auch signifikante Unterschiede: So ist ein Fahrverbot zeitlich auf ein bis maximal drei Monate begrenzt und umfasst dabei alle Fahrzeugarten. Betroffene müssen ihren Führerschein bei einer Polizeidienststelle abgeben und erhalten ihn nach Ablauf des Fahrverbots per Post zurück oder müssen ihn selbst bei der zuständigen Führerscheinstelle abholen. Sie können ihre Fahrerlaubnis also vorübergehend nicht nutzen, grundsätzliche bleibt sie jedoch grundsätzlich weiter bestehen. Beim Führerscheinentzug hingegen wird die Fahrerlaubnis an sich ungültig und die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate. Bei schweren Straftaten kann sie sogar lebenslang dauern. Erst nach Ablauf der dieser Frist kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Im Gegensatz zum Fahrverbot erhält man nach einem Führerscheinentzug das Dokument nicht automatisch zurück. Zudem können die Behörden anordnen, dass Betroffene zuerst eine Nachschulung besuchen, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren oder einen Abstinenznachweis vorlegen müssen, bevor sie den Führerschein neu beantragen können. Je nach Schwere einer Straftat im Straßenverkehr kann übrigens auch eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordet werden. Etwa dann, wenn anzunehmen ist, dass Betroffene auch weiterhin andere gefährden. In diesem Fall ist der Führerschein sofort weg. Ansonsten wird der Führerscheinentzug erst mit einem entsprechenden Urteil des Strafgerichts rechtskräftig.

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Zu viele Punkte und andere Gründe führen zum Führerscheinentzug

Ein Führerscheinentzug droht nicht bei kleineren Verkehrsvergehen. Für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen Autofahrer etwa eine Straftat im Sinne des Verkehrsrechts begehen. Zum Beispiel: Alkoholisiert (ab 1,1 Promille) oder unter Drogeneinfluss am Steuer sitzen, Unfallflucht begehen, an einem illegalen Straßenrennen teilnehmen oder auch wiederholt eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen gravierenden Rotlichtverstoß begehen. Ein weiterer Grund, der den Führerscheinentzug nach sich zieht, sind zu viele Punkte im Flensburger Verkehrsregister. Dieses kann mit maximal acht Punkten belastet werden. Doch keine Sorge, der Entzug der Fahrerlaubnis kommt hier nicht aus heiterem Himmel. Bei vier oder fünf Punkten in Flensburg müssen Betroffene zunächst ermahnt werden und bei einem Punktestand von sechs bis sieben Punkten folgt eine Verwarnung. Haben Fahrer acht Punkte erreicht und es ist zuvor keine Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt, sieht § 4 Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes vor, dass der Punktestand wieder auf sieben zu reduzieren ist. 

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So den drohenden Führerscheinentzug abwenden 

Wem wegen eines zu vollen Punktekontos in Flensburg der Führerscheinentzug droht, kann versuchen, diesen mit rechtzeitigem Punkteabbau abzuwenden. Wer etwa beim Stand von ein bis fünf Punkten freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt, wird einen seiner Punkte los. Allerdings funktioniert das auch nur einmal in fünf Jahren. Bei Straftaten im Sinne des Verkehrsrecht, die den Führerscheinentzug nach sich ziehen, ist die Lage verzwickter. Wenn die Schuld des Betroffenen eindeutig fest steht, führt in der Regel kaum ein Weg daran vorbei, die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen. Im Zweifel bringt hier die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Klarheit, der beurteilen kann, ob sich ein Einspruch lohnt. Wer sich dafür entscheidet, sollte das jedoch unbedingt innerhalb der gesetzten Frist tun.

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Tritt beim Führerscheinentzug eine Verjährung ein?

Straftaten, aufgrund derer der Führerscheinentzug angeordnet wurde, verjähren in der Regel nach einer Tilgungsfrist von zehn bis 15 Jahren. Das gilt allerdings nur, wenn Betroffene während dieser Zeit keine weiteren Vergehen begangen haben. Nach Verjährung kann die Erteilung der Fahrerlaubnis dann neu beantragt werden – die Teilnahme an einer Nachschulung oder MPU darf in diesem Fall nicht angeordnet werden. Aber: Nach einer so langen Zeit ohne Fahrpraxis kann verlangt werden, dass die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss. 

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