Stützlast beim Auto mit Anhängerkupplung: Darum ist sie wichtig
Wer die Anhängerkupplung des Autos zum Lastenziehen oder für einen Fahrradträger nutzt, muss einiges beachten – auch die zulässige Stützlast. Das steckt hinter diesem Fachbegriff!

Stützlast: Erklärung und Faustformel
Die Urlaubsreise ist für Familienautos oft eine besondere Herausforderung. Manch ein Fahrzeug mutiert sogar zum "Schwerlasttransporter". Vollbesetzt, gut bepackt und mit Fahrrädern behängt, nehmen viele auch noch den Camper mit. Neben der erlaubten Anhängelast, also der eigentlichen Masse des Anhängers (Zuggewicht), muss man beim Gespannbetrieb (alles zum BE-Führerschein) auch auf die Stützlast achten. Das ist jenes maximale Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung des Autos wirken darf. Dieses sollte unter keinen Umständen überschritten werden, denn genau das hilft, das Gespann zu stabilisieren.
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Faustformel: Die zulässige Stützlast sollte mindestens vier Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen. Beim kleinen Lastenanhänger mit 500 kg sind das 20 kg, beim Wohnwagen mit 1,8 t sind es 72 kg Stützlast. Wichtig: Der Fahrzeughersteller schreibt die maximale Stützlast für jedes Modell vor. Diese findet man zum Beispiel im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter Punkt 13 und darf keinesfalls überschritten werden.
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Deichselwaagen: Stützlast lieber messen statt schätzen
Schätzwerte sind hier wenig zielführend, da sich im Ernstfall sowohl eine viel zu große Stützlast als auch eine geringe Stützlast rächen kann. Denn drückt eine zu schwere Deichsel das Heck des Zugfahrzeugs nach unten oder hebelt dieses nach oben aus, dann entstehen große Nachteile bei der Traktion, beim Bremsverhalten (so den Bremsweg berechnen) sowie bei der Fahrzeugstabilität. Gut beraten ist, wer schon bei der Beladung die Stützlast kontrolliert. Dazu gibt es spezielle Deichselwaagen – zum Beispiel die digitale Deichselwaage von Bonsport. Aber auch eine herkömmliche Personenwaage (aus dem Badezimmer) kann nützliche Dienste leisten. Dazu muss lediglich ein passendes Holzbrett in Höhe des Kugelkopfs zwischen Deichselklaue und Waage geklemmt werden. So lässt sich die Stützkraft akkurat messen. Achtung: Wer die Waage unter das Rangierrad stellt, erhält einen falschen Wert (Hebelgesetz).
Fahrradträger auf Anhängerkupplung: Gewichtsfalle Pedelecs & E-Bikes
Besonders beliebt ist die Anhängezugvorrichtung (AHZV), wie die Kupplung korrekterweise heißt, als Basis für Fahrradträger und immer häufiger auch für eine Transportbox. Auch hier darf man die Stützlast keinesfalls überschreiten. Schon bei der Wahl des Fahrradträgers lohnt es, auf das Eigengewicht zu achten. Je nach Material, Ausstattung, Größe und Klapp- oder Faltmechanismus liegt dieses zwischen neun und 20 kg – eine enorm große Spanne.
Auch bei den Fahrrädern sind die Differenzen groß: Während ein Rennrad nur sieben bis neun Kilo auf die Waage bringt, wiegen die immer beliebter werdenden Pedelecs (E-Bikes) 20 bis durchaus auch über 30 kg. Die reale Stützlast setzt sich hier also aus der Summe des Trägers plus der Fahrräder zusammen. Tipp: Packtaschen, schwere Akkus und Kindersitze vor der Reise abmontieren und lieber im Fahrzeug transportieren. Das reduziert die wirkende Stützlast und hilft zudem beim Kraftstoffsparen.
Warum sollte man auf die Stützlast achten?
Die Relevanz der Stützlast wird häufig unterschätzt. Die meisten Autofahrer:innen fokussieren sich eher auf die Anhängelast. Aber auch die vertikale Druck- oder Zuglast spielt eine wesentliche Rolle für die Fahrsicherheit und sollte nicht missachtet werden. Zudem ergibt sich auch ein Vorteil, wenn man die Stützlast beachtet. Denn die Stützlast darf zur technisch zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs addiert werden, wenn der Anhänger selbst für eine höhere Masse zugelassen ist als das Zugfahrzeug technisch ziehen darf. Somit lassen sich auf größere Anhänger bei Bedarf legal noch ein paar Kilogramm mehr aufladen.
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Welche Bußgelder drohen bei Missachtung der Stützlast?
Neben Schäden am Zugfahrzeug riskiert bei Nichteinhaltung der maximal zulässigen Stützlast Bußgelder: Bei Überschreitung der zulässigen Stützlast um 50 Prozent drohen bei einer Kontrolle 60 Euro Strafe sowie ein Punkt in Flensburg (Stand: April 2025).