Gebrauchtwagen kaufen: Worauf achten?
So böse Überraschungen vermeiden
- Worauf achten beim Gebrauchtwagen kaufen
- Gebrauchtwagen kaufen: Tipps für den Besichtigungstermin
- Gebrauchten von außen checken
- Innenraum des Gebrauchtwagens checken
- Tipps für die Probefahrt mit dem Gebrauchtwagen
- Was muss alles im Kaufvertrag stehen?
- Kennzeichen von Vorbesitzenden übernehmen?
- Probleme nach dem Gebrauchtwagenkauf: Tipps
Gerade beim Thema Gebrauchtwagenkauf gibt es viele Fallstricke und schwarze Schafe, die dafür sorgen, dass sich der Traumwagen später als Albtraum entpuppt. Wir geben Tipps, worauf beim Gebrauchtwagen selbst und beim Vertrag zu achten ist!
Worauf achten beim Gebrauchtwagen kaufen
Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will – egal ob von privat oder vom Händler –, kann schnell eine böse Überraschung erleben. Oft sind seriöse Verkäufer:innen nämlich gar nicht so leicht von schwarzen Schafen zu unterscheiden. Vertrauenswürdige Menschen erkennt man in der Regel daran, dass sie eventuelle Vorschäden und Mängel des zu verkaufenden Gebrauchtwagens offen ansprechen und eine lückenlose Fahrzeugdokumentation liefern. Darüber hinaus bieten sie die Gelegenheit, das Auto in aller Ruhe zu besichtigen und ermöglichen eine ausführliche Probefahrt. Vorsicht vor zu günstigen Preisen bei offenbar sehr guten Gebrauchten. Damit Interessierte nicht auf Tricks wie einen manipulierten Tacho, verschwiegene Schäden oder sogar fehlende Papiere hereinfallen, sollten sie einige Tipps zum Gebrauchtwagenkauf beachten. Die AUTO ZEITUNG erklärt, worauf es bei Besichtigung, Probefahrt und Vertrag ankommt, wo man gute Gebrauchte finden kann und wie man unseriöse Gebrauchtwagen-Verkäufer:innen erkennt. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
So den Kilometerstand beim Gebrauchtwagen checken (Video):
Gebrauchtwagen kaufen: Tipps für den Besichtigungstermin
Bevor man einen Gebrauchtwagen kauft, sollte man das Auto bei einem Besichtigungstermin ganz genau unter die Lupe nehmen. Denn anders als beim Kauf eines Neuwagens bergen Gebrauchte oft unschöne Überraschungen. Dabei hilft die alte Weisheit "vier Augen sehen mehr als zwei" – also lieber eine befreundete Person mitnehmen. Außerdem kann es hilfreich sein, eine Checkliste zum Abhaken dabei zu haben. Zahlreiche Anbieter wie der ADAC, mobile.de oder autoscout24.de bieten entsprechende Dokumente zum Aufdecken der wichtigsten Mängel auf ihren Webseiten zum Download an.
Gebrauchten von außen checken
Zunächst gilt es, bei der Besichtigung – die möglichst bei Helligkeit und gutem Wetter stattfinden sollte – auf das äußere Erscheinungsbild des Gebrauchtwagens zu achten: Unebenheiten oder Farbunterschiede im Lack deuten darauf hin, dass Macken oder Roststellen überlackiert wurden und vielleicht sogar ein Schadensfall vertuscht werden soll. Ein sogenannter Blender suggeriert auf den ersten Blick einen guten Zustand, kann unter Umständen aber gravierende Schäden vertuschen. Ein Lackdichteprüfgerät kann dabei helfen herauszufinden, ob an einigen Stellen gespachtelt oder nachlackiert wurde. Auch wenn die Spaltmaße unterschiedlich sind oder Rückstände von Schleifpaste zu entdecken sind, könnten Verkäufer:innen etwas verheimlichen wollen. Verdächtig ist deshalb auch, wenn das Auto nicht gewaschen ist – schließlich erschwert auch das die Kontrolle der Oberflächen. Genauso bieten Schrauben an Bauteilen von Kofferraum und Motorhaube Hinweise: Wenn sie schon gedreht wurden, sind sie nicht mehr vollständig in Wagenfarbe lackiert.
Außerdem sollte überprüft werden, ob Scheiben, Scheinwerfer, Blinker sowie Reifen in Ordnung sind und ob die HU-Plakette gültig ist. Ebenfalls wichtig ist der Blick unter das Auto und die Motorhaube. So könnte sich ein Problem mit Motor oder Getriebe etwa durch Öl am Unterboden bemerkbar machen. Zudem sollte man skeptisch werden, wenn die Angabe auf dem Ölwechsel-Anhänger höher ist als der Kilometerstand im Armaturenbrett. Ferner sollte überprüft werden, ob Schläuche und Dichtungen dicht sind. Und auch die Kühlflüssigkeit sollten sich Interessierte anschauen, bevor es zu einem möglichen Autokauf kommt: Ist sie trüb, kann dies auf einen Defekt der Zylinderkopfdichtung hinweisen.
Innenraum des Gebrauchtwagens checken
Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, sollte zuvor auch den Innenraum des Autos auf Mängel untersuchen. Sind die Teppiche im Fußraum feucht oder ist ein muffiger Geruch festzustellen, könnten Dichtungen beschädigt sein. Darüber hinaus sollte die einwandfreie Funktion der Elektronik – von den Außenspiegeln über die Klimaanlage und die Scheibenwischer bis zu den Scheinwerfern – überprüft werden. Sind die Sitze stark durchgesessen oder verschlissen, das Lenkrad abgegriffen und auch die Pedale stark abgenutzt, sollten potenzielle Käufer:innen sich fragen, ob dieser Zustand zur angegebenen Laufleistung des Gebrauchtwagens passt. Ist dies nicht der Fall, könnte eine Tacho-Manipulation vorliegen. Versierte Lai:innen sind durchaus dazu in der Lage, diese Feinheiten zu erkennen. Doch wer auf Nummer sicher gehen will, lässt den Gebrauchtwagen von Fachleuten untersuchen. Eine Gebrauchtwagen-Untersuchung bieten manche Werkstätten, Prüforganisationen oder Automobilclubs an. Die Kosten dafür liegen etwa zwischen 100 und 150 Euro. Eine Investition, die sich durchaus lohnen kann, wenn einem dafür Ärger nach dem Gebrauchtwagenkauf erspart bleibt.
Tipps für die Probefahrt mit dem Gebrauchtwagen
Ist die Besichtigung des Gebrauchtwagens abgeschlossen, sollten potenzielle Käufer:innen auf eine Probefahrt bestehen und sich dafür ausreichend Zeit nehmen. Vor Fahrtantritt sollte jedoch geklärt werden, wie das Fahrzeug versichert ist. Außerdem sollte der Motor kalt sein und nicht bereits zuvor auf Betriebstemperatur gefahren worden sein. Beim Einschalten der Zündung sollten die relevanten Kontrollleuchten im Cockpit kurz aufleuchten und beim anschließenden Motorstart wieder erlöschen. Außerdem sollte der Motor ohne Probleme anspringen und nicht unrund laufen.
Qualmt es stark aus dem Auspuff, kann das auf ein Problem hinweisen. Anschließend sollten bevorzugt verkehrsarme Straßen befahren werden. Zudem sollte auch außerorts gefahren werden, da sich bestimmte Mängel erst ab einer höheren Geschwindigkeit erkennen lassen. Weitere Dinge, die potenziellen Gebrauchtwagenkäufer:innen beachten sollten: Schleift die Kupplung? Gibt es Unregelmäßigkeiten oder Störgeräusche während der Probefahrt, beispielsweise aus dem Motorraum oder den Radlagern? Und wie sieht es mit der Bremsleistung aus? Außerdem bietet ein kurzer Stopp auf einem Parkplatz Gelegenheit dazu, das Auto noch einmal ohne prüfenden Blick im Nacken nochmals ganz genau unter die Lupe zu nehmen.
Was muss alles im Kaufvertrag stehen?
Wer nach Besichtigung und Probefahrt den Gebrauchtwagen kaufen möchte, muss sich noch um den Papierkram samt Vertrag kümmern. Besonders kritisch zu sehen sind hier Widersprüche in den Fahrzeugpapieren, denn die geben oft einen Hinweis auf Schummeleien. Daher sollte sorgfältig untersucht werden, ob die Angaben zu Hersteller, Fahrgestellnummer, Kennzeichen und Hauptuntersuchung in den Papieren mit den Angaben direkt am Fahrzeug übereinstimmen. Die Fahrzeug-Identifikationsnummer kann hier zusätzlich Sicherheit bringen. Bei den meisten Autos weist die zehnte Stelle in Form von Buchstabe oder Ziffer auf das Modelljahr hin. Das kann bei den einzelnen Herstellern zwar unterschiedlich sein, gibt aber dennoch Aufschluss über das Alter des Gebrauchtwagens. Wer absolut auf Nummer sicher gehen möchte, kann auch eine FIN-Abfrage beim Hersteller machen.
Zu achten ist beim Kauf eines Gebrauchtwagens außerdem auf das Scheckheft: Ist keines vorhanden, passen die Einträge nicht zum Fahrzeug oder sehen schlicht unglaubwürdig aus, weil sie beispielsweise alle mit dem gleichen Stift geschrieben wurden, sollten potenzielle Käufer:innen misstrauisch werden. Ist alles so weit in Ordnung, kann man sich auf den Kaufvertrag konzentrieren. Hier sollten die vollen zwölf Monate gesetzliche Gewährleistung aufgeführt sein – manche Händler versuchen dies mit Tricks wie etwa dem Verkauf im Namen einer Privatperson zu umgehen. Wer einen Gebrauchtwagen von privat kaufen will, sollte unbedingt darauf achten, dass Fahrzeughalter:in und Verkäufer:in identisch sind. Ist dies nicht der Fall, sollte man eine Vollmacht einfordern.
Im Kaufvertrag müssen die persönlichen Daten von Käufer:in und Verkäufer:in hinterlegt sein, die Daten des Fahrzeugs inklusive Kilometerstand, das Datum und am besten auch die Uhrzeit des Kaufs, die Anzahl der Vorbesitzer:innen, der Kaufpreis sowie Auffälligkeiten wie Unfallschäden oder dass es sich um ein Importfahrzeug handelt. Auch Gewährleistung und gegebenenfalls Garantien gehören in den Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens. Grundsätzliche dürfen beim Gebrauchtwagenkauf auch viele weitere Punkte festgehalten werden, da es keine formellen Vorschriften gibt. Käufer:in und Verkäufer:in müssen den Vertrag unterzeichnen. Man muss sich auch einig werden, wie das Auto umgemeldet wird beziehungsweise, ob die Kennzeichen am Auto verbleiben. Erst, wenn alles geklärt und der Vertrag unterschrieben ist, sollte man Verkäufer:innen das Geld für den "neuen" Gebrauchten aushändigen.
Kennzeichen von Vorbesitzenden übernehmen?
Sind Käufer:in und Verkäufer:in sich einig, dass das Kennzeichen am Wagen verbleiben darf und man das noch angemeldete Auto beispielsweise auf eigener Achse nachhause fährt, ist es wichtig, das im Kaufvertrag zu vermerken. Üblicherweise wird eine Frist von einer Woche festgesetzt, innerhalb derer der Gebrauchtwagen ab- oder umgemeldet werden muss. Durch die Veräußerungsanzeige bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt, um die sich Verkäufer:innen kümmern, um nicht haftbar zu bleiben, geht die Versicherung ab Kaufdatum auf Käufer:innen über. Tipp: Es ist auch möglich, das beide Parteien gemeinsam zum Straßenverkehrsamt fahren und die Ummeldung direkt durchführen.
Probleme nach dem Gebrauchtwagenkauf: Tipps
Wer alle Tipps beachtet und nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens trotzdem nur Pech mit seinem Auto hat, sollte nicht direkt verzweifeln. Zumindest innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf geht die Rechtsprechung davon aus, dass eventuelle Mängel bereits vor dem Kauf bestanden haben. Autohändler sind dazu berechtigt, nachzubessern – anschließend besteht die Möglichkeit, das Auto zurückzugeben. Sofort zurückgeben können Käufer:innen ein Auto, wenn es eine sehr lange Standzeit hatte, über die erst im Nachhinein informiert wurde. Das funktioniert allerdings nur bei sehr jungen Gebrauchtwagen. So entschied etwa der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass eine lange Standzeit als Rückgabegrund ebenfalls von der Anzahl der Vorbesitzer:innen und dem Tachostand abhängig ist. Bei hochgradigen Mängeln stehen die Chancen jedoch sehr gut, dass der Gebrauchtwagen den Weg zurück findet. Dazu zählen zum Beispiel verschwiegene Unfälle oder Schäden, die sich nicht beheben lassen.
Bei Käufen von Privatpersonen, die jegliche Sachmängelhaftung ausschließen, ist die Lage etwas schwieriger. Der einzige Grund, aus dem Verkäufer:innen den Wagen zurücknehmen muss, ist die arglistige Täuschung. Dafür müssen Käufer:innen jedoch beweisen, dass der Unfallschaden vor dem Kauf vorlag und Verkäufer:innen davon wussten. Gerade bei Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzer:innen kann das sehr schwierig werden. Letztlich ist und bleibt der Autokauf bei Gebrauchten auch eine Sache des Vertrauens: Daher sollten potenzielle Käufer:innen immer auch auf ihr Bauchgefühl hören. Manche Angebote sind einfach zu gut, um wahr zu sein.