Gebrauchtwagen von privat: 8 Tipps zum Kauf
Darauf beim privaten Autokauf achten
Wer ein Auto sucht, kann sich auch nach einem Gebrauchtwagen von Privatpersonen umsehen. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollte man sich diese neun wichtigen Tipps vor dem Kauf zu Herzen nehmen.
Gebrauchtwagen von privat kaufen: Darauf achten!
Es spricht absolut nichts dagegen, einen Gebrauchtwagen von privat zu kaufen. Wie auch beim Kauf eines Gebrauchten beim Händler muss man aber unbedingt wichtige Punkte beachten, um nicht am Ende vor einem teuren Haufen Schrott zu stehen. Es hilft oft schon, sich nicht nur das Auto, sondern auch die Umstände und die beteiligten Personen etwas genauer anzusehen, um besser urteilen zu können, ob man ein gutes Geschäft machen kann oder Gefahr läuft, über den Tisch gezogen zu werden. Möchte man einen Gebrauchtwagen von privat mit "TÜV" (gültiger Hauptuntersuchung) kaufen, ist das leider unter Umständen kein Garant für ein mängelfreies Fahrzeug. Neben Menschenkenntnis ist auch ein Auge für das Fahrzeug und die Technik von großer Hilfe. Was zum ersten wichtigen Tipp für den Gebrauchtwagenkauf von privat führt ... Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Kilometerstand bei Gebrauchtwagen checken (Video):
Tipp 1: Vier Augen sehen mehr als zwei
Auch, wenn man selbst etwas von Autos, Technik und den Schwachstellen des entsprechenden Modells versteht, kann es passieren, dass man etwas übersieht. Somit ist es immer empfehlenswert, eine zweite, bestenfalls fachkundige Person zur Besichtigung des Gebrauchtwagens mitzunehmen. Ist man selbst nicht mit dem Thema Auto vertraut, ist es um so wichtiger, eine Person dabei zu haben, die ein prüfendes Auge auf den Gebrauchten wirft.
Tipp 2: Besichtigung bei gutem Licht
Ein Besichtigungstermin sollte immer bei Tageslicht stattfinden. Steht der Gebrauchtwagen auf einem sonnigen Parkplatz und man kann ihn von allen Seiten genauestens betrachten, sind das gute Voraussetzungen für eine ausführliche Besichtigung. Findet man den Wagen allerdings in einer dunklen Garage vor, sollte man Verkäufer:innen unbedingt bitten, das Fahrzeug ins Freie zu fahren. So oder so, sollte immer eine Taschenlampe griffbereit sein, um auch im Motorraum, Kofferraum und unter dem Auto alles im Blick zu haben.
Tipp 3: Die richtigen Fragen beim Autokauf stellen
Grundsätzlich müssen Verkäufer:innen eines Gebrauchtwagens ohne ausdrückliche Nachfrage auf wesentliche Mängel (sofern bekannt) hinweisen. Interessiert man sich für einen Gebrauchtwagen aus privater Hand, sollte man allerdings nicht nur die Basisdaten des Fahrzeugs und die wesentlichen Mängel kennen. Neben Motorisierung, Baujahr und Ausstattung muss auch der Allgemeinzustand geklärt werden. Hat der Wagen Rost? Gibt es Schäden oder Defekte? Hatte das Auto leichte oder schwere Unfälle? Wie wurden möglicherweise Schäden am Fahrzeug instand gesetzt? Woher kommt das Auto? Was ist über die Vorbesitzer:innen bekannt? Warum soll der Wagen verkauft werden? Welche Erfahrungen hat die verkaufende Person mit dem Fahrzeug gemacht? Zudem sollte man alle Antworten, die man erhält, kritisch einordnen. Leider darf man nicht immer alles glauben, was man zu hören bekommt.
Tipp 4: Papiere und Nachweise zeigen lassen
Natürlich sollte man sich vor dem Kauf die Papiere des Gebrauchten zeigen lassen. Vorsicht ist geboten, wenn Verkäufer:innen keinen Besitznachweis des Autos vorlegen können, da beispielsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 verloren gegangen sind. Ein älterer Kaufvertrag gibt zwar einen Hinweis darauf, dass die Person das Auto einmal besessen hat, bescheinigt aber nicht, dass es ihr immer noch gehört. Aufschluss über die Historie des Autos gibt nicht nur das Serviceheft, sondern auch ältere HU-Berichte (umgangssprachlich TÜV-Bericht). Anhand dieser Unterlagen lässt sich beispielsweise auch die Plausibilität des Kilometerstands nachvollziehen. Hat das Auto "neuen TÜV", sollte ein aktueller Bericht der Prüfung vorliegen. Eine gute Orientierung zum Zustand des Autos bietet auch ein Gebrauchtwagen-Check von Sachverständigen (TÜV, GTÜ, etc.) und Werkstattrechnungen. Ist der Gebrauchte bereits abgemeldet, sollte auch eine Abmeldebescheinigung vorliegen. Liegt noch eine gültige Gebrauchtwagen-Garantie vor, ist das ebenfalls zu belegen.
Tipp 5: Ausgiebig Probefahren
Es geht nichts über den eigenen Eindruck beim Fahren des Autos, möchte man einen Gebrauchtwagen von privat kaufen. Egal, was Unterlagen oder Verkäufer:innen behaupten, wenn das Auto nicht so fährt, wie man es erwartet, kann das schon Grund genug sein, um von einem Kauf abzusehen. Hier sollte man aufmerksam auf das Verhalten von Motor, der Bremsen, des Getriebes und der Lenkung achten – und das nicht nur bei einer Runde um den Block, sondern auch bei höheren Geschwindigkeiten, stärkerer Beschleunigung, auf unterschiedlichen Straßenbelägen und beim Rangieren. Zudem muss auch der Innenraum passen: Hat man genug Platz? Lassen sich Sitz und Lenkrad passend einstellen? Kommt man mit der Bedienung zurecht? Funktioniert alles, wie es soll (Fensterheber, Klimaanlage, Scheibenwischer, Beleuchtung)?
Tipp 6: Alle Details im Vertrag festhalten
Hat man sich auf den Preis des Gebrauchten geeinigt, sollte nicht nur der zu zahlende Betrag in den Vertrag aufgenommen werden. Auch alle Details zum Auto, wie die Art und Anzahl der beigefügten Unterlagen und Schlüssel, vorhandene Beschädigungen oder fehlende Papiere werden im Vertrag festgehalten. Üblicherweise schließen private Verkäufer:innen von Gebrauchtwagen auch die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung vertraglich aus. Das ist legal und gängige Praxis. Es können aber auch Garantiezusagen für das Vorhandensein von Eigenschaften des Autos festgehalten werden, für die verkaufende Personen dann einstehen müssen. Bezahlt wird das Auto unbedingt erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags von beiden beteiligten Seiten.
Tipp 7: So den Gebrauchtwagen von privat bezahlen
Am sichersten ist die Barzahlung, so die Einschätzung der Initiative Sicherer Autokauf, an der auch der ADAC beteiligt ist. Anzahlungen und Überweisungen sind beim Kauf von Gebrauchtwagen von privat laut ADAC nicht zu empfehlen. Eine Ausnahme ist die SEPA-Echtzeitüberweisung (Sofortüberweisung), die innerhalb von Sekunden auf dem Empfangskonto eingeht. Es gibt allerdings Banken, die diese Art der Überweisung nicht anbieten. Umständlicher, mit Kosten verbunden, aber ebenfalls sicher ist die Nutzung eines Treuhandkontos über einen Rechtsanwalt. Nicht geeignet ist die Zahlung via PayPal, denn hier unterliegen Transaktionen in Verbindung mit "Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder und Wohnmobile [...]" keinem Schutz. Zudem nennt der ADAC die Möglichkeit, mit einem Bundesbank-Scheck zu bezahlen. Diese Variante sei sicher, aber wenig bekannt und sie kostet rund 30 bis 80 Euro Gebühren. Der Scheck lässt sich bei der Bank beantragen (Bearbeitungszeit ca. drei Werktage) und muss innerhalb von acht Tagen eingelöst werden.
Tipp 8: Rechte beim Gebrauchtwagenkauf von privat kennen
Wer privat sein Auto verkauft, möchte natürlich so wenig wie möglich dafür haften, falls Käufer:innen nach Vertragsabschluss etwas zu bemängeln haben. Wie bereits oben erwähnt ist es daher üblich, dass Privatverkäufer:innen eine Klausel in den Kaufvertrag einfügen, die sie von der gesetzlichen Sachmängelhaftung ausschließt. Das bedeutet, dass die verkaufende Person nicht für Mängel am verkauften Auto haften muss. Davon ausgeschlossen sind allerdings vertraglich festgehaltene Garantiezusagen. Dann übernehmen Verkäufer:innen für das Vorhandensein der genannten Eigenschaft die Gewähr und haften, wenn sie fehlt. Ist der Person, die das Auto verkauft, ein Mangel bekannt und verschweigt ihn vor potenziellen Käufer:innen, liegt Arglist vor. Kann man als Käufer:in nachweisen, dass ein Mangel vorliegt und er verschwiegen wurde, so muss die Person, die das Auto verkauft hat, für den Mangel haften. In der Praxis ist dieser Nachweis allerdings sehr oft schwierig.