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Geht auch ganz einfach:

Wechselkennzeichen beantragen: Kosten & Versicherung Ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge

Christina Finke
Inhalt
  1. Was ist das Wechselkennzeichen und wie funktioniert es?
  2. Wie sieht das Wechselkennzeichen aus?
  3. Welche Fahrzeuge bekommen das Wechselkennzeichen?
  4. Wie beantragt man das Wechselkennzeichen?
  5. Was kostet das Wechselkennzeichen?
  6. Wie wirkt sich das Wechselkennzeichen auf Steuer und Versicherung aus?
  7. Für wen lohnt sich das Wechselkennzeichen?
  8. Welche Strafen drohen bei Missbrauch des Wechselkennzeichens?

Das Wechselkennzeichen ist für jene Autofahrer interessant, die zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse besitzen, nicht aber gleichzeitig fahren. Wir verraten Umfang der Beantragung, die Kosten und wie die Versicherungen funktioniert!

Das Wechselkennzeichen wurde zum 1. Juli 2012 eingeführt und kann zwei Fahrzeugen zugeteilt werden – auch wenn das Nummernschild nicht gleichzeitig an beiden, sondern immer nur an einem von ihnen geführt werden darf. Damit wollte die Politik einen Anreiz für Autofahrer schaffen, sich einen sparsamen Zweitwagen oder ein Elektroauto anzuschaffen – etwa für kurze Strecken zur Arbeit oder kleine Spritztouren in die Stadt, um so die Umwelt ein wenig zu entlasten. Aber auch wirtschaftliche Interessen der Autoindustrie waren wohl ein Grund für die Einführung. Vorbilder für das Wechselkennzeichen in Deutschland dürften die ähnlichen Modelle aus Österreich und der Schweiz gewesen sein. Allerdings profitieren unsere Nachbarn von Einsparungen bei der Kfz-Steuer, während dieser Vorteil hierzulande nicht gewährt wird. Und so hält sich das Interesse an dem Nummerschild für zwei Autos bis heute auch in Grenzen. In Einzelfällen kann sich das Wechselkennzeichen aber tatsächlich lohnen. Wir verraten für wen und haben alle Informationen zu Beantragung, Kosten und Versicherung zusammengestellt. Mehr zum Thema: Bei Zweitwagenversicherung sparen

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Was ist das Wechselkennzeichen und wie funktioniert es?

Das Konzept des Wechselkennzeichens klingt erst mal simpel: Ein geprägtes Nummernschild kann für maximal zwei Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Teil des Wechselkennzeichens ist ein Wechselelement, das jeweils vor der Fahrt umgesteckt werden muss. Am Straßenverkehr teilnehmen oder auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf immer nur das Fahrzeug, das gerade das vollständige Wechselkennzeichen trägt. Eines der Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen muss also immer zwingend auf einem Privatgelände abgestellt werden. Diese Vorgabe ist den Auflagen des Saisonkennzeichens nicht unähnlich: Auch Fahrzeuge mit diesem Nummernschild dürfen außerhalb des festgelegten Zeitraums nicht auf öffentlichen Straßen geparkt werden. 

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Wie sieht das Wechselkennzeichen aus?

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Elementen. Zum einen gibt es den gemeinsamen Kennzeichenteil, der jeweils am gerade genutzten Fahrzeug angebracht wird. Dieses Wechselelement ähnelt optisch dem herkömmlichen Euro-Nummernschild, ist allerdings in der Mitte mit einem kleinen "W" versehen. Dann ist da noch der in zweifacher Ausführung benötigte, fahrzeugbezogene Kennzeichenteil, der ständig montiert bleibt. Er beinhaltet die letzte Ziffer des Wechselkennzeichens und die HU-Plaktette. Auf den beiden fahrzeugbezogenen Elementen des Wechselkennzeichens ist aber auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils angegeben. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeug, mit dem der Halter im Straßenverkehr unterwegs ist, ein vollständiges Kennzeichen führt. Gleichzeitig bleibt das zweite Fahrzeug, mit dem nicht am Verkehr teilgenommen wird, als Kfz mit Wechselkennzeichen erkennbar. Sowohl ein- als auch zweiteilige sowie Kraftradkennzeichen können aus Wechselkennzeichen ausgeführt werden. Bei verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichen ist dies technisch nicht möglich. Mehr zum Thema: Diese Kosten lauern bei der HU

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Welche Fahrzeuge bekommen das Wechselkennzeichen?

Um das Wechselkennzeichen zu bekommen, müssen beide Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen. Neben Fahrzeugen der Klasse M1 – also Pkw mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz – kann das Wechselkennzeichen auch an Fahrzeuge der Klasse L (Krafträder, vierrädrige Leicht-/Kraftfahrzeuge) und der Klasse 01 (Anhänger) vergeben werden. Außerdem müssen Nummernschilder mit den gleichen Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Ein Wechselkennzeichen für ein Auto und ein Motorrad zu verwenden ist ebenso wenig möglich, wie mehr als zwei Fahrzeuge darauf zuzulassen. Saison-, Kurzzeit-, Behörden- und Ausfuhrkennzeichen sind vom Wechselkennzeichen ebenso ausgeschlossen wie grüne und rote Nummernschilder. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen hingegen sind für das Wechselkennzeichen zugelassen. 

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Wie beantragt man das Wechselkennzeichen?

Neben dem Personalausweis oder Reisepass müssen Fahrzeughalter zur Beantragung von Wechselkennzeichen die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) beider Fahrzeuge bei der entsprechenden Zulassungsstelle vorlegen. Auch die bisherigen Nummernschilder der Fahrzeuge werden benötigt und sind nach Aufforderung in der Dienststelle zu entstempeln. Außerdem ist die sogenannte evB-Nummer für Wechselkennzeichen, ein vom Versicherer zugeteilter siebenstelliger alphanumerischer Code, mitzubringen  – natürlich ebenfalls in doppelter Ausführung. Die Zulassung der Fahrzeuge muss übrigens nicht zwingend zeitgleich erfolgen: Sie sollte aber innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein, denn nur so lange kann das zweite Kennzeichen reserviert werden.

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Was kostet das Wechselkennzeichen?

Für den Zulassungsantrag für das Wechselkennzeichen fallen dem ADAC zufolge einmalig Verwaltungsgebühren in Höhe von rund 105 Euro an. Die Kosten für zweil vollständige Nummernschildsätze sind in dieser Rechnung bereits enthalten.

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Wie wirkt sich das Wechselkennzeichen auf Steuer und Versicherung aus?

Von zwei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen wird jeweils nur eines gefahren und das andere steht – die Unfallgefahr ist somit geringer. Eine Steuerermäßigung ist für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen in Deutschland aber trotzdem nicht vorgesehen. Vor allem der ADAC plädierte vor der Einführung des Wechselkennzeichens für das österreichische Konzept, bei dem nur für das Fahrzeug mit der höheren Typklasse Steuern erhoben werden. Das Modell scheiterte in Deutschland jedoch unter anderem am Veto von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der mit massiven Steuermindereinnahmen rechnete. Auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung muss für beide Fahrzeuge abgeschlossen werden. Unter Umständen kann hier gespart werden – wenn auch meist nur in geringem Ausmaß. Einige Versicherer bieten individuelle Tarife für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen an. Die Ersparnis liegt bei durchschnittlich 10 Prozent. Einige Versicherer stufen zudem das zweite Fahrzeug mit Wechselkennzeichen in dieselbe Schadenfreiheitsklasse ein, wie das erste. Wer mit dem Wechselkennzeichen sparen will, muss meist gründlich recherchieren und mehrere Angebote miteinander vergleichen.

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Für wen lohnt sich das Wechselkennzeichen?

Die mit dem Wechselkennzeichen verbundenen Vorteile sind in aller Regel sehr gering. Mit großen Ersparnissen brauchen Besitzer mehrerer Privatfahrzeuge in der Regel nicht zu rechnen. Sollen Autos parallel genutzt werden, ist das Nummernschild für zwei Fahrzeuge ohnehin keine Option. In Ausnahmefällen kann sich das Wechselkennzeichen aber trotzdem lohnen: Besonders häufig wird es etwa in den Kombinationen Pkw und Wohnmobil sowie Alltagsauto und Oldtimer verwendet. Gerade die zweite Kombination kann sich lohnen, da Fahrzeuge mit H-Kennzeichen Steuervergünstigungen erhalten. Unter Umständen kann es aber sinnvoller sein, auf Saisonkennzeichen umzusteigen – hier gibt es nämliche eine Steuerersparnis. 

 

Welche Strafen drohen bei Missbrauch des Wechselkennzeichens?

Ein Fahrzeug mit zugeteiltem Wechselkennzeichen darf nur dann auf öffentlichen Straßen abgestellt werden, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Wer eines der Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen ohne oder mit unvollständigem Nummernschild im Straßenverkehr bewegt, muss ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zahlen und bekommt zudem einen Punkt in Flensburg. Wird das Fahrzeug so auf einer öffentlichen Straße abgestellt, fällt die Strafe nur unwesentlich geringer aus: Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. 

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