Abgemeldetes Auto fahren (Zulassung): Regeln
Fahren ohne Zulassung ist erlaubt – in Ausnahmefällen
Autofahren ohne Zulassung oder mit ungestempelten Kennzeichen ist erstmal nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen: Alle Fahrten, die in Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung stehen, dürfen auch mit einem abgemeldeten Auto gemacht werden.
Ungestempelte Kennzeichen: Abgemeldetes Auto fahren ist erlaubt
Wer in einem Auto mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Zulassung – doch das ist nicht per se verboten. In manchen Fällen ist es sogar erlaubt, ein abgemeldetes Auto zu fahren. Eine von diesen Situationen ist ziemlich naheliegend: die Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden. Für den Weg zum Kfz-Amt braucht das Auto keine Zulassung. Außerdem sind auch alle anderen Fahrten, die in Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung stehen, gesetzlich erlaubt. Unten erklären wir, welche Voraussetzungen hierfür gelten. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Fahren ohne Zulassung – der Ratgeber im Video:
Welche Fahrten sind mit dem abgemeldeten Auto erlaubt?
Erlaubt sind Fahrten zur Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges (z. B. Wiederzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, Zulassung eines neuen Fahrzeuges). Außerdem gilt nach § 10 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): "Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind." Das Kennzeichen muss also vorab von der Zulassungsbehörde zugeteilt worden sein, dabei ist eine vollständige Erfassung der Halter- und Fahrzeugdaten notwendig. Unter die Definition "zugeteilt" fallen auch Kennzeichen, die zur Wiederzulassung fahrzeugbezogen reserviert wurden. Eine Wunschkennzeichen-Reservierung, etwa auf der Homepage der Zulassungsbehörde, reicht hingegen nicht aus, um legal mit einem abgemeldeten Auto unterwegs zu sein. Auch die Rückfahrt nach der Abmeldung des Fahrzeugs, also mit ungestempelten Kennzeichen, ist innerhalb des gleichen Tages erlaubt.
Wo darf man mit ungestempelten Kennzeichen fahren?
Autos mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Beirkts fahren. Gemäß Definition ist dies der kürzeste Weg zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zur Prüfstelle, zugleich darf die Fahrt nicht anderen Gebrauchszwecken dienen. Umwege mit dem abgemeldeten Auto sind in keinem Fall zulässig. Rückfahrten nach der Abmeldung sind ohne Beschränkung des Umkreises bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung zulässig.
Vor Fahrt mit abgemeldeten Auto Kontakt zu Versicherung suchen
Wichtig ist es, mit der Versicherung vorab abzuklären, ob das abgemeldete Fahrzeug für diese Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen versichert ist. Von ihr kann man sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Versicherungsschutz gewährt wird. Sollte das wegen der Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung nicht mehr möglich sein, kann der Versicherungsschutz über den Zentralruf der Autoversicherer überprüft werden. Für die Rückfahrt nach einer Außerbetriebsetzung ist ein solcher Anruf nicht notwendig, da das Fahrzeug für die Rückfahrt weiterhin versichert bleibt. Ohne die Bestätigung sind Fahrten nicht zulässig, weil sie ohne Versicherungsschutz erfolgen – eine Straftat gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz.
Sonderregelung: Saisonkennzeichen
Mit Saisonkennzeichen sind Fahrten zur Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung außerhalb des Betriebszeitraums nicht erlaubt.
Kurzzeitkennzeichen als Abhilfe
Sollten nicht alle nötigen Voraussetzungen für eine Fahrt mit einem abgemeldeten Auto mit ungestempelten Kennzeichen erfüllt sein, kann ein Kurzzeitkennzeichen Abhilfe schaffen. Damit bekommt ein Auto für bis zu fünf Tage ein Nummernschild und darf auch über den Zweck der Zulassung hinaus gefahren werden, zum Beispiel zu einer Probefahrt oder Überführung. Seit 1. April 2015 müssen aber auch Autos mit Kurzzeitkennzeichen TÜV haben und verkehrssicher sein.