Schadenfreiheitsklasse übertragen: So gehts & Nachteile

Mit der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ermöglicht man anderen höhere Rabatte bei der ersten Kfz-Versicherung. Zu jung sollten Versicherungsnehmende aber nicht sein. Wir erklären, was bei der Weitergabe der SF-Klasse zu beachten ist.

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Schadenfreiheitsklasse übertragen Je nach Versicherung kann die Schadenfreiheitsklasse nicht nur an das eigene Kind, sondern auch an Geschwister, Enkelkinder oder Lebenspartner:in übertragen werden. Foto: Imago
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An wen kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?

Wenn man bereits ein oder mehrere Jahre mit der eigenen Kfz-Versicherung (hier die besten Tarife im Vergleich) unfallfrei unterwegs war, kann man den dadurch verdienten Rabatt auf andere Personen übertragen. Das funktioniert durch die Weitergabe der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), die den Rabatt bestimmt. Mögliche Empfänger:innen der Schadenfreiheitsklasse sind Verwandte ersten Grades. Bei den meisten Versicherungen kann man die SF-Klasse also von Geschwistern sowie Eltern und Großeltern übernehmen. Auch Personen in einer Ehe oder Partnerschaft können ihren Rabatt übertragen. Nach einem Todesfall kann die SF-Klasse noch bis zu zwölf Monate danach übernommen werden. Aber: Die Übertragung ist immer nur auf eine Person möglich. 
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Gibt es bestimmte Voraussetzungen?

Eine der häufigsten Voraussetzungen für die Weitergabe der Schadenfreiheitsklasse ist, dass bisherige Inhaber:innen der SF-Klasse regelmäßig mit dem Auto gefahren sind. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Zudem kann man nur so viele schadenfreie Jahre für die neue Kfz-Versicherung übernehmen, wie die andere Person den Führerschein (alles zu Kosten, Prüfung und Probezeit) besitzen. Manche Versicherungen lassen die Weitergabe der Schadenfreiheitsklasse zudem nur zu, wenn beide beteiligten Personen im selben Haushalt wohnen.

Übertragung der SF-Klasse bei Führerscheinneulingen sinnvoll?

Spätestens, wenn der Nachwuchs die Anschaffung des ersten eigenen Autos (die besten Anfängerautos) plant, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Die Höhe der SF-Klasse ist abhängig von den unfallfreien Jahren der Versicherungsnehmenden. Dabei gilt: je mehr unfallfreie Jahre, desto höher die SF-Klasse und damit der Rabatt auf die Kfz-Versicherung (was ist besser: Voll- oder Teilkasko?). Die jungen Fahrer:innen (gute Versicherungstarife für Fahranfänger:innen), die zuvor kein Auto selbst versichert haben, starten also bei SF-Klasse 0. Doch mit der Übernahme der Schadenfreiheitsklasse einer anderen Person erhalten sie von Anfang einen höheren Rabatt auf die Beitragssätze ihrer Kfz-Versicherung, die besonders in den ersten Jahren sehr hoch sind.

Eine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse einer anderen Person lohnt sich jedoch nicht immer. Die Person, welche die SF-Klasse abgibt, ist eventuell im Nachteil. Schließlich tritt man seinen Status komplett ab: Die Schadenfreiheitsklasse ist personengebunden. Verzichtet man darauf, können die schadenfreien Jahre nicht zurückübertragen werden. Zudem gilt es zu beachten, dass nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden können, wie Empfänger:innen der SF-Klasse selbst den Führerschein besitzen. Gerade bei Fahranfänger:innen lohnt es sich deswegen nicht, wenn die SF-Klasse von einer anderen Person zu übernehmen.

Wie viele SF-Jahre kann man übernehmen?

Man darf nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie seit Erwerb der Fahrerlaubnis (Führerschein) möglich gewesen wäre. Das bedeutet, wer den Führerschein beispielsweise seit drei Jahren besitzt, kann maximal drei schadenfreie Jahre übernehmen.

Wann lohnt sich die Übertragung des SF-Rabatts?

Für ältere Autofahrer:innen, die ihren Führerschein abgeben wollen, kommt eine Weitergabe ihres Schadenfreiheitsrabatts am ehesten infrage. Sie selbst brauchen ihren Rabatt nicht mehr und können ihn dadurch ohne Nachteile übertragen. Außerdem lohnt sich die Übertragung schadenfreier Jahre von einem Zweitwagen (so gut versichern). So fahren viele Neulinge mit einem Auto, das als Zweitwagen auf die Eltern versichert ist. Dadurch sammeln sie jedoch in der Regel keine Rabattjahre, die von Versicherungen später anerkannt werden. Beim Abschluss ihrer ersten Kfz-Versicherung müssen sie dann Einstiegssätze zahlen, die zwischen 80 und 130 Prozent liegen können, obwohl sie mehrere Jahre unfallfrei gefahren sind.

Um neuen Versicherungsnehmenden vergleichsweise günstige Einstiegskonditionen zu ermöglichen, gibt es für Eltern eine Hintertür: Die SF-Klasse kann für das zweite Auto auf ein Kind übertragen werden, ohne dass Halter:innen die Schadensfreiheitsklasse für den Erstwagen verlieren. Bei der Gelegenheit der SF-Klassen-Übertragung lohnt es sich zudem, den aktuellen Versicherungstarif zu vergleichen und gegebenenfalls die Kfz-Versicherung zu wechseln. Wechselt eine Person den Anbieter der Kfz-Versicherung, wird die Schadenfreiheitsklasse in den neuen Vertrag übernommen.

Wie kann man die SF-Klasse an andere übertragen?

Für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse gibt es bei den Versicherern ein Formular, die sogenannte SFR-Abtretung. Das kann entweder direkt bei der Kfz-Versicherung angefordert werden oder steht in vielen Fällen auf der Website zum Download bereit. Benötigt werden folgende Unterlagen: Fahrzeug- und Vertragsdaten von Geber:in und Empfänger:in, Kopie des Führerscheins (Was man mit Klasse B eigentlich fahren darf) der empfangenden Person, Verzichtserklärung der Person, welche die SF-Klasse abtritt sowie die jeweiligen Unterschriften. Im Todesfall wird eine Kopie der Sterbeurkunde benötigt.

Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

Die Höhe der Schadenfreiheitsklasse bemisst sich nach den Jahren, in denen Versicherungsnehmende gefahren sind, ohne einen Unfall zu verursachen. Wer erstmals eine Kfz-Versicherung abschließt, startet demnach bei SF-Klasse 0. Drei unfallfreie Jahre entsprechen demnach SF-Klasse 3. Diese Zahl wird von den Kfz-Versicherern in einen Prozentsatz umgerechnet, der als Schadenfreiheitsrabatt vom Versicherungsbeitrag abgezogen wird. Beim Wechsel eines Versicherers ist hier Vorsicht geboten: Die Schadenfreiheitsklasse bleibt zwar erhalten, aber die damit verbundenen Prozente variieren je nach Kfz-Versicherung. Daher lohnt es sich, vor dem Wechsel Tarife zu vergleichen.