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    Kfz-Versicherung wechseln: Frist, Gründe und Stichtag

    Kfz-Versicherung wechseln und viel Geld sparen

    Adele Moser Leitende SEO-Redakteurin
    Inhalt
    1. Kfz-Versicherung wechseln: Frist/Stichtag & wie möglich?
    2. Autoversicherung wechseln: Vergleich zahlt sich aus
    3. Auf die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse achten
    4. Diese Leistungen beim Wechsel der Kfz-Versicherung prüfen
    5. Geld sparen ohne Versicherung zu wechseln

    Die Kfz-Versicherung zu wechseln spart bares Geld – oft sogar einige hundert Euro im Jahr. Wir erklären, zu welchem Stichtag es wie möglich ist, welche Fristen sowie Fallstricke es zu beachten gilt!

    Viele hunderte Euro im Jahr zu sparen klingt verlockend? Die Kfz-Versicherung zu wechseln kann sich richtig lohnen. Trotzdem lassen etliche Autobesitzer:innen jedes Jahr die Frist verstreichen – sei es aus Vergesslichkeit, aus Unwissenheit oder weil die ganze Prozedur so aufwändig erscheint. Warum nicht jetzt noch einen guten Vorsatz fassen und sich den Stichtag am 30. November rot im Kalender markieren? Zu diesem Datum läuft nämlich oft die Frist zum Wechseln der Kfz-Versicherung aus. Die AUTO ZEITUNG gibt Tipps, wie sich hier Geld sparen lässt! 
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    Kfz-Versicherung Typklassen erklärt (Video):​

     
     

    Kfz-Versicherung wechseln: Frist/Stichtag & wie möglich?

    Um mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung zu sparen, gilt es zunächst zu prüfen, zu welchem Stichtag die Versicherung spätestens gekündigt werden kann. Meist endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember eines Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat – somit muss die Kündigung am 30. November beim Versicherer vorliegen. Einige Unternehmen lassen das Versicherungsjahr hingegen am Tag der Anmeldung des Fahrzeugs beginnen. Dann liegt der Stichtag dementsprechend einen Monat vor diesem Datum.

    Es besteht auch das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dies ist der Fall, wenn der Grundbeitrag der Kfz-Versicherung erhöht wird. Die Versicherungen teilen einen solchen Schritt meist mit Versand der Jahresabrechnung im November mit. Nach dem Erhalt kann die Police einen Monat lang außerordentlich gekündigt werden. Somit ist hier die Kündigung auch nach dem 30. November noch möglich. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung besteht auch, nachdem der Versicherung ein Schaden gemeldet wurde – und zwar auch für den Fall, dass das Unternehmen den Schaden übernimmt. Beim Kauf eines neuen Autos besteht selbstverständlich immer die Möglichkeit, eine neue Versicherung abzuschließen.

     

    Autoversicherung wechseln: Vergleich zahlt sich aus

    Egal, ob die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung oder die freiwillige Vollkasko- beziehungsweise Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Auto aufkommt: Tarifrechner im Internet geben schnell Aufschluss darüber, wie viel sich voraussichtlich bei dem Wechsel zu einer anderen Versicherung sparen lässt.

    Das wird beim Vergleich abgefragt

    -    Marke und Modell des Autos
    -    die Postleitzahl
    -    die Erstzulassung
    -    die Schadenfreiheitsklasse
    -    ob das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt wird
    -    Datum des Führerscheinerwerbs
    -    Punkte in Flensburg

    Am Schluss der Auswertung ergibt es Sinn, sich von dem passendsten Versicherungsunternehmen zunächst ein unverbindliches Angebot erstellen zu lassen und es in Ruhe zu prüfen. (Hier gibt es den Tarifvergleich für die Oldtimer-Versicherung.)

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    Auf die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse achten

    Die Schadenfreiheitsklasse ist ein entscheidender Faktor bei der Höhe der Versicherungskosten und damit beim Wechsel der Police. Vor dem Wechsel muss die alte Versicherung daher unbedingt schriftlich bestätigen, welche SF-Klasse man dem neuen Anbieter melden wird. Es sind Fälle bekannt, in denen eine ungünstigere Einstufung weitergegeben wurde. Begründet wurde ein solches Vorgehen mit dem Argument, die bisherige SF-Klasse sei lediglich "intern" zur Anwendung gekommen. Mithilfe der vorherigen Abfrage können mögliche Streitpunkte vor dem Wechsel noch ausgeräumt werden. Wichtig bei dem neuen Angebot ist zudem, ob im Falle eines Schadens Rückstufungen bei der SF-Klasse vorgesehen sind. Mit diesem Kniff finanziert so mancher Anbieter das vermeintliche Schnäppchen. Im Ernstfall können in den Jahren nach einem Unfall so einige tausend Euro an Mehrausgaben auf Fahrzeughalter:innen zukommen.

     

    Diese Leistungen beim Wechsel der Kfz-Versicherung prüfen

    Wer plant, die Kfz-Versicherung zu wechseln, muss sich mit einigen Verträgen und viel Kleingedrucktem auseinandersetzen. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Deshalb gibt die AUTO ZEITUNG Tipps, worauf man bei der potenziell neuen Versicherung achten sollte.

    • Die Deckungssumme der Haftpflicht sollte deutlich über den gesetzlich festgeschriebenen Mindestbeträgen liegen

    • Expert:innen raten zu einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio. Euro; insbesondere Personenschäden können extrem hohe Schadenssummen nach sich ziehen

    • Im Gegensatz zur Haftpflicht kann grobe Fahrlässigkeit bei der Kaskoversicherung dazu führen, dass der Versicherungsschutz entfällt

    • Der neue Anbieter sollte auch dann für den Schaden aufkommen, wenn die Kundschaft der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist 

    • Wenn häufiger im Ausland ein Mietwagen genutzt wird, ist die sogenannte Mallorca-Police von Vorteil; sie gleicht die oft zu niedrigen Deckungssummen der Versicherungen im Ausland aus

    • Marderbiss: Wenn Marder ihr Unwesen am Fahrzeug treiben, kann diese Klausel von besonderem Interesse sein, denn sie Deckt auch Folgeschäden ab und nicht nur den Biss selbst

    • Wildschaden: Billige Tarife decken zum Beispiel oft nur Kollisionen mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz ab, nicht aber Zusammenstöße mit Pferden oder Rindern

     

    Geld sparen ohne Versicherung zu wechseln

    In einigen Fällen lässt sich auch Geld ohne den Wechsel der Kfz-Versicherung sparen. Es ist sinnvoll, rechtzeitig bei der Versicherung nachzufragen, ob eine preiswertere Einstufung möglich wäre. Das kann dann der Fall sein, wenn sich das Fahrverhalten geändert hat.

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