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Wohnmobil überwintern: Stellplatz & Kosten

So überwintert das Wohnmobil sicher

AUTO ZEITUNG
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So überwintert das Wohnmobil sicher
Wohnmobil überwintern: Stellplatz & Kosten Foto: Imago
Inhalt
  1. Wohnmobil überwintern: Die Stellplatz-Wahl
  2. Wohnmobil überwintern: Vorsicht auf öffentlichen Straßen
  3. Kosten der Wohnmobil-Stellplätze zum Überwintern
  4. 10 Tipps: So kommt das Wohnmobil gut über den Winter
  5. Nützliches Zubehör, um das Wohnmobil ideal zu überwintern
  6. Das sind die Strafen bei Parkverstößen

Viele Camper:innen lassen ihr Reisemobil im Winter lieber stehen. Doch welche Stellplätze eignen sich für das Wohnmobil, um zu überwintern, worauf ist aus rechtlicher Sicht zu achten und was sind die Kosten für einen professionellen Lagerplatz? Wir klären im Ratgeber diese Fragen und geben Tipps.

Das Erfreuliche zuerst: Ein Wohnmobil darf grundsätzlich überall dort zum Überwintern abgestellt werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Und das sogar ohne Zeitbeschränkung – also so lange, wie man möchte. Doch der Parkraum ist in Wohngebieten meist knapp und die großen Reisemobile rauben viel Platz. Es gibt aber auch zahlreiche rechtliche Einschränkungen, die Wohnmobil-Besitzer:innen unbedingt kennen sollten, sonst wird es schnell richtig teuer. So gilt bereits ein Parkplatz, der nur für Pkw ausgewiesen ist, für Camper, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als "sonstiges Kfz/Wohnmobil" gelten, als tabu. Auch "aufgelastete" Wohnmobile, also jene, die eine (besonders günstig) Lkw-Zulassung haben, dürfen hier nicht abgestellt werden. Zudem kommen öffentliche Parkplätze, auf denen per Zusatzschild Wohnmobile ausgeschlossen werden, ebenfalls nicht zum Überwintern infrage. Und: Wie generell in Deutschland üblich, dürfen alle Autos, auch Wohnmobile, ohne gültige TÜV-Plakette nicht im öffentlichen Raum parken. Soweit – so gut. Speziell bei Campern, Wohn- und Reisemobilen gibt es allerdings weitere Ausschluss-Klauseln, die eine Parkplatzsuche für den Winter erschweren. Beispiel: An engen Straßenstellen darf nicht geparkt werden, weil immer ausreichend Platz für die Durchfahrt anderer Fahrzeuge auf einer Fahrbahnbreite von mindestens drei Metern gegeben sein muss. Speziell Caravans und Wohnmobile sind hier bereits durch ihre eigene Größe eingeschränkt. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon

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Wohnmobil überwintern: Die Stellplatz-Wahl

Auch gegenüber privater Grundstückseinfahrten sollten Wohnmobile nicht unüberlegt zum Überwintern abgestellt werden. Denn hier gilt ein mehrfaches Rangieren beim Ausfahren aus dem Grundstück als unzumutbar, was durchaus ein kostenpflichtiges Abschleppen und Bußgeldforderungen rechtfertigt. Deshalb sollte man bei einem Stellplatz für den Winter an einer Einmündung oder Einfahrt stets einen Rangierraum von mindestens 3,50 Metern einkalkulieren. Zudem sind generell Sichtbehinderungen an gefährlichen und schwer einsehbaren Stellen zu vermeiden. Das bedeutet auch, dass große Fahrzeuge wie eben Wohnmobile nicht vor Schulen und Kindergärten zum "Einwintern" geparkt werden sollten, auch wenn dort keine Verbotsschilder stehen. Bei einem Parkplatz mit weißen Markierungslinien sollten diese ernst genommen werden: Passt das Caravan-Gespann oder Wohnmobil in Breite oder Länge nicht exakt in die Markierung, dann darf es hier nicht abgestellt werden. Nutzer:innen von Wohnmobilen sollten auch wissen, dass das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen zulässig ist. Das passt also gerade noch für VW Caravelle, Toyota Cross-Camp, Ford Nugget & Co., größere und schwerere Modelle haben hier das Nachsehen. Mehr zum Thema: Den B96-Führerschein an einem Tag erlangen

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Wohnmobil überwintern: Vorsicht auf öffentlichen Straßen

Auch bei der Parkdauer zur Überwinterung von Wohnmobilen gibt es Einschränkungen. Zwar darf ein Wohnwagen, der an ein Zugfahrzeug angekuppelt ist, am Straßenrand ohne Zeitbegrenzung abgestellt werden. Doch in Wohngebieten gilt eine Frist von maximal zwei Wochen an ein und demselben Parkplatz. Schwere Anhänger ab zwei Tonnen und Wohnmobile über 7,5 Tonnen dürfen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten überhaupt nicht geparkt werden. Und wer seinen Wohnanhänger ohne Zugfahrzeug abstellen möchte, darf eine Dauer von zwei Wochen auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen ebenfalls nicht überschreiten. Im öffentlichen Raum ist es zudem immer ratsam, ein Auge auf sein Fahrzeug zu haben. Mindestens einmal wöchentlich sollte man daher nach dem Rechten schauen – nur so kann man auf mobile Halteverbote und mögliche Baustellen-Einrichtungen rechtzeitig reagieren, um ein Abschleppen zu vermeiden. Ganz oder teilweise auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge sowie Anhänger müssen mit fahrzeugeigener Lichtquelle oder einer Parktafel (Zeichen 630 StVO) vorn und hinten versehen sein. Oft sieht man diese quadratischen Reflex-Tafeln mit breiten, roten Diagonalstreifen irgendwo am Fahrradträger baumeln. Doch der Gesetzgeber verlangt eine exakte Anbringung einen Meter über dem Boden links außen am Fahrzeug und maximal zehn Zentimeter von der äußeren Fahrzeugkante entfernt. Während der Fahrt müssen diese Tafeln unbedingt abgenommen werden. Wer sich für ein Saisonkennzeichen entschieden hat, um Kosten zu sparen, sollte auch über einen privaten Stellplatz verfügen, da außerhalb des Zulassungs-Zeitraums das Wohnmobil im öffentlichen Raum weder gefahren noch geparkt werden darf.

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Kosten der Wohnmobil-Stellplätze zum Überwintern

Am besten ist es, den Aufbau des überwinternden Wohnmobils vor Schnee und Eis zu schützen. Eine Folie ist dafür beim Draußenparken schon deshalb nicht geeignet, weil sich darunter die Feuchtigkeit stauen kann. Besser schläft das Wohnmobil in einer luftigen Halle, auf ebenem Boden und vor Sonneneinstrahlung geschützt. Doch solche Plätze sind gerade in  Ballungsgebieten selten und teuer geworden, weshalb viele Reisemobilisten auf Scheunen und ehemalige Ställe ausweichen. Das ist zwar günstiger, aber oft nur die zweitbeste Lösung: Dauerfeuchtes Klima kann mehr schaden als Überwintern im Freien. Und auch Haftungsfragen sind vielfach ungeklärt: Viele Vermieter sehen das Abstellen von Wohnmobilen als  formloses Bargeld-Geschäft an und lehnen jede Haftung ab. Ärger ist damit programmiert, etwa wenn Ziegel vom morschen Dach fallen oder ein Traktorfahrer den Aufbau des parkenden Wohnmobils streift. Auf professionellen Stellplätzen oder in nicht mehr genutzten Scheunen und Gerätehallen landwirtschaftlicher Betriebe bekommt man ein überdachtes Winterlager für eine monatliche Miete zwischen 50 und 100 Euro. Auf einer Freifläche ist es mit 20 bis 30 Euro zwar deutlich günstiger, aber das Fahrzeug ist dann der Witterung ausgesetzt, was die Alterung sichtbar beschleunigt. Wichtig: Der Abstellplatz sollte unbedingt eingezäunt sein, damit das teure Ferienhaus auf Rädern nicht zur leichten Beute wird und im Fall der Fälle auch der volle Versicherungsschutz gilt. Denn ein abgestelltes (und abgemeldetes) Wohnmobil ist maximal für 18 Monate durch die Ruheversicherung nur dann geschützt, wenn es auf einem umfriedeten Grundstück steht. Übrigens: Vandalismus-Schäden am Wohnmobil werden generell nur von der Vollkaskoversicherung übernommen.

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10 Tipps: So kommt das Wohnmobil gut über den Winter

  1. Überprüfen Sie den Abstellort für den Winterschlaf: Hier sollte das dauerhafte Parken erlaubt und das Reisemobil trocken stehen und vor Elementarschäden durch Hochwasser, herabfallende Äste und Rowdytum sicher geschützt sein.

  2. Erhöhen Sie den Druck in den Reifen um 0,5 bar, damit sich die Pneus nicht beim Überwintern platt stehen. Zusätzlich sollte das Wohnmobil, wenn möglich, auch etwas hochgebockt werden, um die Räder zu entlasten. Frei in der Luft hängen sollten sie jedoch nicht, weil das den Lagern und womöglich auch dem Aufbau des Wohnmobils schadet.

  3. Die Handbremse darf bei längerer Standzeit nicht angezogen sein, weil sie sonst anrosten kann. Auch das Starten des Motors ergibt während der Ruhephase keinerlei Sinn: Wenn das Triebwerk nicht richtig warmlaufen kann, sammelt sich in seinem Inneren Feuchtigkeit und fördert die Korrosion.

  4. Vor der Winterpause müssen Gashähne und Flaschenventile zugedreht sein.

  5. Frostschäden vorbeugen: Entleeren Sie Frisch- und Abwasser, gegebenenfalls auch mit Druckluft aus verwinkelten Leitungen, bevor die Temperaturen sinken. Alle Hähne und Wartungsöffnungen bleiben anschließend geöffnet, das gilt auch für die Toilettenkassette.

  6. Sorgen Sie für eine Erhaltungsladung der beiden Batterien, entweder durch kontinuierliches (Kabelanschluss) oder zyklisches Nachladen (dann monatlich).

  7. Grundreinigung: Der Sommerschmutz sollte nicht nur außen, sondern auch innen und aus allen Ritzen entfernt werden. Nur so kann übler Muff verhindert werden. Wem die Lkw-Waschanlage zu teuer oder wegen der Dachaufbauten zu heikel ist, kann das in einer Waschbox selbst erledigen. Allerdings richtet der kraftvolle Strahl der Hochdrucklanze schnell  Schäden am Aufbau an, denn gerade die Kanten der Karosserie sind empfindlich. Und vor dem Trocknen sollte nicht nur der Schmutz verschwunden sein, sondern auch jede Spur von Reinigungschemie.

  8. Entsorgen Sie alle Lebensmittel – auch Konservendosen –, denn diese könnten bei tiefen Temperaturen auffrieren und so den Innenraum verunreinigen. Der Kühlschrank sollte innen sauber, die Tür leicht geöffnet und dabei sicher arretiert ein. Auch die Schranktüren sollten leicht offen stehen.

  9. Sorgen Sie für gute Durchlüftung, damit Schimmel und Feuchtigkeit keine Chance haben. Wichtig: Weder Wasser noch Insekten oder gar Nagetiere dürfen ins Fahrzeug gelangen. Matratzen und Polster sollten von Wänden und Platten abgerückt werden, damit Luft sie umströmen kann. Bei Matratzen hilft das Aufständern mit kleinen Schaumstoffblöcken oder ähnlichem.

  10. Korrosionsschutz: Gerade bei für einen längeren Zeitraum abgestellten Fahrzeugen hat Rost leichtes Spiel. Deshalb sollten bewegliche Teile (etwa Scharniere) und blanke Metall-Oberflächen mit Öl oder Konservierungsmittel behandelt werden.

  11. Damit Tür- und Hauben-Dichtungen geschmeidig und damit dicht bleiben, sollten sie vor der Winterpause mit Gummipflege oder Talkum versehen werden.

  12. Füllen Sie den Kraftstofftank randvoll – dadurch wird Korrosion im Tank vermieden. Sinnvoll ist dabei die Zugabe eines Additivs gegen Alterung.​

Von Holger Ippen und Christian Steiger

Ratgeber
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Nützliches Zubehör, um das Wohnmobil ideal zu überwintern




 

Das sind die Strafen bei Parkverstößen

Verwarn- und Bußgelder bei Parkverstößen
VerstoßStrafe
Vorschriftswidrige Nutzung von Geh- und Radwegen55 bis 100 € + 1 Punkt
Parken an engen, unübersichtlichen Stellen35 bis 100 € + 1 Punkt
Beim Parken Fußgängerbereich eingeschränkt55 bis 70 €
Parken mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz20 bis 35 €
Parken mit Wohnmobil (über 2,8 t) auf dem Gehweg30 €
Parken mit Wohnmobil über 7,5 t im Wohngebiet30 €
Aus- und Abfahrtsweg anderer versperrt20 €
Solo-Anhänger länger als 2 Wochen geparkt20 €
Nicht platzsparend geparkt10 €
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