Bewohnerparkausweis: Strafe/Antrag/Kosten
So teuer ist Anwohnerparken
- Was bedeutet Anwohnerparken?
- Wer darf einen Bewohnerparkausweis beantragen?
- Wo bekommt man einen Anwohnerparkausweis?
- Was braucht man für den Antrag auf Bewohnerparken?
- Was kostet ein Anwohnerparkausweis?
- Wo gilt der Bewohnerparkausweis?
- Wie den Parkausweis ändern oder ersetzen?
- Strafe bei Parken ohne Anwohnerparkausweis
Die AUTO ZEITUNG erklärt, wer einen Bewohnerparkausweis beantragen kann, wie hoch die Kosten sind und welche Strafe bei Verstößen droht.
Was bedeutet Anwohnerparken?
Wenn in bestimmten Stadtteilen ein erheblicher Parkdruck besteht und es gleichzeitig an privaten Stellflächen mangelt, können Zonen fürs Anwohnerparken (umgangssprachlich, seit 2001 offiziell: "Bewohnerparken") eingerichtet werden. Hier können Autobesitzer:innen unbegrenzt parken und müssen kein Ticket am Parkautomaten ziehen, wenn sie einen entsprechenden Anwohnerparkausweis besitzen. Es gibt auch reine Bewohnerparkplätze, auf denen ausschließlich mit Bewohnerparkausweis geparkt werden darf. Ein Anrecht auf einen bestimmten Stellplatz gibt es aber nicht. Der jeweilige Bereich darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Sachsen eine Fläche von einem Quadratkilometer nicht überschreiten. Zudem dürfen werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Parkflächen für Bewohner:innen reserviert werden – an den übrigen Tagen nicht mehr als dreiviertel. Die AUTO ZEITUNG erklärt, wer einen Ausweis fürs Bewohnerparken beantragen kann, wie es geht, was es kostet und welche Strafe bei Verstößen gegen die Regeln des Bewohnerparkens droht. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Parkschein nicht sichtbar – droht eine Strafe? Antwort im Video:
Wer darf einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Wer einen Bewohnerparkausweis beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Generell gilt: Jede Person mit einem Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet kann einen entsprechenden Ausweis fürs Anwohnerparken erhalten, der dann an das eigene Fahrzeug gebunden ist. Man darf den Parkausweis also nicht weitergeben. In einigen Städten ist es zudem möglich, dass auch Personen mit Zweitwohnsitz im entsprechenden Gebiet einen Bewohnerparkausweis bekommen. Zudem muss das jeweilige Fahrzeug – ein Pkw oder Motorrad – auf die antragstellende Person zugelassen sein. Ist dies nicht der Fall, wird eine schriftliche Bestätigung benötigt, die Fahrzeughalter:innen ausstellen müssen. Für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen kann kein Ausweis fürs Anwohnerparken beantragt werden.
Wo bekommt man einen Anwohnerparkausweis?
Einen Ausweis fürs Anwohnerparken können Autobesitzer:innen in der Regel in der Kfz-Zulassungsstelle, den Kundenzentren, beim Bürgeramt oder über das Online-Portal der jeweiligen Stadt beantragen. Er kann meist für wenige Monate bis hin zu zwei Jahre beantragt werden.
Was braucht man für den Antrag auf Bewohnerparken?
Wer einen Ausweis fürs Anwohnerparken beantragen möchte, sollte neben dem unterschriebenen Antragsformular auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie des Personalausweises oder einer Meldebestätigung zur zuständigen Behörde mitnehmen. Auch der Führerschein und gegebenenfalls der bisherige Parkausweis sollte mit dabei sein. Darüber hinaus muss häufig nachgewiesen werden, dass weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung steht. Wichtig: Zwar sind die für einen Bewohnerparkausweis zu erfüllenden Bedingungen in den meisten Städten gleich. Um sicherzugehen, sollten sich Autofahrer:innen jedoch direkt an das für sie zuständige Amt wenden.
Was kostet ein Anwohnerparkausweis?
Die Kosten für den Bewohnerparkausweis variieren stark und sind seit der Aufhebung der bundesweiten Obergrenze von 30,70 Euro im stetigen Wandel. Seit 2020 dürfen die Länder selbst über die Höhe der Gebühren für das Anwohnerparken bestimmen. Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen haben durch entsprechende Delegationsverordnungen die Zuständigkeit an die Kommunen übertragen. Bisher haben nicht alle Länder und Kommunen Änderungen beziehungsweise Erhöhungen der Parkgebühren für Anwohner:innen veranlasst, sodass der Bewohnerparkausweis oft immer noch maximal rund 30 Euro pro Jahr kostet. Doch der Druck, die Kosten zu erhöhen wird durch die Notwendigkeit immer größer, steigende Verwaltungs- und Instandhaltungsgebühren decken zu können und die Zahl der Autos in den Städten zugunsten des Klimaschutzes zu reduzieren.
In diesen Städten stiegen die Kosten für Bewohnerparkausweise (Stand: Juni 2023, Quelle: ADAC):
Stadt | Euro/Jahr 2023 | Euro/Jahr 2024 |
Bonn | 180 | 360 |
Freiburg | 30 | Erhöhung geplant |
Göttingen | 90 | Erhöhung geplant |
Karlsruhe | 180 | 180 |
Hamburg | 65 | 65 |
Heidelberg | 120 | 120 |
Mannheim | 64 | 96 |
Münster | 260 bis 380 | 260 bis 380 |
Neuss | 120 | 120 |
Ulm | 200 | 300 |
Reutlingen | 120 | 120 |
Wiesbaden | 120 | 120 |
Wo gilt der Bewohnerparkausweis?
Inhaber:innen eines gültigen Ausweises fürs Bewohnerparken steht nicht automatisch jederzeit ein Parkplatz zur Verfügung. Auch haben sie keinen Anspruch darauf, dass ein spezieller Stellplatz für sie reserviert wird. Der Bewohnerparkausweis berechtigt lediglich zum Parken in der Sonderparkzone. Sie dürfen in jeder Parkzone, die für ihr jeweiliges Bewohnerparkgebiet gekennzeichnet ist, parken. Welches Gebiet das ist, kann man in der Regel am Aufdruck des Bewohnerparkausweises erkennen.
Wie den Parkausweis ändern oder ersetzen?
Bei einem Umzug in eine andere Parkzone, im Falle einer Kennzeichenänderung oder bei Verlust des Ausweises wird – gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr – ein Ersatzausweis mit Restlaufzeit ausgestellt.
Strafe bei Parken ohne Anwohnerparkausweis
Wer einen Bewohnerparkausweis hat, muss diesen gut sichtbar im abgestellten Fahrzeug auslegen. Sind die für die Parkberechtigung wichtigen Angaben wie Kennzeichen oder Gültigkeitszeitraum nicht zu erkennen, drohen Strafen wegen Parkens ohne gültigen Parkschein. Um den gleichen Tatbestand handelt es sich, wenn Autofahrer:innen ohne Ausweis fürs Anwohnerparken in einer entsprechenden Zone parken und auf gemischten Parkflächen auch keinen Parkschein am Automaten ziehen. In diesem Fall droht ein Bußgeld, das je nach Parkzeit variiert. Angefangen bei 20 Euro steigt die Strafe um fünf Euro pro Stunde auf maximal 40 Euro. Wer ohne Ausweis auf einem Parkplatz parkt, der ausschließlich fürs Bewohnerparken gedacht ist, muss mit einer Strafzahlung von 55 Euro rechnen. Bei zusätzlicher Behinderung anderer Verkehrsteilnehmenden und dem Abhalten vom Parken von dazu berechtigten Personen, erhält ein Knöllchen von bis zu 80 Euro.
Wer mit einem gefälschten Ausweis fürs Anwohnerparken erwischt wird, macht sich gemäß § 267 des Strafgesetzbuches (StBG) wegen Urkundenfälschung strafbar und kann dafür mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Bereits der Versuch ist strafbar. War es bei alten Ausweisen fürs Bewohnerparken relativ einfach möglich, diese durch eine Kopie zu fälschen, gibt es in vielen Städten mittlerweile fälschungssichere Parkausweise, die mit einem Hologramm oder speziellen Vignetten versehen sind.