Parken an E-Ladesäulen: Verbrenner verboten?
Dann ist Parken an E-Auto-Ladern verboten
Wer mit einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem Stellplatz für Elektroautos parkt, muss bei entsprechender Beschilderung mit einem Bußgeld rechnen. Aber auch E-Auto-Fahrende müssen auf Parkplätzen mit Ladesäule gewissen Regeln befolgen!
Generell sollte eine ausgewiesene Ladesäule für Elektroautos freigehalten werden. Ist eine Ladesäule oder ein E-Parkplatz jedoch nicht oder nur unzureichend für eine Bevorrechtigung des E-Autos beschildert, wie es noch häufig der Fall ist, darf rechtlich gesehen dort jedes Fahrzeug straffrei parken. Denn Elektro-Ladesäulen sind nicht mit einem pauschalen Parkverbot für alle anderen Fahrzeuge versehen. Ob man als Verbrenner an der E-Ladesäule rechtlich falsch oder nur ungestraft steht, ist gar nicht so eindeutig, wenn man die Bedeutung der verschiedenen Verkehrsschilder nicht genau kennt. Bodenmarkierungen ergänzen lediglich die Verkehrszeichenbeschilderung und verdeutlichen die Zweckbestimmung der Stellflächen. Sie erwirken jedoch keine eigenständigen Gebote oder Verbote. Rechtlich gibt es keine einheitlichen Vorgaben, wie ein E-Parkplatz oder eine Ladesäule ausgestattet und beschildert sein muss. Jede Stadt oder Gemeinde darf im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes selbst entscheiden, wie ein Elektro-Parkplatz ausgestattet und beschildert ist. Beschilderungen können, müssen aber nicht Auskunft darüber geben, ob beispielsweise das Parken ohne Laden erlaubt ist, es eine Höchstparkdauer gibt oder das Parken für E-Autos kostenlos ist. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
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Beschilderung für E-Parkplätze und Ladesäulen
Sollen die Parkplätze für E-Autos freigehalten werden, bedarf es in jedem Fall einer entsprechenden Beschilderung. Aber nicht jedes Schild, das eine Ladesäule anzeigt, bedeutet auch ein Parkverbot für Verbrenner. Das Verkehrsschild 365-65 (siehe Bildergalerie) gilt einzig als Hinweis auf eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, schränkt aber nicht die gekennzeichnete Fläche zugunsten von E-Autos ein. Demnach können auch Verbrenner straffrei auf dieser Fläche parken. Beschränkende Zusatzzeichen zu Zeichen 365-65 sind ebenso unwirksam, schließlich dient es lediglich dem Auffinden oder dem Hinweis auf eine Ladestation. Unwirksam sind rein rechtlich auch Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen. Die Straßenverkehrs-Ordnung besagt: "Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge ordnet die Straßenverkehrsbehörde unter Beachtung der Anforderungen des § 3 Absatz 1 des Elektromobilitätsgesetzes die dafür erforderlichen Zeichen 314, 314.1 und 315 in Verbindung mit dem dazu vorgesehenen Zusatzzeichen an." Verkehrszeichen 314 (siehe Bildergalerie), 314.1 und 315 können also ein Parkverbot für Verbrenner erwirken. Wird die Kombination aus Zeichen 314 und einem "Frei"-Zusatzzeichen aufgestellt, bewirkt das wiederum keine rechtswirksame Beschränkung, denn "Frei" bedeutet "ausgenommen" und bedarf eines Verbots, von dem das Zusatzschild dann E-Autos ausnimmt. Beispiel: ein Parkverbotsschild, das mit Zusatzzeichen "Elektroautos frei" für E-Autos aufgehoben wird.
Regeln zum Parken an Elektroauto-Ladesäulen
Auf Parkflächen vor Ladesäulen ist Zeichen 314 mit Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" also rechtlich unwirksam, mit Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" jedoch rechtlich gültig. Zudem kann per Zusatzschild unterschieden werden, ob es nur E-Autos mit E-Kennzeichen oder allen Elektrofahrzeugen erlaubt ist, den Parkplatz zu nutzen. Fehlt das "E" im Nummernschild, müssen auf bestimmten Stellflächen somit auch Fahrer:innen von Elektroautos mit einem Knöllchen rechnen – selbst dann, wenn eindeutig zu erkennen ist, dass es sich beim abgestellten Fahrzeug um ein Elektroauto handelt. Außerdem ist das Parken an Elektroauto-Ladesäulen häufig nur dann erlaubt, wenn das Ladekabel auch am Fahrzeug angeschlossen ist. Das regeln weitere Zusatzzeichen. Sie bestimmen auch, wie lange die erlaubten Fahrzeuge parken dürfen und ob oder in welchem Zeitraum eine Parkscheibe oder ein Parkschein nötig ist. Somit müssen auch E-Auto-Fahrende aufpassen, denn andersherum kann es auch für sie teuer werden, wenn sie zu lange an der Ladesäulen parken und sogenannte Blockiergebühren zahlen müssen. Für Elektroautos, die ohne angeschlossenes Kabel auf diesen Flächen stehen, gilt das Parkverbot dann im gleichen Maße wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Wird keine zeitliche Beschränkung angezeigt oder die Parkdauer explizit auf den Zeitraum des Ladevorgangs beschränkt, ist die Parkdauer unbegrenzt erlaubt und dementsprechend auch nicht an einen Ladevorgang gekoppelt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sieht jedoch vor: "Die Erlaubnis zum Parken von elektrisch betriebenen Fahrzeugen soll tagsüber zeitlich beschränkt werden. Die maximale Parkdauer an Ladesäulen soll tagsüber in der Zeit von 8 bis 18 Uhr vier Stunden nicht überschreiten."
Strafen für unrechtmäßiges Parken an Ladesäulen
Wer mit einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor unrechtmäßig auf einem Parkplatz mit Elektroauto-Ladesäule steht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Gleiches gilt für unzulässig abgestellte E-Autos – etwa wenn das E-Kennzeichen fehlt oder die maximale Parkdauer für den Ladevorgang überschritten wurde. Blockiert ein E-Auto die Ladesäule über die Ladezeit hinaus, können die Ladesäulenbetreiber eine Blockiergebühr einfordern, die zuzüglich zum Preis des Ladevorgangs eingezogen wird. Diese Blockiergebühr liegt je nach Anbieter meist zwischen fünf bis 35 Cent pro Minute. Bei manchen Ladesäulenbetreibern hat die Zusatzgebühr eine Obergrenze, andere Betreiber haben diese aber auch nicht. So kann es also vorkommen, dass der Betreiber eine Blockiergebühr von knapp 40 Euro fordert, wenn man sein Auto etwa über Nacht an der Ladesäule stehen lässt. An einem Tesla-Supercharger beträgt die Blockiergebühr 50 Cent pro Minuten, wenn die Station zu 100 Prozent ausgelastet ist, sogar ein Euro die Minute (Stand: Januar 2023). Informieren Elektroauto-Fahrer:innen die Polizei über ein unrechtmäßig abgestelltes Fahrzeug, ruft diese in der Regel den Abschleppdienst. Allerdings gilt hier das Gesetz der Verhältnismäßigkeit. Heißt: Ist ein Platz an einer weiteren Ladesäule in der Nähe frei, kommen Falschparkende nicht immer direkt an den Haken. Ein Knöllchen gibt es aber trotzdem.
Was tun bei blockierter Ladesäule?
Elektroauto-Fahrer:innen können selbst kaum wirksam gegen Verbrenner oder Elektroautos vorgehen, die eine Ladesäule blockieren. Einzig der Betreiber des E-Parkplatzes oder dessen Beauftragte (Polizei und Ordnungsamt) dürfen den Abschleppdienst kontaktieren. Auch gleiches mit gleichem vergelten und den blockierenden Verbrenner selbst zuparken, um an die Ladesäule zu gelangen, ist verboten. Ebenso ist es nicht erlaubt, das Ladekabel über das blockierende Verbrenner-Auto zu legen. Natürlich ist es auch verboten, das Auto rechtswidrig (zum Beispiel auf dem Bürgersteig) abzustellen, um an das Ladekabel zu gelangen. In diesem Fall ist die einzige Möglichkeit, eine freie Ladesäule anzufahren. Demnach sollte man, wenn möglich, immer zeitnah laden, damit man im Fall einer blockierten Ladesäule nicht in Not gerät.
Von Christina Finke und Lisa Knobloch
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