Strafe für Verbrenner auf E-Ladeplatz: Das gilt jetzt

Ein E-Ladeplatz ist ausschließlich zum Laden von Elektroautos gedacht. Wer mit einem Verbrenner dort parkt oder mit dem E-Auto die Regeln missachtet, riskiert Bußgelder und Zusatzkosten.

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Parken an Elektroauto-Ladesäulen
Parken an Elektroauto-Ladesäulen Foto: BauerStock/AUTO ZEITUNG

Parkplätze an Ladesäulen für Elektroautos dürfen nicht von Autos mit konventionellem Antrieb genutzt werden, wenn die Beschilderung es verbietet.

Verkehrszeichen 365-65
Verkehrszeichen 365-65 Foto: Imago

Das Verkehrszeichen 365-65 gilt einzig als Hinweis auf eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, schränkt aber nicht die gekennzeichnete Fläche zugunsten der E-Autos ein. Demnach können auch Verbrenner straffrei auf dieser Fläche parken. Beschränkende Zusatzzeichen sind ebenso unwirksam, denn Zeichen 365-65 dient allein dem Auffinden oder dem Hinweis auf eine Ladestation.

Verkehrszeichen 314 + Zusatzschilder
Verkehrszeichen 314 + Zusatzschilder Foto: Imago

Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 314 bevorrechtigt mit entsprechenden Zusatzschildern Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. In diesem Fall mit dem Zusatzschild 1010-66 (E-Auto-Symbol) sowie dem Zusatzschild 1040-33, das eine Parkuhr und eine zeitliche Begrenzung anzeigt.

Grundregel: E-Parkplätze freihalten

Elektro-Ladeplätze sollen frei bleiben, damit E-Autos laden können. Wer mit einem Verbrenner-Fahrzeug dort parkt, muss bei entsprechender Beschilderung mit einem Bußgeld rechnen. Aber auch Elektroauto-Fahrende sind nicht automatisch auf der sicheren Seite – auch sie müssen sich an konkrete Regeln halten.
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Reichweiten-Test mit acht E-Autos im Video:

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Video: AUTO ZEITUNG

Wann droht ein Bußgeld für Verbrenner?

Bei Parkplätzen bzw. Ladesäulen für E-Autos können unterschiedliche Bedingungen gelten. Je nach Situation ist mit folgendem zu Rechnen:

  • Klare Beschilderung vorhanden: Steht ein Verbrenner auf einem mit den Zeichen 314, 314.1 oder 315 gekennzeichneten Parkplatz mit Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs", droht ein Bußgeld von 55 Euro.
  • Unklare oder fehlende Beschilderung: Steht nur das Hinweiszeichen 365-65 für eine Ladestation ohne Zusatzschild, dürfen rechtlich auch Verbrenner dort parken – ein Bußgeld gibt es nicht.
  • Blockierte Ladesäule: Wird eine Ladesäule blockiert und kein alternativer Platz ist frei, können Polizei oder Ordnungsamt auch das Abschleppen anordnen. Die Kosten tragen die Falschparkenden.

Regeln & Gebühren für E-Auto-Fahrende

Auch wer mit einem Elektroauto unterwegs ist, muss sich an Vorschriften halten:

  • Parken nur während des Ladevorgangs: Den Platz an der Ladesäule nutzen ohne angeschlossenes Kabel ist in der Regel verboten.
  • Parkdauer beachten: Oft ist die Nutzung der E-Auto-Ladeplätze zeitlich beschränkt, meist auf maximal vier Stunden zwischen 8 und 18 Uhr.
  • Parken nur mit E-Kennzeichen: Manche Stellplätze sind nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen vorgesehen. Fahrzeuge ohne "E" im Nummernschild riskieren ein Knöllchen.
  • Blockiergebühren: Viele Betreiber erheben nach Ende des Ladevorgangs Gebühren, häufig zwischen 0,05 und 0,35 Euro pro Minute. Bei Tesla können es bis zu 1,00 Euro pro Minute sein, wenn die Station voll belegt ist.

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So die Beschilderung an Ladesäulen verstehen

  • Zeichen 365-65:
    Hinweiszeichen für eine Ladestation, kein Parkverbot. Nur Information, wo sich eine Ladesäule befindet.
  • Zeichen 314 (Parken):
    Gewährt das Parken. In Verbindung mit Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" wird es auf E-Autos beschränkt.
  • Zeichen 314.1 (Parkraumbewirtschaftungszone):
    Kennzeichnet eine Zone mit Parkraumbewirtschaftung. In Kombination mit E-Zusatzzeichen können Stellplätze für E-Autos reserviert werden.
  • Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen):
    Erlaubt das Gehwegparken. Mit Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ebenfalls nur für E-Autos.
  • Zeichen 229 (Taxenstand):
    Relevant, wenn Ladeplätze zusätzlich beschildert werden – dann klarer Vorrang für Taxis, E-Autos hätten dort kein Recht.
  • Zusatzzeichen nach § 39 StVO:
    "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" → rechtlich wirksam, Parken nur mit angeschlossenem Kabel.
    "Elektrofahrzeuge" oder "nur mit E-Kennzeichen" → beschränkt die Nutzung entsprechend.
    Zeitliche Begrenzungen (z. B. "max. 4 Std., 8–18 Uhr") → regeln Höchstparkdauer.


Wichtige Tipps bei Beschilderungen und Markierungen

  • "Frei"-Zusatzschilder (z. B. "Elektrofahrzeuge frei") sind nur in Verbindung mit einem Verbotsschild wirksam. Alleinstehend heben sie nichts auf.
  • Bodenmarkierungen (grüne Flächen, Stromsymbole) sind rein optisch und haben keine eigene Rechtskraft.
  • Jede Kommune kann im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes selbst bestimmen, welche Zeichenkombinationen aufgestellt werden – daher gibt es Unterschiede im Stadtbild.

Was tun bei blockierter Ladesäule?

  • Polizei oder Ordnungsamt rufen: Nur diese dürfen einen Abschleppdienst beauftragen.
  • Nicht selbst handeln: Eigenmächtiges Zuparken, Kabel-Überwerfen oder Falschparken ist verboten.
  • Alternative suchen: Wenn möglich, rechtzeitig eine andere Ladesäule anfahren.

Strafen im Überblick

  • Verbrenner auf gekennzeichnetem Ladeplatz: 55 Euro
  • E-Auto ohne Ladekabel oder über Zeitlimit: 55 Euro
  • Blockiergebühren durch Betreiber: je nach Anbieter bis zu 40 Euro oder mehr