Die Verkehrsschilder "Radschnellweg" und "Ende des Radschnellwegs" dienen zur einheitlichen Markierung von Anfang und Ende einer nur für Fahrräder vorgesehenen Straße, auf der hohe Fahrgeschwindigkeiten, wie zum Beispiel konstant 20 km/h möglich sind. Ermöglichen soll das ein möglichst steigungsfreier Weg, der breit genug ist, um andere Radfahrende sicher zu überholen und ihnen an Kreuzungen und Knotenpunkten Vorfahrt gewährt. Zudem ist ein Radschnellweg von Fußgängerwegen und Straßen getrennt.
Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen Fahrradzone
Die Verkehrsschilder "Beginn einer Fahrradzone" und "Ende einer Fahrradzone" markieren Anfang und Ende der Fahrradzone. Ist in einer solchen Zone ein straßenbegleitender, baulicher Radweg vorhanden, so ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je acht Metern vor dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten nicht erlaubt. Radfahrer:innen dürfen nebeneinander fahren und andere Fahrzeuge sind nur erlaubt, wenn das ein entsprechendes Zusatzzeichen vorsieht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Fahrradzonen beträgt für alle erlaubten Fahrzeuge 30 km/h. Fahradfahrende dürfen nicht behindert werden.
Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
Der grüne Pfeil an Straßenkreuzungen ist bereits bekannt. Die Regelung gilt nun auch für Radfahrende. Neu ist zudem der mögliche Zusatz "mit Beschränkung auf den Radverkehr". Hier dürfen also nur Radfahrende bei roter Ampel rechts abbiegen, vorausgesetzt, sie tun das von einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg aus.
Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
Der sperrige Name "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" für dieses neue Schild bedeutet unter anderem, dass man als Autofahrender keine Radfahrenden überholen darf. Das soll die Sicherheit für den Zweiradverkehr beispielsweise an Engstellen erhöhen.
Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen Zusatzzeichen: Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad[
Das Lastenfahrrad auf Zusatzzeichen weist spezielle Parkplätze oder Ladezonen für Transporträder aus.
Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen Zusatzzeichen: Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektro- kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Ist die Einfahrt in eine Straße generell untersagt, kann beispielsweise ein Zusatzzeichen mit dem neuen Sinnbild und dem Zusatz "frei" das Befahren mit Elektrokleinstfahrzeugen erlauben.
Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen Zusatzzeichen: Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen
Das Sinnbild einer Fahrgemeinschaft könnte auf einem Zusatzzeichen beispielsweise eine Fahrspur kennzeichnen, die nur für Autos freigegeben ist, in der mindestens drei Personen sitzen. Noch gibt es in Deutschland jedoch keine Fahrgemeinschafts-Spuren.
Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen Aufkleber: Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
Das Sinnbild eines Elektroautos und dem Zusatz "frei" kennzeichnet auf der Vorderseite von Parkscheinautomaten das kostenlose Parken für E-Autos.
Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen Aufkleber: Carsharingfahrzeuge frei
Simultan zum Hinweis für E-Fahrzeuge gilt dieses Symbol für Carsharing-Autos. Die Carsharing-Plakette dient der Kennzeichnung der entsprechenden Fahrzeuge in der Frontscheibe.
Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen Zusatzzeichen: Seniorenheim
Das 2017 eingeführte Zusatzzeichen "Altenheim" lautet seit Mai 2021 "Seniorenheim".
Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen
Mit den Änderungen der Straßenverkehrsordnung im April 2020 und November 2021 kamen in Deutschland einige neue Verkehrsschilder und Symbole hinzu. Diese Straßenschilder sind neu!
Alle nach der StVO amtlich zugelassenen Verkehrszeichen einschließlich Zusatzzeichen sind im Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) aufgeführt. Seit der geänderten Straßenverkehrsordnung (StVO) von April 2020 und der überarbeiteten sowie rechtsgültigen Version von November 2021 kamen in Deutschland auch neue Verkehrsschilder hinzu. Einige Änderungen der StVO sollen verstärkt Radfahrer:innen zugutekommen. Das zeigt sich auch bei den neuen Verkehrsschildern, sei es bei dem Schild für Radschnellwege oder dem grünen Abbiegepfeil, der nur für Radfahrer:innen gilt. Auch für Carsharing-Autos gibt es neue Verkehrszeichen beziehungsweise Zusatzzeichen, ebenso für Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen beispielsweise elektrische Tretroller und Segways zählen. Zusätzlich zu neuen Verkehrsschildern finden auch neue Aufkleber für Parkscheinautomaten ihren Weg in den Straßenverkehr. Für die Abbildungen auf den neuen amtlichen Verkehrszeichen hat das zuständige Bundesministerium teils neue Symbole, sogenannte Sinnbilder, erdacht. Welche das sind, was sie bedeuten und bei welchen Verkehrsschildern sie unter anderem genutzt werden, zeigt die Bildergalerie. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon News