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StVO 2021: Novelle, Änderungen, Bußgeld

Neuer Bußgeldkatalog ab 9. November

AUTO ZEITUNG

Bund und Länder haben sich Mitte April 2021 auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Am 8. Oktober 2021 hat ihm der Bundesrat zugestimmt. Nach der Verkündung der geänderten StVO im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober 2021, tritt sie drei Wochen später – am 9. November 2021 – in Kraft. Die im April 2020 veröffentlichte StVO-Novelle mit ihren zahlreichen Änderungen war in Teilen rechtlich unwirksam, zu viel gezahltes Bußgeld wurde jedoch nicht erstattet. Dieser Artikel wurde zuletzt am 19. Oktober 2021 aktualisiert.

Nachdem Bund und Länder über ein Jahr lang über die Änderung der StVO-Novelle beraten haben, gab es Mitte April 2021 endlich eine Einigung im Bußgeldstreit. Dem neuen Bußgeldkatalog hat der Bundesrat am 08. Oktober 2021 zugestimmt. Nach der Verkündung der StVO-Novelle im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober, tritt sie drei Wochen später in Kraft. Damit gilt die geänderte StVO ab 9. November 2021. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums haben sich Bund und Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt, der in vielen Punkten eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote ist zwar vom Tisch. Dafür wurden aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt. Punkte und Fahrverbote bleiben hingegen, wie gehabt. Auch auf die angedachte Gefahrenstellenregelung vor Schulen, Kindergärten oder Baustellen aus dem letzten Vorschlag wird scheinbar verzichtet. Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Autofahrer:innen, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro. Insgesamt stehen knapp zwei Dutzend Punkte auf der langen Liste des Reformentwurfs zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bezeichnete die Einigung als einen "riesen Durchbruch". Es handele sich um einen "sehr fairen Kompromiss", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die neuen Regeln seien einstimmig beschlossen worden und Fahrverbote vom Tisch, bestätigte das Bundesverkehrsministerium in einer ersten Reaktion auf den Kompromiss. Der Streit zog sich seit Februar 2020 hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter – was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. In dem Tauziehen hatten sich Union und die Grünen gegenseitig Blockadehaltung vorgeworfen. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielt die Union für überzogen. Mehr zum Thema: Hier geht es zum Bußgeldrechner​ (Strafen berechnen)

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Bußgeldkatalog (2024) Diese Strafen drohen

Rettungsgasse bilden – so geht's (Video):

 
 

StVO 2020: Darum ist die Novelle mit Änderungen beim Bußgeld teilweise unwirksam

  • Die angepasste StVO samt höheren Bußgeldern und härterer Strafen für Raser:innen galt seit dem 28. April 2020. Anfang Juli 2020 wurde sie wegen eines Formfehlers in Teilen wieder außer Kraft gesetzt. Dabei wurde das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt: Bei Erlass einer Verordnung muss angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat. Dies betrifft insbesondere die härteren Strafen für Raser:innen. Seitdem hatten der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Amtskolleg:innen der Bundesländer um die Änderungen der StVO-Novelle gerungen.

  • Wer nach einem Verstoß gegen die angepasste StVO 2020 ein höheres Bußgeld zahlen musste, bekommt zu viel gezahltes Geld in der Regel wohl nicht zurück – auch wenn die neuen Verkehrsregeln der Novelle mittlerweile wieder unwirksam sind und der alte Bußgeldkatalog angewendet wird. So berichtete es die "Welt am Sonntag". Dem Bericht zufolge soll etwa das Saarland 3900 Bußgeldbescheide nach dem neuen Katalog erlassen haben und 5600 Mal Verwarnungsgeld erhoben haben, woraus sich eine Summe von rund 500.000 Euro ergebe. Hessen meldet demnach 9160 Bußgelder. In Sachsen-Anhalt sollen es 2500 Bußgeldbescheide sein, 19.700 Mal wurde hier dem Bericht zufolge Verwarnungsgeld erhoben. In Thüringen soll es 34.280 Bußgeldbescheide und 43.758 Verwarnungsgeldbescheide gegeben haben. Bundesweit soll es um einen zweistelligen Millionenbetrag gehen. Als einziges Bundesland erstattet bislang Brandenburg zu viel gezahlte Bußgelder für Tempoverstöße – hier sollen über 40.000 Bescheide verschickt worden sein. 

 

Die Änderungen der StVO 2021 im Überblick

Die für viele Autofahrer:innen vermutlich wichtigsten Punkte sind die Regelungen zu drohenden Fahrverboten sowie die Bußgelder bei Tempoverstößen. Wer ein 30er-Schild innerorts übersieht (Augenblicksversagen) muss den Führerschein, anders als in der letzten Novelle angestrebt, in Zukunft nicht sofort abgeben. Ein Fahrverbot wird erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts fällig. Auf die erweiterte Warnschuss-Regelung wird also verzichtet. Außerorts gilt wie bisher § 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV. Demnach wird ein Fahrverbot in der Regel im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h verhängt. Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich im Vergleich zum ursprünglichen Bußgeldkatalog nahezu verdoppelt, wie man auch an den Bußgeldern innerorts sieht. Punkte und Fahrverbote bleiben hingegen, wie gehabt.

Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Vergehen"neue" StVO"alte" StVO
innerorts
bis zu 10 km/h30 €15 €
11-15 km/h50 €25 €
16-20 km/h70 €35 €
21-25 km/h115 €, 1 Punkt80 €, 1 Punkt
26-30 km/h180 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)
100 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)
31-40 km/h260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot480 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot680 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerorts
bis zu 10 km/h20 €10 €
11-15 km/h40 €20 €
16-20 km/h60 €30 €
21-25 km/h100 €, 1 Punkt70 €, 1 Punkt
26-30 km/h150 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)
80 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)
31-40 km/h200 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)
120 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)
41-50 km/h320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot440 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Verkehrsrecht Fahrverbot umgehen
Fahrverbot umgehen durch höheres Bußgeld So den Führerschein retten

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