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Geht auch ganz einfach:

Fahrverbot umgehen durch höheres Bußgeld

Wann ist das möglich?

Adele Moser Leitende SEO-Redakteurin
Inhalt
  1. Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld umgehen?
  2. Wie Fahrverbot in höhere Geldstrafe umwandeln?
  3. Welcher Grund genügt, um das Fahrverbot umzuwandeln?
  4. Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug
  5. Fahrverbot: Welche Strafe droht, wenn man sich trotzdem hinters Steuer setzt?

Ob Rotlicht-Verstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung: Droht ein Fahrverbot, können Betroffene dieses unter Umständen umgehen, indem sie etwa ein höheres Bußgeld zahlen. AUTO ZEITUNG verrät, welche Gründe vor Gericht akzeptiert werden und ob Berufsfahrer:innen bessere Chancen haben.

Wer gegen die Verkehrsregeln verstößt und dabei erwischt wird – also etwa wegen zu schnellem Fahren geblitzt wird oder eine rote Ampel überfahren hat – muss mit Konsequenzen rechnen. Besonders bei gravierenden Verstößen kann das neben einem Bußgeld auch zu einem Fahrverbot führen. Dabei ist eine Geldstrafe für viele eher zu verschmerzen als ein Fahrverbot für bis zu drei Monate. Besondere Probleme kann das Verkehrssünder:innen bringen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Doch kann man das Fahrverbot umgehen, indem man ein höheres Bußgeld zahlt?
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Führerscheinentzug im Ausland (Video):

 
 

Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld umgehen?

Ein Fahrverbot kann man nicht einfach so durch die Zahlung einer höheren Geldstrafe verhindern. Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und in der Praxis recht kompliziert. Aussicht auf Erfolg besteht, wenn man gute Gründe vorbringen und nachweisen kann, dass man den Führerschein beruflich benötigt.

Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt und den Arbeitsplatz ohne Fahrzeug nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichen könnte, hat keine besonders guten Karten. Denn hier wird auf die öffentlichen Verkehrsmittel verwiesen, auf die man umsteigen kann. Schließlich ist diese Sanktion beabsichtigt, hat erzieherischen Hintergrund und soll auch mit Einschränkungen verbunden sein. Wer also sein Fahrverbot umgehen will, sollte sich prinzipiell keine allzu großen Hoffnungen machen, denn es gibt keine pauschale Regelung. Entscheidungen werden im Einzelfall getroffen. 

 

Wie Fahrverbot in höhere Geldstrafe umwandeln?

Wer sich von seinem Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld freikaufen will, muss Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und auf einen sogenannten Härtefall plädieren. In einer Verhandlung wird dann vor Gericht entschieden, ob dies gerechtfertigt ist. Übrigens: Wer Einspruch einlegen will gegen den Bußgeldbescheid, hat maximal zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens Zeit dafür.

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Welcher Grund genügt, um das Fahrverbot umzuwandeln?

Um das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, muss der:die Betroffene darlegen, warum das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt. Dies kann beispielsweise sein, wenn man das Fahrzeug benötigt, um Angehörige zu pflegen oder wenn eine Kündigung aufgrund des Fahrverbotes drohen kann. Hier ist empfehlenswert, sich eine rechtliche Einschätzung einzuholen, um die Erfolgschancen im Einzelfall zu besprechen. 

Wer beruflich als Fahrer:in unterwegs ist, hat nicht zwingend die besseren Argumente. Zwar kann man als Berufsfahrer:in bei einem Fahrverbot seinen Job überhaupt nicht mehr ausüben, aber hier könnten Richter:innen auch besonders streng sein, weil man dieser Berufsgruppe den Verkehrsverstoß schwerer anlasten könnte als anderen Verkehrsteilnehmenden. Auch hier entscheidet der Einzelfall.

 

Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Die Begriffe "Führerscheinentzug" und "Fahrverbot" werden umgangssprachlich häufig als Synonym verwendet. Gemeinsam haben beide, dass Betroffene ihre Fahrerlaubnis abgeben und somit vorerst auf ihr Auto als Fortbewegungsmittel verzichten müssen. Allerdings gibt es auch signifikante Unterschiede: So ist ein Fahrverbot zeitlich auf ein bis maximal drei Monate begrenzt und kann für Fahrer:innen aller Fahrzeugarten gelten – neben Pkw-Führer:innen also etwa auch Lkw-Fahrer:innen und andere Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen. Betroffene müssen ihren Führerschein bei einer Polizeidienststelle abgeben und erhalten ihn nach Ablauf des Fahrverbots per Post zurück oder müssen ihn selbst bei der zuständigen Führerscheinstelle abholen. Sie können ihre Fahrerlaubnis also vorübergehend nicht nutzen, sie bleibt jedoch grundsätzlich weiter bestehen.

Beim Führerscheinentzug hingegen wird die Fahrerlaubnis ungültig und die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate. Bei schweren Straftaten kann sie sogar lebenslang dauern. Erst nach Ablauf dieser Frist kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Im Gegensatz zum Fahrverbot erhält man nach einem Führerscheinentzug das Dokument also nicht automatisch zurück. Zudem können die Behörden anordnen, dass Betroffene zuerst eine Nachschulung besuchen, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren oder einen Abstinenznachweis vorlegen müssen, bevor sie den Führerschein neu beantragen können. Je nach Schwere der Straftat im Straßenverkehr kann übrigens auch eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Ein Grund dafür wäre etwa, dass anzunehmen ist, dass Betroffene auch weiterhin andere gefährden. In diesem Fall ist der Führerschein sofort weg. Ansonsten wird der Führerscheinentzug als Strafe erst mit einem entsprechenden Urteil des Strafgerichts rechtskräftig.

 

Fahrverbot: Welche Strafe droht, wenn man sich trotzdem hinters Steuer setzt?

Wer sich trotz eines Fahrverbots ans Steuer eines Kraftfahrzeugs setzt und somit ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist, begeht eine Straftat. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe droht dann auch der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate (Stand: Juni 2024). Übrigens: Häufig wird im Bußgeldbescheid eine Frist von vier Monaten eingeräumt, in der das Fahrverbot angetreten werden kann. Diese ist jedoch nur dann zu gewähren, wenn in den zwei der Ordnungswidrigkeit vorangegangenen Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Und: Aufgeteilt werden kann ein Fahrverbot nicht, es muss am Stück absolviert werden.

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