Rechte bei Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei? Rechte in der Polizeikontrolle
"Achtung Verkehrskontrolle!" Den meisten Autofahrern bricht in dieser Situation der Schweiß aus und fragen sich: Zu welchen Angaben ist man verpflichtet und welche Aussagen sollte man besser vermeiden? AUTO ZEITUNG erklärt, was die Polizei darf und welche Rechte Autofahrer haben!
Wenn die Polizeikelle geschwenkt wird, schießt bei so manchem Autofahrer der Puls aus Angst vor der drohenden Verkehrskontrolle in die Höhe. Denn die meisten Verkehrsteilnehmer sind unsicher und wissen nicht, was die Polizei darf, welche Rechte sie selber haben und wie sie sich selbst am besten verhalten sollten. Dabei müssen die kontrollierten Personen nicht alles machen, was die Polizei von ihnen verlangt. Wichtig ist es zunächst, der Aufforderung der Polizei Folge zu leisten und bei nächster Gelegenheit rechts ranzufahren. Andernfalls drohen ein Bußgeld über 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer direkt den Blinker setzt und sein Tempo verringert zeigt bereits, dass er kooperieren möchte. Der ADAC empfiehlt außerdem, bei einer Verkehrskontrolle im Dunkeln die Innenraumbeleuchtung einzuschalten, sobald man angehalten hat. Wenn sich die Polizisten dann dem Fahrzeug nähern, stellen sich die Beamten in der Regel zunächst vor und verlangen Führerschein und Fahrzeugpapiere zur Identifizierung. Während Autofahrer zur Herausgabe dieser Dokumente gesetzlich verpflichtet sind, müssen sie auf andere Fragen der Beamten – etwa danach, wo sie hin wollen oder ob sie etwas getrunken haben – nicht antworten. Denn: Niemand ist dazu verpflichtet sich eventuell selbst zu belasten. Mehr zum Thema: Wichtige Tipps zur MPU
Verkehrsregeln im Video: Blinken
Rechte: Das darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle
In der Verkehrskontrolle sind die Beamten in der Pflicht, Autofahrer über ihre Rechte aufzuklären. Machen sie das nicht, sind getroffene Aussagen der Autofahrer vor Gericht meist nicht verwendbar. Am besten weisen die Befragten die Beamten darauf hin, dass sie zuerst juristischen Rat einholen wollen. Damit senden sie das Signal, dass sie ihre Rechte kennen. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Polizei auffordert, Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzuzeigen. Diese Anweisung ist auf jeden Fall zu befolgen. Kann man den Führerschein nicht vorzeigen, weil er zum Beispiel vergessen wurde, rät der ADAC das Bußgeld sofort zu entrichten, wie es in manchen Bundesländern bei Bußgeldern unter 60 Euro möglich ist. So spart man sich die Verwaltungskosten. Im Beispielfall des vergessenen Führerscheins, für den das Bußgeld bei zehn Euro liegt, können sonst nämlich schnell mal 30 Euro hinzukommen. Bei Bußgeldern über 60 Euro, trifft der Bescheid jedoch per Post ein.
Polizeikontrolle: Aussage und Schnelltests verweigern
Die angehaltenen Personen haben in einer Verkehrskontrolle nicht nur das Recht, ihre Aussage verweigern. Auch einem Alkoholtest oder Drogenschnelltest müssen sie nicht zustimmen. Der ADAC rät allerdings, den jeweiligen Test mitzumachen, wenn man weder Drogen noch Alkohol zu sich genommen hat. Wird der Atemalkoholtest abgelehnt, müssen die Polizeibeamten entscheiden, ob die Indizien die Anordnung einer Blutabnahme rechtfertigen. Dafür ist in der Regel ein richterlicher Beschluss notwendig. Sehen die Beamten den Untersuchungserfolg durch eine Verzögerung gefährdet, kann die Anordnung jedoch auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Ermittlungspersonen erfolgen.