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Kindersitz-Gruppe 1 ab welchem Alter? Diese & weitere Infos

So den passenden Kindersitz nach der Babyschale finden

Dominik Mothes Redakteur
Christina Finke
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Kindersitze Header Gruppe 1
Nach der Babyschale folgt der Kindersitz der Gruppe 1. Wir verraten, ab wann er Pflicht ist und was beim Kauf zu beachten ist.
Inhalt
  1. Ab wann benötigt man einen Kindersitz der Gruppe 1?
  2. So werden Kindersitze der Gruppe 1 befestigt
  3. Kindersitz-Gruppe 0+/1: Empfehlungen der Redaktion
  4. Komfort & Sicherheit: Darauf beim Kindersitz Gruppe 1 achten
  5. Kindersitz-Tests können bei der Kaufentscheidung helfen

Ist der Nachwuchs zu groß, um weiterhin in einer Babyschale transportiert werden zu können, sollten sich Eltern nach einem Modell der Kindersitz-Gruppe 1 umschauen. Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche Modelle – ob mit oder ohne Isofix – ab wann infrage kommen und gibt weitere Tipps zum Autositz-Kauf!

Wenn der Nachwuchs der Babyschale entwächst (Gruppe 0 bzw. 0+), folgt als "Anschlusssitz" in der Regel ein Modell der Kindersitz-Gruppe 1. Diese Autositze sind für Kinder mit einem Gewicht von neun bis 18 kg geeignet, was einem Alter von etwa neun Monaten bis vier Jahren und einer Körpergröße von etwa 75 bis 100 cm entspricht. Sie sind sowohl mit als auch ohne Isofix erhältlich sowie als drehbarer Reboarder, der sowohl vorwärts- als auch rückwärtsgerichtet im Fahrzeug platziert werden kann. Die AUTO ZEITUNG verrät, was Eltern beim Kauf eines Autokindersitzes der Kindersitz-Gruppe 1 beachten sollten, bis wann der Nachwuchs in entsprechenden Modellen gut gesichert unterwegs ist und gibt eine Übersicht der beliebtesten Kindersitze.
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Ab wann benötigt man einen Kindersitz der Gruppe 1?

Eine Babyschale der Kindersitz-Gruppe 0 ist für Kleinkinder ab Geburt bis zu einem Alter von etwa zwölf Monaten und mit einem Gewicht von bis zu zehn Kilogramm bei einer Größe von maximal 75 cm vorgesehen. Sogenannte mitwachsende Modelle der Kindersitz-Gruppe 0+/1 sind dagegen für den Transport von Kleinkindern im Alter von null bis 15 Monaten mit einem Gewicht von bis zu etwa 13 kg und bis zu einer Größe von etwa 90 cm ausgelegt. Sobald der Kopf des Nachwuchses im Scheitelbereich über den Schalenrand des Kindersitzes hinausragt, wird es Zeit für ein Anschlussmodell. Wichtig: Bis zu einem Gewicht von neun Kilogramm schreibt der Gesetzgeber vor, dass das Kind in einem Sitz, der nach der ECE-Sicherheitsnorm 44 zugelassen ist, rückwärts zur Fahrtrichtung transportiert werden muss.

Bei Kindersitzen der aktuellsten Norm UN ECE R 129, auch i-Size-Norm genannt, ist der rückwärtsgerichtete Transport entgegen der Fahrtrichtung bis zu einem Alter von mindestens 15 Monaten vorgeschrieben. i-Size-Kindersitze lassen sich ausschließlich über ein Isofix-System befestigen und müssen im Gegensatz zu Sitzen mit der ECE-Norm 44 vor ihrer Zulassung einen Seitenaufpralltest bestehen. Für Kindersitze, die nach ECE R44 zugelassen sind, ist das nicht vorgeschrieben.

Generell wird empfohlen, Kleinkinder aufgrund ihrer noch sehr schwachen Nackenmuskulatur so lange wie möglich rückwärtsgerichtet im Fahrzeug mitzunehmen. Deshalb entscheiden sich viele Eltern nach der Babyschale für einen sogenannten Reboarder. Diese sind auch als drehbare Modelle erhältlich, sodass zwischen rückwärts- und vorwärtsgerichtetem Fahren gewechselt werden kann. Da gerade Kinder in dieser Altersgruppe schnell wachsen und an Gewicht zulegen können, kann auch der Kauf eines mitwachsenden Kinder-Autositzes der Gruppe 1/2 oder 1/2/3 ratsam sein. Bei den entsprechenden Modellen lassen sich Breite, Höhe und Gurtverlauf flexibel anpassen.

Eine detaillierte Übersicht zu den verschiedenen Kindersitz-Gruppen und empfehlenswerten Modellen gibt es auf folgenden Übersichtsseiten: 

 

So werden Kindersitze der Gruppe 1 befestigt

Kindersitze der Gruppe 1 (9-18 kg) – egal ob rückwärts- oder vorwärtsgerichtet, Reboarder oder nicht – lassen sich entweder mit dem Dreipunktgurt des jeweiligen Fahrzeugs oder über die Isofix-Halterungen im Auto befestigen. Vor dem Kauf eines Isofix-Kindersitzes sollten Eltern sich jedoch darüber informieren, ob das eigene Fahrzeug über die entsprechenden Haltebügel verfügt. Da das System für neue Pkw (ausgenommen Zweisitzer, Nutzfahrzeuge und darauf basierende Wohnmobile) seit November 2014 Pflicht ist, sind alle Neuwagen und die meisten jüngeren Gebrauchtwagen mit der Kindersitz-Halterung ausgestattet. Eine entsprechende Bezeichnung ist an den Autositzen zu finden, außerdem entsprechende Hinweise im Handbuch des Wagens. Sind die Isofix-Bügel vorhanden, erleichtert das den sicheren Einbau von Kindersitzen immens, da spezielle Rastarme am Sitz selbst mit Schnappverschlüssen um die Verankerung im Fahrzeug greifen.

Eltern können aber auch auf eine Isofix-Basis zurückgreifen, auf die sich entsprechende Kindersitze aufsetzen lassen und darauf einrasten. Darüber hinaus benötigen Isofix-Kindersitze mit Universal-Zulassung zusätzlich über einen dritten Befestigungspunkt. Meist kommt dann ein sogenannter Top Tether zum Einsatz, bei dem es sich um einen zusätzlichen Sicherungsgurt handelt, der meist an der Rückseite des Kindersitzes montiert ist und an einem Befestigungspunkt im Auto – meist hinter der Rücksitzlehne oder im Kofferraum – angebracht wird. Der Kindersitz selbst verfügt in der Regel über einen eigenen Fünfpunktgurt, mit dem das Kind gesichert wird.

 

Kindersitz-Gruppe 0+/1: Empfehlungen der Redaktion

 

Komfort & Sicherheit: Darauf beim Kindersitz Gruppe 1 achten

Kindersitze der Gruppe 1 sollten sich unbedingt in ihrer Neigung verstellen lassen, sodass das Kind auf längeren Autofahrten auch in einer leicht liegenden Position transportiert werden kann. Das ist nicht nur komfortabler, sondern auch sicherer: Schläft das Kind im Sitzen ein, kippen Kopf und Oberkörper nach vorne und wären bei einem Seitenaufprall ungeschützt. Außerdem sollte sich auch die Rückseite samt Gurtsystem in der Größe sowie die Kopfstütze in der Höhe verstellen lassen, um jederzeit eine optimale Passform gewährleisten zu können.

Eltern sollten vor dem Kauf ein "Probesitzen" mit dem Nachwuchs machen, um festzustellen, ob der Sitz für das Kind passt. Hierfür sollte das Kind natürlich auch korrekt angeschnallt werden. Hierfür sollten sich die Gurte – oftmals Fünfpunktgurte – straff gezogen werden, sowie die individuellen Anpassungen für das Kind eingestellt werden. Der Kopf des Kindes sollte idealerweise bei einer verstellbaren Kopfstütze stets mittig zwischen den Polsterelementen befinden. Ist das Kind noch zu klein, die Kopfstütze also zu hoch, sollte mit dem Verwenden des Kindersitzes Gruppe 1 noch gewartet werden. Ebenfalls wichtig: der Einbautest im eigenen Pkw. So gehen Kaufinteressent:innen auf Nummer sicher und erhalten ein Produkt, dass ihren Ansprüchen gerecht wird.

Auch interessant:

 

Kindersitz-Tests können bei der Kaufentscheidung helfen

Wer nach einer zusätzlichen Entscheidungshilfe vor dem Kauf eines geeigneten Kindersitzes der Gruppe 1 sucht, sollte einen Blick auf die Ergebnisse des jährlichen ADAC-Kindersitz-Tests werfen. Der Automobilclub führt diesen gemeinsam mit der Stiftung Warentest durch. Regelmäßig sind hier sowohl Babyschalen als auch Modelle der Gruppe 1, Gruppe 2 und Gruppe 3 sowie mitwachsende Kindersitze der Gruppe 1-3 vertreten. Die Ergebnisse werden in zwei Teilen veröffentlicht (Frühjahr und Herbst) und geben einen Überblick über die besten Kindersitze im Test.

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