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Geht auch ganz einfach:

Versicherungskennzeichen (Roller/Mofa): Farbe

Neues Versicherungskennzeichen ab 1. März

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Inhalt
  1. Versicherungskennzeichen (Roller/Mofa): Ab 1. März blau
  2. So beantragen
  3. Versicherungsschutz im Ausland

Die Farbe von Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wie Roller, Mofas, Mopeds und E-Scooter wechselt jährlich. Ab 1. März 2024 müssen die Kennzeichen blau sein.

 

Versicherungskennzeichen (Roller/Mofa): Ab 1. März blau

Wer Kleinkrafträder wie Roller, Mofa und Moped oder E-Roller nutzt, braucht jedes Jahr ab dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen. Die Farbe wechselt dabei ebenfalls jährlich, diesmal von schwarz zu blau. Wer ab dem Stichtag dennoch mit dem alten Kennzeichen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen. Das jeweilige Fahrzeug entspricht dann nämlich nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist auch nicht versichert. Im Ernstfall bedeutet dies, dass Fahrer:innen für die bei einem Unfall entstandenen Schäden selbst aufkommen müssen.

Seit 2021 können sich Mofa- und Mopedfahrer:innen statt für die herkömmlichen Schilder aus Aluminium- oder Stahlblech auch für eine Klebefolie entscheiden. Dabei wird eine Trägerplatte aus Kunststoff über mehrere Jahre verwendet und nur die oberste dünne Plastikschicht gewechselt, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt. Die Folien sind mit einem Hologramm versehen und damit fälschungssicher. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

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So beantragen

Die Farbe der Versicherungskennzeichen wechselt jährlich zwischen Blau, Grün und Schwarz. Sie gelten als Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug, sind direkt bei der Versicherung bestellbar und kosten rund 40 Euro. Für die Beantragung eines Versicherungskennzeichens muss man die Fahrzeugdaten und persönliche Daten angeben. Anders als Autos müssen Mofas, Mopeds und Elektro-Kleinstfahrzeuge neben der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht auch noch bei einer Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungs-Plakette reichen. Die klassische Größe für das Versicherungskennzeichen von Kleinkrafträdern mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum wie etwa Mofas, Mopeds, Quads, Trikes, Elektro-Motorroller bis 45 km/h oder Krankenfahrstühle mit Motor misst 13 mal 10,1 cm. Die Kennzeichen für Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter oder Segways sind etwa halb so groß (6,7 x 5,5 cm) und sind bereits seit deren Zulassung 2019 nur als Aufkleber zu erhalten.

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Versicherungsschutz im Ausland

Fährt man mit einem in Deutschland versicherten Roller oder Mofa in anderen europäischen Ländern, so gilt der Versicherungsschutz in der Regel auch dort. Auch in Ländern, die dem sogenannten Grüne-Karte-System angeschlossen sind, kann man seinen Motorroller betreiben. Es ist aber empfehlenswert, vor einer Auslandsreise genau zu prüfen, ob die Versicherung für das Mofa dort greift.

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