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Geht auch ganz einfach:

E-Scooter mit Straßenzulassung: Test/Mieten

Promillegrenze gilt auch für E-Scooter-Fahrer

Sven Kötter Testredakteur
Inhalt
  1. Promillegrenze gilt auch für E-Scooter-Fahrer
  2. Elektro-Tretroller: Verkehrsregeln & Geldbußen
  3. Straßenzulassung: E-Scooter seit Juni 2019 erlaubt
  4. Stiftung Warentest (4/2020): E-Scooter mit Straßenzulassung im Test
  5. Elektro-Tretroller mieten: Sharing-Angebote im AUTO ZEITUNG-Test (Tier & Lime)
  6. Kritik an Elektro-Tretrollern

Seit 2019 sind E-Scooter mit Straßenzulassung Teil des Straßenverkehrs. Wir nennen Auflagen und Regeln. Außerdem: Es gibt es erstes Urteil zur Promillegrenze. Und: Die Stiftung Warentest hat Elektro-Tretroller im Test unter die Lupe genommen. Das sind die Ergebnisse! Der Artikel wurde am 26.08.2020 aktualisiert.

 

Promillegrenze gilt auch für E-Scooter-Fahrer

In einem Urteil haben Bayerns höchste Richter E-Scooter mit Straßenzulassung als Kraftfahrzeuge eingestuft, für deren Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Bei dem bereits im Juli 2020 erlassenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts handle es sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage, sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky Ende August 2020. Demnach gelten Nutzer von Elektro-Tretrollern mit mehr als 1,1 Promille im Blut als absolut fahruntauglich. In dem verhandelten Fall war ein 31-Jähriger aus dem Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen nach einem Oktoberfestbesuch 2019 mit 1,35 Promille auf einem E-Scooter von der Polizei angehalten worden. Nachdem das Münchner Amtsgericht ihn zu einer Geldstrafe von 2200 Euro, einem Fahrverbot und einem siebenmonatigen Führerscheinentzug – wie es eben auch bei anderen Kraftfahrzeugen aller Art üblich ist – verurteilt hatte, legte er Revision beim Obersten Landesgericht ein. Die Richter verwarfen den Einspruch mit Blick auf die im Sommer 2019 erlassene Verordnung über Teilnahme von Elektrokleinstfahrzuegen am Straßenverkehr jedoch. Dieser zufolge sind auch E-Scooter mit Straßenzulassung als Fahrzeuge anzusehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig und damit können sich künftig auch andere Staatsanwaltschaften bei Berufungen oder Revisionen auf das bayerische Urteil stützen – auch wenn Gerichte in Deutschland nach wie vor nach eigenem Ermessen urteilen können. Der Mann aus NRW war der erste Elektro-Tretroller-Fahrer, der sich in dieser Sache durch alle Instanzen geklagt hat.

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Elektro-Tretroller: Verkehrsregeln & Geldbußen

Auch Verkehrsregeln und Geldbußen für das Fahren mit Elektro-Tretrollern stehen fest. Demnach sind Gehwege für die E-Scooter zum Schutz von Fußgängern tabu, stattdessen sollen Fahrer Radwege nutzen. Gibt es keine, darf es auch die Fahrbahn sein. Außerdem müssen die Flitzer einzeln hintereinander rollen, Freihändigfahren und Anhängen an Autos sind untersagt. Bei Verstößen werden Bußgelder fällig: Wer mit einem E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs ist, zahlt 70 Euro. 40 Euro kostet das Fahren ohne Versicherungsaufkleber, ein Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften 20 Euro. Sind Fahrer auf "nicht zulässigen Verkehrsflächen" unterwegs oder fahren doch nebeneinander, müssen 15 Euro gezahlte werden – mit Behinderung 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro. Die Regeln sollen in üblichen Verkehrskontrollen überwacht werden. Eine Helmpflicht wird es nicht geben. Dennoch appelierten Ärzte der Hamburger Asklepios Kliniken bereits Ende Mai 2019 an die Fahrer, ihre Köpfe zu schützen. Der Fahrspaß berge ein hohes Unfallrisiko: "Wir haben ja bereits langjährige Erfahrungen mit Fahrradfahrern, die ohne Helm fahren und dann mit schweren Verletzungen in unsere Klinik kommen", so der Chefarzt der Neurochirurgie Professor Uwe Kehler.

 

Straßenzulassung: E-Scooter seit Juni 2019 erlaubt

  • Der Weg für Elektro-Tretroller, sogenannte E-Scooter, ist seit dem 15. Juni 2019 frei. Seit diesem Tag ist eine Verordnung mit der generellen Zulassung und den technischen Anforderungen in Kraft, so dass die Fahrzeuge nun auch in Deutschland per Gesetz erlaubt sind. Die Verordnung allein reicht allerdings nicht aus: Zunächst müssen die Hersteller Allgemeine Betriebserlaubnisse für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Die gibt es nur dann, wenn die Elektro-Tretroller die feststehenden Anforderungen erfüllen: Sie dürfen zwischen sechs und 20 km/h schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Außerdem dürfen die Gefährte 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein. Das erlaubte Maximalgewicht liegt bei 55 Kilo. Darüber hinaus sind zwei Bremsen, Licht und eine "helltönende Glocke" Pflicht. Bisher wurden jedoch schon Elektro-Tretroller verkauft, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen waren. Erfüllen die Gefährte die Anforderungen der Verordnung nicht, können sie nachgerüstet werden. Ob Nachrüstungen angeboten werden, liegt laut Ministerium aber bei den Herstellern und Händlern. Generell müssen sich nun alle E-Scooter-Nutzer Haftpflichtversicherungen besorgen.
     
  • Nach einem Jahr auf Deutschlands Straßen, fällt die Akzeptanz von E-Scootern im Juni 2020 bescheiden aus. Zu diesem Schluss kommt eine Meinungsumfrage des Marktforschungsinstituts Civey, in deren Rahmen über 2500 Personen zu Elektro-Tretrollern befragt wurden. 50 Prozent gaben an, Elektro-Tretroller als störend zu empfinden, lediglich 40 Prozent akzeptieren sie. 47,4 Prozent würden den E-Scootern sogar die Straßenverkehrszulassung wieder entziehen wollen. Der TÜV Rheinland hob die große Zustimmung einer Helmpflich hervor: 54,3 Prozent der Befragten gaben an, ein entsprechendes Gesetz zu begrüßen. Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, plädiert der TÜV zudem für eine Überarbeitung der gesetzlichen Anforderungen. So würden Blinker nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Akzeptanz der Elektro-Tretroller verbessern. Bislang muss man beim Richtungswechsel die Hand vom Lenker nehmen, was die Stabilität gefährdet und zu einem unsicheren Fahrverhalten führt. Ein Jahr nach dem medienwirksamen Start 2019, gehören E-Scooter zum Straßenbild in vielen Städten. Die Coronavirus-Pandemie hat zudem dafür gesorgt, dass sich mehr Menschen mit einem Kauf eines Elektro-Tretrollers auseinandersetzen. Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage des E-Scooter-Herstellers Moovi gaben 34,8 Prozent der Befragten an, sich einen Scooter-Kauf vorstellen zu können. 48,6 Prozent fühlen sich in dem Vorhaben von der Pandemie bestärkt und 52,4 Prozent wollen verstärkt öffentliche Verkehrsmittel meiden. Mehr zum Thema: Die Elektro-Taxis von Moia
 

Stiftung Warentest (4/2020): E-Scooter mit Straßenzulassung im Test

Die Stiftung Warentest hat sieben zusammenklappbare E-Scooter mit Straßenzulassung getestet und die Ergebnisse in Ausgabe 4/2020 der eigenen "test"-Zeitschrift veröffentlicht. Die ernüchternde Bilanz: Nur zwei Modelle konnten im Test überzeugen. Dazu zählt neben dem Testsieger Walberg The-Urban #BRLN V3 (950 Euro, Testnote "gut") der günstigste Roller im Test, der IO Hawk Sparrow-Legal (350 Euro, Testnote "befriedigend"). Beim Testsieger fiel lediglich das hohe Gewicht von 15,3 Kilogramm negativ auf. Die Schwachstellen des günstigsten Elektro-Tretrollers sind hingegen die schlechte Fußbremse bei Nässe und die beim Transport fehlende Arretierung von Lenker und Steuerrohr. Alle weiteren Modelle erhielten die Note "mangelhaft". Neben krebserregenden Schadstoffen in den Griffen führten Brüche und dürftige Bremsleistungen zu der schlechten Bewertungen der Elektro-Tretroller. Zwei E-Scooter überstanden den Belastungstest nicht und gingen irreparabel kaputt.

 

Elektro-Tretroller mieten: Sharing-Angebote im AUTO ZEITUNG-Test (Tier & Lime)

Kaum waren E-Scooter per Gesetz erlaubt, haben verschiedene Sharing-Anbieter ihre Fahrzeug-Flotten quasi über Nacht in deutschen Großstädten verteilt. Ein erster Test zeigt, wie gut das sich stark ähnelnde Miet-Konzept der verschiedenen Anbieter aufgeht: Smartphone-Apps stellen quasi das Herzstück des Systems dar. Für die Anmeldung reicht meist die eigene Handynummer – hat man zusätzlich eine Kreditkarte zur Hand, kann man in wenigen Minuten starten. Während die in Köln verfügbaren Anbieter Circ und Lime lediglich diese Bezahlungsart akzeptieren, gibt es beim Konkurrenten Tier auch die Möglichkeit, seine Paypal-Daten zu hinterlegen. In die Apps integrierte Karten zeigen die Standorte der Elektro-Tretroller samt Ladestand und das jeweilige Geschäftsgebiet. Für die erste Fahrt nehmen wir uns einen E-Scooter von Tier. Der Roller besitzt ein kleines, aber gut ablesbares Display und zwei Trommelbremsen, die mit den Händen bedient werden. Ablagen gibt es keine. Wir stürzen uns ohne Erfahrung in den Großstadtverkehr. Kurz mit dem Fuß abstoßen und schon kann man mit einem kleinen Hebel am Lenker das "Gas" dosieren. Bei 20 km/h wird abgeregelt. Auch wenn das alles schnell und reibungslos klappt: Beide Hände gehören an den Lenker und die Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr gewidmet. Beobachtet man die zahlreichen anderen E-Scooter-Fahrer, beschleicht einen das ungute Gefühl, dass viele die Gefahren unterschätzen. Eine Helmpflicht besteht übrigens nicht, auch wenn die Anbieter dies empfehlen und Lime einen Helm sogar zur Bedingung macht. Ein Grund für die Skepsis: Das Fahrverhalten der Elektro-Tretroller ist zwar an sich sicher, aber auf die kleinen Räder warten im urbanen Dschungel zahlreiche Fallen. Ob Straßenbahngleise, Schlaglöcher oder Kopfsteinpflaster – es braucht nicht viel um den Scooter vom ursprünglichen Weg abzubringen. Und trotz Federgabel bleibt der Fahrkomfort beim Test des Tier-Scooters mit Vollgummireifen minimal.

Dafür klappt das Abstellen und Abmelden bei der Miete mit dem E-Scooter im Test tadellos. Keine Minute vergeht und der Scooter findet den nächsten Fahrer. Vorab reservieren kann man übrigens bei keinem der drei Anbieter. Für die zweite Fahrt nehmen wir einen Elektro-Tretroller von Lime. Er hat dem Modell von Tier ein großes Display und Luftreifen voraus. Auch hier klappt die Buchung und die Handhabung des Rollers tadellos. Anstatt zweier Handbremsen wird hier das Hinterrad per Fußbremse blockiert. Trotz Luftbereifung werden wir auf einer langen Kopfsteinpflaster-Passage ordentlich durchgerüttelt. Einen Vorteil durch die hochwertigere Bereifung spüren wir nicht. Und an einer kleinen Steigung kämpft der E-Scooter mühsam gegen die Gesetze der Physik. Wir legen in zwölf Minuten 2,7 Kilometer zurück und zahlen dafür 2,80 Euro. Die Kosten sind übrigens überall gleich: einen Euro Aktivierungsgebühr und 15 Cent pro Minute. Das ist nicht zwingend günstig, aber angemessen, da bei unserem Elektro-Tretroller-Test alles funktioniert und man den innerstädtischen Stau simpel und geräuschlos umfahren kann. Ein Modell von Circ sind wir mangels Verfügbarkeit noch nicht gefahren.

 

Kritik an Elektro-Tretrollern

  • Auf dem Verkehrsgerichtstag 2020 (29. bis 31. Januar) in Goslar war der E-Scooter Gegenstand der Diskussion. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) beklagt die verstärkte Missachtung von Verkehrsregeln von Elektro-Tretroller-Fahrern. Zudem sei Trunkenheit am Lenker ein akutes Problem. Ähnlich sieht es der Automobilclub von Deutschland (AvD), der insbesondere die verbotene Nutzung von Fußgängerzonen und Gehwegen kritisiert. Eine Studie des ADAC aus dem Herbst 2019 untermauert die Kritik. Von 4000 beobachteten Fahrern in sechs Städten verhielt sich ein Viertel nicht regelkonform. Neben dem Fehlverhalten der Fahrer ist auch die Sicherheit der E-Scooter ein Kritikpunkt, der diskutiert wird. Die kleinen Räder sind anfällig für Unebenheiten, was die Bedienung mit einer Hand erschwert. Richtungsänderungen würden daher häufig nicht angezeigt, wie Martin Diebold von der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins anmerkt. Eine verpflichtende Ausstattung der E-Scooter mit Blinkern könnte eine Verbesserung darstellen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPoIG) fordert eine Helmpflicht für Faher von Elektro-Tretrollern, der AvD den Nachweis von Kenntnissen über die Straßenverkehrsordnung. Eine bessere Radinfrastruktur ist nicht nur ein Anliegen des Verkehrssicheriheitsrats, sondern auch von Automobilclubs wie dem ACE.
     
  • Eine Ende Juli 2019 veröffentlichte Studie von Civity zeigt, dass die Sharing-Angebote für E-Scooter bislang kaum zur Verkehrswende beitragen. Die Auswertung von Bewegungen der Anbieter Lime, Tier und VOI macht deutlich, dass die Elektro-Tretroller verstärkt am Wochenende und kaum zu den üblichen Pendlerzeiten während der Woche genutzt werden. Zudem hat man sich die durchschnittlichen Distanzen angesehen, die anbieterübergreifend bei etwas weniger als zwei Kilometern liegen. Damit siedeln sich die E-Scooter in einem Bewegungsfeld zwischen Fußgängern und Radfahrern an. Eine 1:1-Alternative zum öffentlichen Nahverkehr sind sie demnach nicht. Hier liegt die durchschnittlich zurückgelegte Distanz mit rund zehn Kilometern rund fünf mal höher. Vermutlich ist es aber auch noch zu früh, die Bedeutung der E-Scooter zu bewerten. Der Sharing-Markt dürfte sich rasch konsolidieren, sobald sich der Hype um Elektro-Tretroller gelegt hat. Durchaus möglich, dass auch Pendler noch Gefallen an E-Scootern im innerstädtischen Verkehr finden. Dass sie so wie gewünscht funktionieren, zeigt eine Auswertung der Batteriestände und die Häufigkeit der Nutzung. Je nach Stadt ist ein Scooter durchschnittlich bis zu acht mal am Tag unterwegs, während der durchschnittliche Ladezustand selbst in den Abendstunden selten die 40-Prozent-Marke unterschreitet. 
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