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Erste-Hilfe-Set: Dieser Inhalt muss rein

Für den Notfall gerüstet

Dominik Mothes Redakteur
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Erste-Hilfe-Set
Ein Erste-Hilfe-Set, im Bild ein kleiner Betriebsverbandkasten, sollte nicht nur am Arbeitsplatz und im Auto griffbereit sein. Auch beim Wandern, zu Hause oder im Urlaub kann das Set Leben retten. Foto: iStock/Fokusiert
Inhalt
  1. Inhalt im Erste-Hilfe-Set: Dieser Inhalt ist Pflicht
  2. Wieso muss der Inhalt eines Erste-Hilfe-Sets ausgetauscht werden?
  3. Welche Kurse gibt es zur Anwendung eines Erste-Hilfe-Sets?

Wundversorgung kann im Notfall schnell lebensnotwendig sein. Ein Erste-Hilfe-Set ist daher oft eine sinnvolle Ergänzung des Reisegepäcks – im Auto und in Betrieben dagegen Pflicht. Dieser Inhalt muss immer dabei sein!

Im Notfall muss es schnell gehen. Ob Verkehrsunfall, Sturz beim Wandern oder Betriebsunfall, jede Sekunde zählt. Während Erste-Hilfe-Sets in Fahrzeugen und Betrieben in Form einer Verbandtasche oder eines Verbandkastens vorgeschrieben sind, ist ein vollständiges Nothilfe-Kit auch beim (Outdoor-)Sport und im Urlaub eine sinnvolle Ergänzung für Rucksack, Koffer und Co. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Haftung bei Autounfall auf kurviger Straße​ (Video):

 
 

Inhalt im Erste-Hilfe-Set: Dieser Inhalt ist Pflicht

Erste-Hilfe-Set im Auto

In jedem Auto muss stets ein Verbandkasten nach DIN 13164 mitgeführt werden. Den Inhalt schreibt hier die Norm fest, welche regelmäßig aktualisiert wird. Mit der letzten Änderung im Februar 2022 sind etwa zwei Gesichtsmasken hinzugekommen. Eine Austauschpflicht gibt es wegen neuer Normen jedoch nicht, einzig, wenn das Verfallsdatum überschritten wird, muss eine neue Verbandtasche gekauft werden. Der Inhalt fürs Auto:

  • Infomaterial: Erste-Hilfe-Broschüre

  • Pflaster: Pflasterset und Heftpflaster

  • Verbände: Verbandpäckchen, Verbandtuch

  • Hygieneartikel: Feuchttücher, medizinische Handschuhe und Gesichtsmasken

  • Hilfsmittel: Dreieckstuch, Fixierbinder, sterile Kompresse, Rettungsdecke, Schere

>> Der genaue Verbandkasten-Inhalt ist hier zu finden


Erste-Hilfe-Kit in Betrieben

Zusätzlich verbirgt sich hinter der Norm DIN 13157 der sogenannte kleine Betriebsverbandkasten und hinter DIN 13169 der große Betriebsverbandkasten. Der Inhalt ist ähnlich zum Auto-Verbandkasten, unterscheidet sich aber in der Menge an Notfallequipment. Dazu sind die Betriebsverbandkoffer auch etwas umfangreicher und müssen zum Beispiel Augenkompressen enthalten, die im Kfz-Notfallset nicht im DIN-Umfang vorgeschrieben sind. Ein kleiner Verbandkasten eignet sich jedoch auch im Haushalt als gute Notfallvorsorge.

Notfallsets für Sport und Ausflüge

Wer etwa für eine Wanderung, eine Fahrradtour oder Ausflüge ohne (eigenes) Auto vorbereitet sein möchte, kann mit wenigen Materialien auch ein eigenes Erste-Hilfe-Set zusammenstellen. Es muss hierbei jedoch kein ganzer Notfallrucksack sein, Pflichten nach DIN-Normen greifen hier ebenfalls nicht. Unsere Empfehlungen für den DIY-Verbandkasten:

  • Pflaster: Hier bieten sich Sets an. Mit verschiedenen Größen können unterschiedliche Verletzungen schnell und unkompliziert verarztet werden.

  • Verband und Kompressen: Auch hier empfehlen sich (sterile) Sets. So hat man mehrere Größen schnell zur Hand.

  • Rettungsdecke: Ob von Schlechtwetter überrascht oder als Ersthelfer:in vor Ort, die Kunststoffdecke schützt vor Umwelteinflüssen.

  • Medizinische Handschuhe: Sie helfen dabei, einer verletzten Person hygienische Ersthilfe zu geben.

  • Feuchttücher und Desinfektion: Reinigen und Desinfizieren sind wichtige Schritte bei der Wundversorgung. Daher unbedingt einpacken.

Alternative: Onlineshops und der Fachhandel für Outdoor-Equipment bieten auch kleine Verbandtaschen für den Wanderrucksack oder Krafträder (DIN 13167) an. Hier sind die meisten notwendigen Inhalte ebenfalls dabei, im Umfang oder der Anzahl jedoch nicht im DIN-Rahmen für Pkw oder Betriebe. Ein weiterer Vorteil des Sets: Ein einheitliches Verfallsdatum weist auf den Austausch hin, bei einem selbst zusammengestellten Set muss hingegen regelmäßig auf die Angaben auf allen Utensilien geachtet werden.

 

Wieso muss der Inhalt eines Erste-Hilfe-Sets ausgetauscht werden?

Ob DIN-zertifizierte Tasche oder selbst zusammengestelltes Set: Der Inhalt hat in der Regel ein Ablaufdatum. Bei Kästen und Taschen ist dieses aufgedruckt und meist für den gesamten Inhalt geltend. Wer dagegen ein Set selbst zusammenstellt, muss alle Komponenten einzeln prüfen. Denn mit zunehmendem Alter können bestimmte Eigenschaften nicht mehr garantiert werden. Das kann die Sterilität von Kompressen sein, die Klebefähigkeit von Pflastern oder die Dichtigkeit von Verpackungen.

Übrigens müssen die Sets nicht zwingend sofort dem Hausmüll zugeführt werden. Viele Inhalte lassen sich etwa im Haushalt weiterverwenden. Auch Rettungsdienste freuen sich über gespendete Erste-Hilfe-Sets mit abgelaufenem Verfallsdatum. Sie lassen sich als Anschauungsmaterial in Schulungen und Kursen wiederverwenden.

 

Welche Kurse gibt es zur Anwendung eines Erste-Hilfe-Sets?

Führerscheinneulinge kennen die pflichtmäßigen Kurse, bevor man die Fahrerlaubnis erwerben darf. Doch für viele Autofahrer:innen liegen diese Erste-Hilfe-Kurse weit in der Vergangenheit. Eine Auffrischung ist daher sinnvoll – selbst wenn es hierzu keine generelle Pflicht gibt. Auffrischungskurse für Erste Hilfe bietet Vereine, wie etwa das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser oder die Johanniter an. Die Kurse kosten zwischen 30 und 70 Euro, je nach Kurs und Region. Informationen zu angebotenen Kursen und Preise erhalten Interessierte online oder bei einem Kreisverband vor Ort. Zusätzlich werden auch Spezialkurse, etwa für Eltern und Großeltern für Notfälle bei Kindern oder Kurse für Erste Hilfe beim Sport angeboten.

Einige Berufsgruppen, darunter etwa Lehr- und Pflegekräfte, müssen regelmäßig einen Auffrischungskurs besuchen. Wer sich als Betriebshelfer:in oder betriebliche:r Ersthelfer:in beim Arbeitgeber meldet, muss ebenfalls regelmäßig an Erste-Hilfe-Kursen teilnehmen und lernt so auch den Umgang mit dem Inhalt von Erste-Hilfe-Sets. Die Kurse sind für Arbeitnehmer:innen in diesem Zusammenhang jedoch kostenfrei.

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