Kostenvoranschlag (Kfz-Werkstatt): Tipps
Werkstatt-Rechnung darf vom Kostenvoranschlag abweichen
- Was ist ein Kostenvoranschlag?
- Kostenvoranschlag für die Versicherung
- Wie viel darf ein Kostenvoranschlag von der Rechnung abweichen?
- Was, wenn die Rechnung wesentlich vom Kostenvoranschlag abweicht?
- Ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig?
- Worauf achten beim Erteilen des Auftrags?
- Ärger in der Kfz-Werkstatt vermeiden: Zehn Tipps
Mit einem Kostenvoranschlag ist man bei Reparaturen in der Werkstatt auf der sicheren Seite, denn dieser darf maximal um 20 Prozent abweichen. Weitere wertvolle Tipps für den Besuch in der Kfz-Werkstatt gibt die AUTO ZEITUNG hier!
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Juristisch wird der Kostenvoranschlag auch Kostenanschlag genannt. Er beinhaltet eine sogenannte "kaufmännische Vorkalkulation", also eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten einer Leistung – zum Beispiel einer bestimmten Reparatur am Auto. Die Kundschaft kann sich also einen Eindruck davon verschaffen, wie hoch die Rechnung im Falle einer Auftragserteilung ausfallen würde. Der Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt beinhaltet üblicherweise eine genaue Beschreibung der nötigen Arbeit am Auto, die nötige Arbeitszeit und die Kosten für die veranschlagte Arbeitszeit. Auch die Materialkosten und gegebenenfalls weitere Kosten sowie der Gesamtpreis und die Zahlungsbedingungen sind im Kostenvorschlag hinterlegt. Ein Kostenvoranschlag unterscheidet sich zu einem Angebot darin, dass ein Angebot der Werkstatt verbindlich ist und keine spätere Überschreitung der Kosten erlaubt sind. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
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Kostenvoranschlag für die Versicherung
Ist man unverschuldet in einen Unfall verwickelt und das eigene Auto wurde beschädigt, werden die Reparaturen von der Kfz-Versicherung des:der Unfallgegener:in bezahlt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man der gegnerischen Versicherung die Höhe des Schadens mitteilt. Das geschieht mit einem von einer Kfz-Werkstatt ausgestellten Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten. Noch genauer ist allerdings ein Gutachten einer sachverständigen Person. Die Kosten für ein Gutachten übernimmt die gegnerische Haftpflicht aber nur bei Schäden, die über einen Bagatellschaden hinausgehen. Die Grenze zum Bagatellschaden liegt meist bei 700 bis 800, im Einzelfall sogar bei 1000 Euro.
Wie viel darf ein Kostenvoranschlag von der Rechnung abweichen?
Wenn am Auto etwas zu reparieren ist, bleibt oft nur der Weg in die Werkstatt. Um Ärger mit der Autowerkstatt zu vermeiden, sollte man in jedem Fall einen klaren Auftrag erteilen und einen vollständigen Kostenvoranschlag über Arbeits- und Materialkosten einfordern. Diesen darf die Werkstatt allerdings nur "unwesentlich" überziehen, denn ein Kostenvoranschlag ist – wenn nicht anders vereinbart – innerhalb dieses Rahmens unverbindlich und beruht zum Teil auf Schätzungen. Eine genaue Definition dieser "unwesentlichen" Abweichung gibt es juristisch gesehen allerdings nicht und wird immer im Einzelfall festgestellt. Als Orientierung: Meist gelten Abweichungen bis zu 20 bis maximal 25 Prozent als unwesentlich und müssen von der Kundschaft akzeptiert werden. Abweichungen über 25 Prozent gelten meist als "wesentlich".
Was, wenn die Rechnung wesentlich vom Kostenvoranschlag abweicht?
Sobald die Werkstatt feststellt, dass die Kosten für den erteilten Auftrag wesentlich (meist über 20 oder 25 %) vom Kostenvoranschlag abweichen, muss sie unverzüglich die Person darüber informieren, die den Auftrag erteilt hat. Ist die Werkstatt an den Mehrkosten schuld, weil sie den Kostenanschlag zu niedrig kalkuliert hat oder wären die höheren Kosten vermeidbar gewesen, kann es sein, dass die Werkstatt für die hohe Rechnung sogar Schadenersatz zahlen muss. Auftraggeber:innen steht laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 649) bei einer wesentlichen Abweichung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Bei einer außerordentlichen Kündigung des Auftrags kann die Werkstatt nur einen Teil der Rechnung einfordern. Dieser Teil entspricht den bereits geleisteten Arbeiten am Auto. Außerdem kommen die nicht in der Vergütung enthaltenen Auslagen hinzu.
Ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig?
Im Allgemeinen ist eine Vergütung des Kostenvoranschlags laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 632 Abs. 3 BGB) im Zweifel" nicht vorgesehen. Grundsätzlich müssen diese Kosten also vorab gesondert vertraglich vereinbart werden. Ein Hinweis auf eine Klausel in den AGB des Unternehmens ist nicht ausreichend. Kfz-Werkstätten zählen jedoch zu einer Ausnahme: Hier ist die Vergütung eines Kostenvoranschlages branchenüblich, also darf die Werkstatt Kosten für die Erstellung berechnen. Der Grund ist, dass oft bereits für die Kalkulation eines Kostenvoranschlages ein Teil der Arbeit, beispielsweise die Fehlersuche am Auto, geleistet werden muss. Im besten Fall kommunizieren Werkstätten die anfallenden Kosten vorab. Man sollte auch die Möglichkeit erfragen, den Kostenvoranschlag bei Auftragserteilung mit den weiteren Kosten zu verrechnen.
Worauf achten beim Erteilen des Auftrags?
Bei der Vereinbarung eines verbindlichen Festpreises mit der Autowerkstatt sollte dieser nicht nur Arbeits-, sondern ebenfalls auch alle Materialkosten umfassen. Auch alle Absprachen und die Auftragsbestätigung sollten schriftlich vorliegen. Mit einer sogenannten Direktannahme geht man auf Nummer sicher: Hier macht die Werkstatt mit der Kundschaft eine Bestandsaufnahme direkt am Auto und spricht alle anstehenden Arbeiten durch. Bei anschließender Auftragserteilung sollten der Preis und seine mögliche Verbindlichkeit geklärt sein. Auf keinen Fall vergessen, eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter der man für die Werkstatt erreichbar ist. Denn werden im Zuge der Reparatur weitere Defekte entdeckt, braucht die Werkstatt bei einer etwaigen Erweiterung des Auftrags die Kundenzustimmung. Ebenfalls wichtig bei der Abgabe des Fahrzeugs: der Werkstatt mitteilen, dass man die ausgebauten, defekten Teile mitnehmen möchte. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Beweissicherung, falls es später zu Auseinandersetzungen kommen sollte. Grundsätzlich gilt für die Arbeit der Werkstatt und die reparierten Teile die gesetzliche zweijährige Sachmangelhaftung.
Ärger in der Kfz-Werkstatt vermeiden: Zehn Tipps
Kostenvoranschlag einfordern
Auf eine Direktannahme bestehen – alle anstehenden Arbeiten erklären lassen. Ein Kostenvoranschlag ist unbedingt ratsam. Er sollte alle Material- und Arbeitskosten umfassen und darf höchstens um 20 Prozent überzogen werden. Streitpunkt teures Motoröl: Genau festhalten, welches geeignete Öl verwendet werden soll und zu welchem Preis.
Leistungen vorher genau absprechen
Keinen Pauschalauftrag erteilen, sondern die gewünschten Arbeiten exakt mitteilen und schriftlich festhalten.
Auf Absprache bestehen
Telefonnummer hinterlassen, unter der man erreichbar ist. Entdeckt die Werkstatt weitere defekte Teile, darf die Werkstatt den Auftrag nur mit Kundenzustimmung erweitern. Unbedingt nach den Mehrkosten fragen.
Termin vereinbaren
Eine feste Zeit zur Abholung des Autos vereinbaren. Ist es später fertig und man fährt unnötig zur Autowerkstatt, gibt es die Anreisekosten zurück. Telefonisch erreichbar bleiben.
Beweissicherung
Viele Werkstätten behalten die ausgebauten Teile. Dabei gehören sie immer noch dem:der Autobesitzer:in und sind bei Streitfällen wichtig. Also schon beim Abgeben des Autos der Werkstatt mitteilen, dass man die Teile mitnehmen möchte.
Nicht erledigte Reparaturen
Hat die Autowerkstatt vorher vereinbarte Reparaturen nicht durchgeführt, sollte man nicht oder nur unter Vorbehalt zahlen. Der Vorbehalt sollte schriftlich auf der Rechnung und dem Durchschlag vermerkt werden. Das gilt auch bei Arbeiten, die viel teurer ausfallen.
Ungefragte Reparaturen
Man muss nur für Arbeiten zahlen, die im Kostenvoranschlag stehen oder denen nachträglich zugestimmt wurde. Verweigert man jedoch sicherheitsrelevante Reparaturen, etwa an den Bremsen, darf die Werkstatt das Auto nicht mehr auf die Straße lassen.
Erfolglose Fehlersuche
Bemüht sich die Werkstatt vergebens, etwa die Quelle von Klappergeräuschen zu finden, sind technisch sinnvolle Arbeiten trotzdem zu bezahlen. Das gilt auch dann, wenn am Ende herauskommen sollte, dass die Reparaturen in die falsche Richtung zielten.
Werkstattpfusch
Wurden Reparatur- oder Wartungsarbeiten schlecht ausgeführt, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Werkstatt darf jedoch einmal kostenlos nachbessern. Wurde das Auto bei der Reparatur beschädigt, muss die Haftpflicht des Betriebs den Schaden ersetzen.
Gewährleistung nutzen
Der Gesetzgeber schreibt für die Arbeit der Werkstatt und die reparierten Teile eine zweijährige Sachmängelhaftung vor. Die Kundschaft muss jedoch nachweisen, dass ein Mangel vorliegt. Gibt es zusätzliche Garantien, gelten die Bestimmungen der Werkstatt.