Gebrauchtwagen verkaufen (privat): Tipps!
So gelingt der Besitzerwechsel
- Gebrauchtwagen privat verkaufen: Tipps zur Vorbereitung
- So den Wert des Gebrauchtwagens vor dem privaten Verkauf ermitteln
- Den Gebrauchtwagen online inserieren und richtig präsentieren
- Gebrauchtwagen verkaufen: Tipps für Treffen mit Interessenten und die Probefahrt
- Vertrag & Fahrzeugübergabe beim Gebrauchtwagenverkauf
Wer seinen Gebrauchtwagen privat verkaufen möchte, sollte einige Regeln beachten – angefangen bei der Aufbereitung über das richtige Inserat bis hin zur korrekten Fahrzeugübergabe. Die AUTO ZEITUNG gibt wichtige Tipps!
Gebrauchtwagen privat verkaufen: Tipps zur Vorbereitung
Bevor der private Gebrauchtwagen verkauft werden kann, sollte sichergestellt werden, dass er sich in einem einwandfreien technischen Zustand befindet. Diesen kann man sich etwa von Werkstätten, den Prüfstellen des ADAC und Sachverständigenorganisationen bescheinigen lassen. Ist in Kürze die Hauptuntersuchung (HU) fällig, sollte sie im Idealfall vorgezogen werden. Laut ADAC kann eine frische HU den Verkaufspreis um bis zu 2000 Euro heben. Darüber hinaus ist selbstverständlich eine Fahrzeugwäsche sowie die gründliche Reinigung des Innenraums ratsam. Auch eine professionelle Aufbereitung kann den Verkaufswert des Gebrauchtwagens oft weit über deren Kosten hinaus steigern. Außerdem lohnt es sich, Kratzer auszubessern und kleinere Schönheitsreparaturen zu erledigen. So gibt man potenziellen Käufern weniger Anlass, den Preis zu drücken. Wer zusätzlich Reifendruck, Öl- und Kühlwasserstand prüft, den Wischwassertank auffüllt und darauf achtet, dass die Beleuchtung auch einwandfrei funktioniert, trägt zusätzlich zum guten Gesamteindruck des Gebrauchtwagens bei. Mehr zum Thema: So schützen sich Gebrauchtwagenkäufer vor Tachomanipulation
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So den Wert des Gebrauchtwagens vor dem privaten Verkauf ermitteln
Ein guter Anhaltspunkt, um den Wert des eigenen Gebrauchtwagens vor dem Verkauf zu ermitteln, ist die Recherche auf großen Verkaufsportalen im Internet. Hier kann nach vergleichbaren Fahrzeugen gesucht werden, die dem eigenen Auto in Alter, Ausstattung, Laufleistung und Motorisierung entsprechen – oder zumindest ähneln. Allerdings gilt es hierbei zu berücksichtigen, dass die auf den Portalen angegebenen Preise in der Regel als Verhandlungsbasis dienen und die tatsächlich erzielten Summen am Ende oft niedriger liegen. Eine weitere Möglichkeit bieten Marktbeobachter wie die Deutsche Automobil Treuhand oder Schwacke, die online Fahrzeugbewertungen anbieten. Dabei werden zwar teils Sonderausstattungen berücksichtigt, der individuelle Zustand des jeweiligen Gebrauchtwagens jedoch nicht. Dieser kann jedoch in einem individuellen Wertgutachten ermittelt werden.
Den Gebrauchtwagen online inserieren und richtig präsentieren
Wer seinen Gebrauchtwagen verkaufen will, hat mehrere Möglichkeiten: Relativ schnell kann man das Auto in der Regel etwa bei der Werkstatt seines Vertrauens loswerden – den besten Preis erzielt man dort jedoch meist nicht. Wer sich nach dem Verkauf seines Gebrauchten einen Neuwagen zulegen möchte, kann mit einer Inzahlungnahme in der Regel mehr bekommen. Wer seinen Gebrauchtwagen privat an eine andere Privatperson verkauft, wird jedoch wahrscheinlich am meisten Geld für sein Auto bekommen. Allerdings braucht es hierbei oft ein wenig Geduld, bis der passende Käufer gefunden ist. Um ans gewünschte Ziel zu kommen, ist ein sorgfältig erstelltes Inserat besonders wichtig. Diese werden heute meist online über bekannte Verkaufsportale geschaltet, aber auch eine Anzeige in der örtlichen Zeitung ist möglich. Auch ein Aushang des Inserats an der hinteren Seitenscheibe des Autos kann für analoge Aufmerksamkeit sorgen, wenn der Gebrauchtwagen an einer entsprechend frequentierten Stelle parkt. In jedem Fall sollte die Ausstattung des zu verkaufenden Gebrauchtwagens so exakt wie möglich beschrieben werden. Zusätzlich kann ein kurzer Text zur Beschreibung der Vorteile des Autos helfen. Aber auch Mängel und Schäden müssen hier angegeben werden. Außerdem ist eine Information über den Zeitpunkt der letzten Hauptuntersuchung Pflicht. Angaben über den letzten Werkstattbesuch können sich ebenfalls lohnen, wenn dieser kurz vor dem geplanten Verkauf des Gebrauchtwagens erfolgt ist. Und: Natürlich sind auch gute Fotos, die das Auto aus mehreren Blickwinkeln zeigen, Bestandteil eines guten Inserats. Auch Details im Innenraum, Kilometerstand sowie eventuelle Mängel sollten fotografiert werden, um möglichst großes Vertrauen bei potenziellen Käufern zu schaffen und ihnen einen guten Gesamteindruck vom Auto zu vermitteln.
Gebrauchtwagen verkaufen: Tipps für Treffen mit Interessenten und die Probefahrt
Wer sich mit einem potenziellen Interessenten trifft, sollte sämtliche vorhandene Unterlagen seines Gebrauchtwagens vorlegen können. Dazu gehören neben den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) auch das Wartungsheft sowie Nachweise über vergangene Haupt- und Abgasuntersuchungen. Auch Wartungs- und Reparaturrechnungen schaffen Transparenz. Genauso wie das Erwähnen auch von kleineren Kratzern. Wenn jemand erhebliche Mängel verschweigt, die nachweislich bekannt waren, kann das als arglistige Täuschung gewertet werden und der Käufer kann den Kaufvertrag später anfechten und rückgängig machen. Wer seinen Gebrauchtwagen privat verkaufen möchte, sollte prinzipiell auch eine Probefahrt gestatten. Grundsätzlich sollte man sich zuvor unbedingt den Führerschein der Interessenten zeigen lassen. Darüber hinaus gilt es, Kratzer sowie andere äußere Schäden zu dokumentieren, um späteren Ärger zu vermeiden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zudem eine Vereinbarung abschließen, die Fahrerinnen und Fahrer dazu verpflichtet, im Ernstfall für eine Selbstbeteiligung oder eine Rückstufung bei der Kfz-Versicherung aufzukommen. Automobilclubs wie ADAC und ACE bieten entsprechende Musterdokumente auf ihren Websites zum Download an. ADAC AVE und Tüv Süd empfehlen zudem, zur Probefahrt immer mit einzusteigen, um Herr der Lage zu bleiben. Ideal ist es demnach, wenn noch eine weitere Begleitperson mitfährt. Allerdings: Die wegen der anhaltenden Coronakrise geltenden Beschränkungen und Abstandsregelungen müssen unbedingt auch während der Probefahrt einhalten werden. Statt mitzufahren, können Verkäuferinnen und Verkäufer sich etwa auch ein Pfand für die Dauer der Probefahrt geben lassen. Wichtige Dokumente wie der Fahrzeugbrief als Besitzurkunde sollten zu Hause bleiben, ebenso vorhandene Zweitschlüssel. Ist der Gebrauchtwagen bereits abgemeldet, müssen zur Probefahrt Kurzzeitkennzeichen ans Auto, die man bei der Zulassungsstelle erhält.
Vertrag & Fahrzeugübergabe beim Gebrauchtwagenverkauf
Zu guter Letzt stehen Vertragsabschluss und Fahrzeugübergabe beim Verkauf eines privaten Gebrauchtwagens an. Auch hier bieten ADAC, ACE und Tüv Süd auf ihren Websites Mustervordrucke für den Kaufvertrag an. Hierbei werden Details zu Käufer und Verkäufer, zum Auto sowie Datum, Uhrzeit und natürlich der Kaufpreis festgehalten. Besonders wichtig ist es zudem, die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen, was bei Privatverkäufen möglich ist. Wer dies nicht tut, unterliegt als Verkäufer wie ein Händler der zweijährigen Gewährleistungspflicht – und das kann bei Beanstandungen teuer werden. Erst wenn man den Kaufpreis in voller Höhe enthalten hat, sollten schließlich Schlüssel und Fahrzeugpapiere übergeben werden. Um Betrügereien vorzubeugen, raten Experten zur Barzahlung. Gängige Praxis ist es, dass der neue Besitzer den Gebrauchtwagen ummeldet. Es ist jedoch sicherer, der Versicherung und der Zulassungsstelle selbst und am besten direkt per Fax oder E-Mail mitzuteilen, dass das Auto verkauft wurde. Noch sicherer ist es, das Auto bereits abgemeldet zu verkaufen. Solange der Gebrauchtwagen noch unter dem eigenen Namen registriert ist, zahlt man Steuern, Versicherung und etwaige Bußgelder selbst.