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Geschwindigkeitsmessung (Blitzer): Daten/Urteil

Diese Städte verdienen Millionen mit Blitzern

AUTO ZEITUNG
Inhalt
  1. Top-10 Blitzereinnahmen der Städte (2020)
  2. Geschwindigkeitsmessung: Defekte Blitzer liefern wohl abweichende Daten
  3. Blitzer-Urteil im Saarland: Zwei weitere Traffistar-Modelle betroffen
  4. Landesverfassungsgericht (Saarland) mit Urteil zu Messung: Müssen Blitzer künftig alle Messdaten speichern?

Im November 2021 hat der Deutsche Anwaltverein zehn Städte aufgelistet, die im Vorjahr mehr als eine Million Euro Bußgelder mit Blitzern eingenommen haben. Und: Seit Mitte März 2021 werden zwei Blitz-Geräte von der Berliner Polizei nicht mehr für amtliche Geschwindigkeitsmessungen verwendet, weil sie wohlmöglich ungenaue Daten liefern. Außerdem: Ein Urteil des saarländischen Landesverfassungsgerichts lässt daran zweifeln, ob Messungen von Blitzern wirklich immer fair sind. Alle Informationen zum Verfahren bei Geschwindigkeitskontrollen!

 

Top-10 Blitzereinnahmen der Städte (2020)

Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins in einer Umfrage an die 150 größten deutschen Städte herausgefunden hat, haben mindestens zehn Städte mehr als eine Million Euro mit Blitzer-Bußgeldern im Jahr 2020 verdient. Von den 46 Metropolen, die Daten angaben, liegt Hamburg mit 17,1 Millionen Euro auf Platz 1. Weitere Blitzermillionäre sind Göttingen, Aachen, Dortmund, Mannheim, Karlsruhe, Tübingen, Nürnberg, Dresden und Zwickau. Ein Großteil der Städte gab außerdem an, dass die Einnahmen höher lagen als die Ausgaben für Aufstellung und Wartung. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon

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Blitzer gegen Lärm (Video):

 
 

Geschwindigkeitsmessung: Defekte Blitzer liefern wohl abweichende Daten

Zwei Blitzer von Leivtec werden seit Mitte März 2021 von der Berliner Polizei nicht mehr für amtliche Geschwindigkeitsmessungen verwendet, da die Geräte laut einem Hinweis des Herstellers ungenaue Messergebnisse liefern. Das könnte zur Folge haben, dass alle laufenden Verfahren gegen Temposünder:innen eingestellt werden, die auf den falschen Daten basieren. Die Messgeräte sollen Abweichungen von bis zu 20 km/h angezeigt haben, wie Feldversuche von drei unabhängigen Sachverständigen ergeben haben. Nun liegt der Fall bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Die Untersuchungen dauern an. Die Berliner Coduka GmbH, die das Portal "geblitzt.de" betreibt, gibt an, dass zumindest einer der Blitzer, der Leivtec XV3, deutschlandweit eingesetzt wird und demnach unzählige Autofahrer:innen von den falschen Geschwindigkeitsmessungen betroffen sein könnten. Mehr zum Thema: Blitzer-Apps sind verboten

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Blitzer-Urteil im Saarland: Zwei weitere Traffistar-Modelle betroffen

  • Das Landesverfassungsgericht des Saarlands hat im Juli 2019 entschieden, dass Messungen mit dem Blitzer Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik nicht verwertbar sind und hat in diesem Zuge die Verurteilung eines Autofahrers wegen eines Tempoverstoßes aufgehoben. Konkret ging es um die Frage, ob geblitzte Autofahrer:innen Messdaten zur Prüfung ihres Geschwindigkeitsverstoßes hinzuziehen können. Das Problem: Der Laserscanner Traffistar S350 und ähnliche gängige Messgeräte speichern diese Rohdaten gar nicht ab, weshalb eine sachverständige Überprüfung in Bußgeldverfahren – und damit ein faires Verfahren sowie eine effektive Verteidigung – oft gar nicht möglich ist. Auch etwaige Fehlfunktionen können daher im Nachhinein nicht festgestellt werden. Die zuverlässige nachträgliche Kontrolle von Messungen sei jedoch bei "einer – ohne größeren Aufwand technisch möglichen – Speicherung der sogenannten Rohmessdaten möglich", so die Verfassungsrichter:innen. Bußgelder, die sich auf die Messungen entsprechender Blitzer stützen, sind damit zumindest im Saarland vorerst nicht mehr durchsetzbar. Geräte, die bislang keine Rohmessdaten speichern, müssen flächendeckend umgerüstet oder ausgetauscht werden, damit sie vor Gericht verwertbare Messdaten liefern. 

  • Während zunächst nur der Blitzer Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik von dem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichts betroffen war, wirkt sich die Entscheidung mittlerweile auch zwei weitere Modelle aus. Auch die Blitzer vom Typ Poliscan und Leivtec XV3 sollen dem saarländischen Rundfunk (SR) zufolge nachgerüstet werden. Damit müssen fast alle fest installierten Blitzer im Saarland nachgerüstet werden, wie das Innenministerium bestätigte. Die meisten mobilen Blitzer der Polizei sind demnach jedoch nicht von der Nachrüstung betroffen. Außerdem heißt es vonseiten des SR, dass Verfahren, die auf Messungen mit diesen Geräten basieren und noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, bis auf Weiteres eingestellt werden müssen. Autofahrer:innen sollten bereits erteilte Bußgeldbescheide jedoch nicht einfach ignorieren, sondern in jedem Fall Einspruch einlegen.

  • Im verhandelten Fall ging es um einen Transporter-Fahrer, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h in einer 30er-Zone zu einem Bußgeld verurteilt worden war und einen Punkt in Flensburg bekommen hatte. Doch der Mann bestand darauf, dass ihm zweifelsfrei nachgewiesen werden müsse, dass er tatsächlich zu schnell unterwegs war. Da die entsprechenden Messdaten jedoch gar nicht erhoben worden waren, konnte auch kein eindeutiger Beleg vorgelegt werden. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht Saarbrücken vor denen das Bußgeldverfahren zuvor verhandelt wurde, hatten argumentiert: Der Blitzer, mit dem die Verkehrskontrolle durchgeführt wurde, sei von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Daten aus dem standardisierten Messverfahren richtig sind. Der Temposünder war von einem Gerät der Firma Jenoptik mit der Kennung Traffistar S350 geblitzt worden. Das Unternehmen erklärte, dass dabei die neueste Lasertechnologie zum Einsatz komme, die auch auf mehrspurigen Straßen "Messergebnisse dem jeweiligen Fahrzeug zuordnen kann". Doch ein Gutachter der PTB räumte ein, "dass diese Einzelergebnisse nicht gespeichert werden". Der Grund: Jede Messung eines Blitzers besteht auf rund 4000 Einzelwerten, was die Speicherung extrem aufwendig mache. Und: Vom Gesetzgeber wird dies auch gar nicht verlangt – und daher auch nicht angeboten. Welche Daten Blitzer speichern, ist am Ende also Sache der Hersteller. Dass das Fehlen der Rohmessdaten zulasten der Beschuldigten geht, bedeutet für Betroffene, dass sie sich im Zweifel nur sehr begrenzt zur Wehr setzen können.

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Landesverfassungsgericht (Saarland) mit Urteil zu Messung: Müssen Blitzer künftig alle Messdaten speichern?

Ein wirklich fairer Prozess sei bei Geschwindigkeitsverstößen wegen der fehlenden Rohmessdaten bei vielen Blitzern also oftmals gar nicht möglich, so der betroffene Transporter-Fahrer. Die Richter:innen des Saar-Verfassungsgerichts sehen das ähnlich: Grundsätzlich müsse ein Beklagter die Möglichkeit haben, Beweise vorzulegen, die ihn entlasten könnten. Dennoch hätten die Ergebnisse standardisierter Messverfahren weiterhin Bestand, können aber nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachtet werden" so Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, die sich als Prozessfinanzierer auf Vorwürfe aus dem Straßenverkehr spezialisiert hat und das Portal www.geblitzt.de betreibt. Auch wenn das Urteil vorerst nur für das Saarland gilt, dürfte es auch für die Gerichte anderer Bundesländer eine beträchtliche Signalwirkung haben. Es dürften nicht nur künftige Verfahren betroffen sein, sondern alle Bußgeldbescheide, die bis dahin noch nicht rechtskräftig sind. Letztendlich könnte das dazu führen, dass Blitzer zukünftig alle Messdaten von Geschwindigkeitsüberschreitungen speichern müssen. Die Kanzlei Zimmer-Gratz, die das Urteil zum TraffiStar S350 von Jenoptik erstritten hat, reichte Mitte Juli 2019 bereits eine weitere Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ein. In diesem Fall kam ein Lasergerät des Herstellers Vitronic, das wie die meisten der bundesweit verwendeten Lasermessgeräte keine Rohmessdaten speichert, zum Einsatz. Auch "Verfahren in weiteren Bundesländern" wurden laut Anwalt Alexander Gratz in diesem Zusammenhang geprüft.

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