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Wohnmobilzulassung: Voraussetzungen & Abnahme-Kosten

Checkliste für die Wohnmobilzulassung

Dominik Mothes Redakteur
Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Lisa Knobloch
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Wohnmobilzulassung
Wohnmobilzulassung Foto: Imago
Inhalt
  1. Mindestausstattung eines Campers für die Wohnmobilzulassung
  2. Wichtige Tipps für den Wohnmobil-Ausbau
  3. Einzelabnahme des Wohnmobil-Ausbaus & Prüfung der Gasanlage
  4. Dokumente für die Wohnmobilzulassung
  5. Diese Kosten fallen bei der Wohnmobilzulassung an
  6. Vorteile & Nachteile einer Wohnmobilzulassung

Wer für den Eigenausbau eine Wohnmobilzulassung erhalten möchte, muss gewisse Voraussetzungen beachten. Bis das Wohnmobil zugelassen ist, fallen noch verschiedene Kosten an. Das sind die Vorteile und Nachteile und das gilt es zu beachten!

Wer einen Bus, Van oder Lkw als Wohnmobil zulassen möchte, muss eine Reihe von Vorgaben beachten. Das Fahrzeug muss eine teils fest eingebaute Mindestausstattung vorweisen, um als Wohnmobil eingestuft zu werden. Nach Fertigstellung muss außerdem eine Prüfstelle oder ein Technischer Dienst das umgebaute Fahrzeug begutachten und eine Einzelabnahme durchführen. Denn mit dem Umbau erlischt die Betriebserlaubnis als Pkw oder Lkw. Anhand des Einzelgutachtens stellt die Zulassungsbehörde eine neue Betriebserlaubnis aus: So wird aus dem Pkw oder Lkw ein "So.Kfz" Wohnmobil (Sonstige Kraftfahrzeuge).

Da die Beurteilung je nach Prüfer:in strenger oder weniger streng ausfällt und die Richtlinien unterschiedlich ausgelegt werden können, ist es empfehlenswert, sich vorab mit der Prüfstelle in Verbindung zu setzen und das Vorhaben zu besprechen. Dabei können auch individuelle Lösungen gefunden und Fehler vermieden werden. Übrigens: Wer die Wohneinrichtung herausnehmbar gestaltet oder einen wechselbaren Aufbau hat, kann die ursprüngliche Betriebserlaubnis behalten. 
Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon

Zehn Tipps, um gebrauchte Wohnmobile zu kaufen im Video:

 
 

Mindestausstattung eines Campers für die Wohnmobilzulassung

Schlafplatz:
Der Ausbau eines Wohnmobils muss ein Bett beinhalten. Es muss fest verschraubt, darf aber wegklappbar sein. Es darf mit einer Sitzgelegenheit kombiniert werden (siehe unten). Eine aufgestellte Liege reicht nicht aus.

Sitzplatz:
Eine fest eingebaute Sitzgelegenheit ist ebenfalls Pflicht. Die Anzahl der Sitzplätze im Wohnbereich sollte der Anzahl der Schlafplätze entsprechen. Wie auch beim Bett gilt hier: Ein lose hingestellter Stuhl zählt nicht. Eine Kombination aus Sitz- und Schlafplatz muss mit wenigen Handgriffen und ohne Werkzeug umzubauen sein, sonst könnte es bei der Prüfung bei TÜV, GTÜ, KÜS oder Dekra Probleme geben.

Tisch:
Ohne vorhandenen Tisch kann das Fahrzeug keine Wohnmobilzulassung erhalten. Die Ausführung spielt keine Rolle. Viele Prüfstellen akzeptieren auch Klapp- oder Ausziehtische. Sie müssen nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.

Stauraum:
Das Wohnmobil muss Stauraum haben. Fest eingebaute Schränke müssen verriegelbar sein, damit sie während der Fahrt nicht aufgehen und bei einem Unfall keine Gegenstände herumfliegen können. Der Raum für Gepäck darf aber auch einfacher gestaltet sein. Grundvoraussetzung ist, dass nichts verrutschen kann.

Kochstelle:
Hier wird es etwas kniffelig: Denn je nachdem, ob Dekra, TÜV Nord, TÜV Süd oder TÜV Rheinland prüft, werden andere Lösungen akzeptiert. Bei Dekra und TÜV Rheinland muss ein fest eingebautes Kochfeld vorhanden sein, der für den Betrieb in Innenräumen zugelassen ist. Mit einer Ausnahme, wie Frank Schneider, Referent Fahrzeugtechnik und Dienstleistungsinnovationen beim TÜV-Verband, erklärt: "Wenn der Kocher zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, für den Gebrauch aber aus dem Innenraum herausgezogen werden muss." Der Kocher darf nämlich auch klapp- oder ausziehbar im Auto integriert sein.

Als "fest verbunden" gilt der Kocher nicht, wenn er nur an einer Gasleitung oder einem Stromkabel hängt. Der TÜV Nord akzeptiert auch einflammige Gaskartuschenkocher, wenn sie einen festen Stand haben und sicher untergebracht sind. Beim TÜV Süd sind auch fest verschraubte Spirituskocher mit Innenraumzulassung erlaubt. Geeignet sind zum Beispiel Gaskocher mit Zündsicherung. Die Gaskartusche von Kartuschenkochern muss im montierten Zustand des Kochers auswechselbar sein. Dies gilt auch für Spirituskocher hinsichtlich deren Befüllbarkeit. Generell gilt: Die umliegenden Bereiche müssen vor der Hitze geschützt sein.

Die vier gängigsten Lösungen:

  • Gaskocher mit Wechsel-Kartuschen (nur mit Zündsicherung und Kartuschen-Wechsel in eingebautem Zustand)

  • Kocher mit Spiritus (nur mit Innenraumzulassung und Auslaufschutz)

  • Gasherd mit Gasflasche (besondere Vorschriften für Gasinstallation und Gasprüfung)

  • Elektrische Kochplatte (Festinstallation mit Sicherungsschutz)

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Wichtige Tipps für den Wohnmobil-Ausbau

  • Der Wohnraum muss zwei voneinander unabhängige Notausgänge aufweisen, die an unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen.

  • ​Wer das Wohnmobil mit einem 320-V-Stromnetz ausstattet, muss die Anlage nach VDE-Vorgaben prüfen lassen.

  • Es kommt vor, dass Prüfstellen auf Frischwasser- und Abwasser-(Grauwasser-)Tanks bestehen. Das lässt sich auch mit einfachen Kanistern realisieren. Da das Entsorgen von Grauwasser in der Natur verboten ist, vereinfacht eine Wasserinstallation das Campingerlebnis ohnehin.

  • Oft achtet die Prüfstelle auch darauf, dass keine scharfen Kanten vorhanden sind. Das gilt insbesondere dann, wenn im Wohnbereich auch eingetragene Sitzplätze für Passagier:innen vorhanden sind. Ist der Wohnbereich vom Fahrerhaus getrennt (Lkw/Kastenwagen mit Trennwand), spielt das weniger einer Rolle.

  • Bei eingetragenen Sitzplätzen im Wohnbereich müssen dort auch Fenster vorhanden sein.

  • Stehhöhe müssen Wohnmobile seit 2012 nicht mehr bieten.

 

Einzelabnahme des Wohnmobil-Ausbaus & Prüfung der Gasanlage

Ist der Eigenausbau des Wohnmobils fertig, muss eine amtlich anerkannten sachverständige Person (TÜV, Dekra) oder seit 2019 auch ein Technischer Dienst (GTÜ, KÜS) das umgebaute Fahrzeug begutachten und eine Einzelabnahme nach § 19 (2) i. V. m. § 21 StVZO durchführen. Im Einzelgutachten muss das Fahrzeug so beschrieben sein, dass die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausfertigen kann. Dazu wird auch das neue Leergewicht des Wohnmobils benötigt. Da nicht jede Prüfstelle eine Fahrzeugwaage zu Verfügung hat, sollte man vorab zu einer Mülldeponie oder einem Schrottplatz fahren und nach Absprache beziehungsweise gegen eine geringe Gebühr die dortige Lkw-Waage nutzen. Das neue Leergewicht wird mit vollem Tank und einer Person im Wagen ermittelt. Zusätzlich zum Einzelgutachten muss auch eine Hauptuntersuchung (HU) erfolgen. 

Ist im Camper eine Gasanlage installiert, muss diese einer Gasprüfung unterzogen werden. Bis 2019 wurde die Gasprüfung, auch G 607-Prüfung genannt, alle zwei Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt. Ab Juni 2025 ist durch die Ergänzung der StVZO § 60 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" eine eigenständige Gasprüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend und kann somit auch bei unabhängigen Prüfinstitutionen erfolgen. Wie bei der HU ist diese alle zwei Jahre aufzufrischen. Zwischen 2020 und 2024 galten mehrere Übergangslösungen, die die Prüfung zwar verpflichtend vorschrieben, aber keinen verbindlichen Turnus nannten.

Ist die Mindestausstattung für die Wohnmobilzulassung etwa wegen eines Teilumbaus nicht erfüllt, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten (sofern der ursprüngliche Nutzungszweck – wie der Transport bei Lkw – weiterbesteht).

 

Dokumente für die Wohnmobilzulassung

Die Wohnmobilzulassung für das ausgebaute Fahrzeug erhält man bei der Kfz-Zulassungsstelle. Die erforderlichen Daten und Dokumente stellen sich zusammen aus:

 

Diese Kosten fallen bei der Wohnmobilzulassung an

  • Die Einzelabnahme des Wohnmobils bei einer Prüfstelle oder einem Technischen Dienst kann je nach Aufwand rund 30 bis 100 Euro kosten.

  • Die Hauptuntersuchung schlägt mit 120 bis 130 Euro zu Buche.

  • Wer eine Gasprüfung benötigt, sollte rund 35 Euro einrechnen.

  • Bei der Kfz-Zulassungsstelle werden weitere 30 Euro plus der Preis für die Kennzeichen (rund fünf bis 20 Euro) fällig.

 

Vorteile & Nachteile einer Wohnmobilzulassung

Wenn man einen Pkw oder Lkw zum Wohnmobil umbaut, kann sich je nach Ausführung die zulassungsrechtliche Fahrzeugart ändern. Damit erlöschen die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Lkw durch den festen Einbau von Mobiliar seine Eigenschaften als Transportfahrzeug verliert. Da sich die Steuer für Lkw anders berechnet als für Wohnmobile, ist es streng genommen Steuerhinterziehung, wenn man keine Umtragung veranlasst und für die falsche Fahrzeugart Steuern bezahlt. Wo wir bereits bei einem ersten Nachteil der Wohnmobilzulassung wären: Die Steuern für Lkw sind niedriger als für Wohnmobile. Die jährliche Abgabe für das Wohnmobil berechnet sich nach der Schadstoffklasse des Campers in Kombination mit seinem Gesamtgewicht. Je nach Schadstoffklasse ist ein Steuersatz von zehn bis 40 Euro pro 200 Kilogramm zu erbringen.

Für Camper mit einem besonders hohen Gesamtgewicht gibt es für Schadstoffklasse S4 und besser eine Kfz-Steuer-Obergrenze von 800 Euro pro Jahr. Bei Schadstoffklasse S3 und S2 liegt die Obergrenze bei 1000 Euro. Für Oldtimer, die über ein H-Kennzeichen verfügen, sind unabhängig von Fahrzeugart, Schadstoffausstoß und Gesamtgewicht ein pauschaler Steuerbetrag von jährlich rund 191 Euro zu zahlen (Stand: Juni 2024). Der Vorteil für Wohnmobile: Die Haftpflichtversicherung ist deutlich günstiger als für Lkw und häufig auch als für Pkw. Auch bei der Steuer kommt oft eine Pkw-Zulassung teurer. Zudem ist eine Kasko-Versicherung mit Einbruch-Schutz nur bei korrekter Wohnmobil-Eintragung möglich.

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