Ratgeber

Wohnmobilzulassung: Voraussetzungen, Kosten & Ablauf

Wer für den Eigenausbau eine Wohnmobilzulassung erhalten möchte, muss gewisse Voraussetzungen beachten. Bis das Wohnmobil zugelassen ist, fallen zudem auch verschiedene Kosten an. Das sind die Vorteile und Nachteile, und das sind die Vorschriften!

Wohnmobilzulassung
Foto: Imago
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Wer einen Bus, Van oder Lkw zum Wohnmobil umbaut, muss klare gesetzliche Vorgaben erfüllen. Erst nach erfolgreicher Abnahme durch eine Prüforganisation und anschließender Ummeldung bei der Zulassungsstelle gilt das Fahrzeug offiziell als Wohnmobil. Der folgende Überblick zeigt die Voraussetzungen, den Ablauf und die anfallenden Kosten.

Voraussetzungen für die Wohnmobilzulassung

Damit ein Fahrzeug als Wohnmobil eingestuft wird, ist eine fest eingebaute Mindestausstattung erforderlich. Diese muss dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden sein und bestimmten Anforderungen entsprechen.

Schlafplatz

Der Ausbau eines Wohnmobils muss ein Bett beinhalten. Es muss fest verschraubt, darf aber wegklappbar sein. Es darf zudem mit einer Sitzgelegenheit kombiniert werden (siehe unten). Eine aufgestellte Liege oder eine lose Matratze reicht nicht aus.

Sitzgelegenheit

Eine fest installierte Sitzmöglichkeit ist Pflicht. Idealerweise entspricht die Anzahl der Sitzplätze der Anzahl der Schlafplätze. Kombinierte Sitz-Schlaf-Lösungen sind zulässig, wenn sie ohne Werkzeug umgebaut werden können.

Tisch

Ein Tisch ist erforderlich, muss jedoch nicht fest verschraubt sein. Klapp- oder ausziehbare Varianten werden in der Regel akzeptiert.

Stauraum

Das Wohnmobil muss ausreichend Stauraum bieten. Fest eingebaute Schränke müssen verriegelbar sein, damit sie während der Fahrt nicht aufgehen und bei einem Unfall keine Gegenstände herumfliegen können.

Kochstelle

Die Anforderungen variieren je nach Prüforganisation. Grundsätzlich gilt:

  • Fest verbaute Kochstellen werden bevorzugt

  • Alternativ sind ausziehbare Lösungen möglich

  • Kartuschen-, Spiritus- oder Elektrokocher sind unter bestimmten Bedingungen zulässig

  • Sicherheitsanforderungen (z. B. Hitzeschutz, sichere Befestigung) müssen erfüllt sein

Die vier gängigsten Lösungen:

  • Gaskocher mit Wechsel-Kartuschen (nur mit Zündsicherung und Kartuschen-Wechsel in eingebautem Zustand)

  • Kocher mit Spiritus (nur mit Innenraumzulassung und Auslaufschutz)

  • Gasherd mit Gasflasche (besondere Vorschriften für Gasinstallation und Gasprüfung)

  • Elektrische Kochplatte (Festinstallation mit Sicherungsschutz)

Hinweise zu den einzelnen Prüforganisationen:

Bei Dekra und TÜV Rheinland muss ein fest eingebautes Kochfeld vorhanden sein, der für den Betrieb in Innenräumen zugelassen ist. Mit einer Ausnahme, wie Frank Schneider, Referent Fahrzeugtechnik und Dienstleistungsinnovationen beim TÜV-Verband, erklärt: "Wenn der Kocher zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, für den Gebrauch aber aus dem Innenraum herausgezogen werden muss."

Als "fest verbunden" gilt der Kocher nicht, wenn er nur an einer Gasleitung oder einem Stromkabel hängt. Der TÜV Nord akzeptiert auch einflammige Gaskartuschenkocher, wenn sie einen festen Stand haben und sicher untergebracht sind.

Beim TÜV Süd sind auch fest verschraubte Spirituskocher mit Innenraumzulassung erlaubt. Geeignet sind zum Beispiel Gaskocher mit Zündsicherung. Die Gaskartusche von Kartuschenkochern muss im montierten Zustand des Kochers auswechselbar sein. Dies gilt auch für Spirituskocher hinsichtlich deren Befüllbarkeit. Generell gilt: Die umliegenden Bereiche müssen vor der Hitze geschützt sein.

Wichtige Tipps für den Wohnmobil-Ausbau

  • Der Wohnraum muss zwei voneinander unabhängige Notausgänge aufweisen, die an unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen.

  • ​320-V-Stromnetz nur nach VDE-Vorgaben erlaubt.

  • Es kommt vor, dass Prüfstellen auf Frischwasser- und Abwasser-(Grauwasser-)Tanks bestehen. Das lässt sich auch mit einfachen Kanistern realisieren.

  • Oft achtet die Prüfstelle auch darauf, dass keine scharfen Kanten vorhanden sind, insbesondere wenn im Wohnbereich eingetragene Sitzplätze vorhanden sind. Ist der Wohnbereich vom Fahrerhaus getrennt, spielt das weniger einer Rolle.

  • Bei eingetragenen Sitzplätzen im Wohnbereich müssen dort auch Fenster vorhanden sein.

  • Stehhöhe müssen Wohnmobile seit 2012 nicht mehr bieten.

Ablauf: Die einzelnen Schritte zur Wohnmobilzulassung

Einzelabnahme

Ist der Eigenausbau des Wohnmobils fertig, muss eine amtlich anerkannten sachverständige Person (TÜV, Dekra) oder seit 2019 auch ein Technischer Dienst (GTÜ, KÜS) das umgebaute Fahrzeug begutachten und eine Einzelabnahme nach § 19 (2) i. V. m. § 21 StVZO durchführen. Achtung: Dazu wird unter anderem auch das neue Leergewicht des Wohnmobils benötigt.

Nicht jede Prüfstelle hat eine Fahrzeugwaage. Nach Absprache und gegen Gebühr ist das Wiegen auch auf vielen Schrottplätzen möglich. Das neue Leergewicht wird mit vollem Tank und einer Person im Wagen ermittelt.

Hauptuntersuchung

Zusätzlich zum Einzelgutachten muss auch eine Hauptuntersuchung (HU) erfolgen.

Gasprüfung

Bei vorhandener Gasanlage ist eine separate Prüfung vorgeschrieben. Seit Juni 2025 erfolgt diese unabhängig von der HU und muss aufgrund der Ergänzung der StVZO § 60 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" alle zwei Jahre wiederholt werden.

Ummeldung

Mit dem Gutachten kann man die Umschreibung bei der Zulassungsstelle durchführen lassen. Das Fahrzeug wird als „So.Kfz Wohnmobil“ eingetragen.

Ist die Mindestausstattung für die Wohnmobilzulassung etwa wegen eines Teilumbaus nicht erfüllt, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten (sofern der ursprüngliche Nutzungszweck – wie der Transport bei Lkw – weiterbesteht).

Wichtig:

Wenn man einen Pkw oder Lkw zum Wohnmobil umbaut, kann sich je nach Ausführung die zulassungsrechtliche Fahrzeugart ändern. Damit erlöschen die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.

Das passiert zum Beispiel, wenn ein Lkw durch den festen Einbau von Mobiliar seine Eigenschaften als Transportfahrzeug verliert. Da sich die Steuer für Lkw anders berechnet als für Wohnmobile, ist es streng genommen Steuerhinterziehung, wenn man keine Umtragung veranlasst und für die falsche Fahrzeugart Steuern bezahlt.

Erforderliche Dokumente

Für die Zulassung werden benötigt:

  • Gutachten nach § 19.2 (i.V.m. §21) StVZO

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Alte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)

  • Versicherungsbestätigung (eVB)

  • Kennzeichen

  • Bankverbindung

Kosten der Wohnmobilzulassung

  • Einzelabnahme: etwa 50 bis 150 Euro

  • Hauptuntersuchung inkl. AU: etwa 90 bis 170 Euro

  • Gasprüfung: etwa 40 bis 80 Euro

  • Zulassungsstelle: etwa 30 bis 50 Euro

  • Kennzeichen: etwa 10 bis 40 Euro

Vorteile & Nachteile der Wohnmobilzulassung

Vorteile

  • Niedrigere Kfz-Steuer als bei Pkw-Zulassung möglich.

  • Günstigere Haftpflichtversicherung als bei Lkw.

  • Zugang zu speziellen Wohnmobil-Versicherungen (z.B. Einbruchschutz).

Nachteile

  • Teilweise höhere Kfz-Steuer als bei Lkw.

  • Steuer richtet sich nach Gewicht und Schadstoffklasse (je nach Schadstoffklasse zw. 10 und 40 Euro pro 200 kg Gesamtgewicht. Obergrenzen gelten abhängig von der Einstufung).

  • Umbau kann ursprüngliche Betriebserlaubnis aufheben.

Fazit

Die Wohnmobilzulassung erfordert eine klare technische Umsetzung und eine erfolgreiche Abnahme. Wer die Anforderungen frühzeitig mit einer Prüfstelle abstimmt, kann Fehler vermeiden und Kosten reduzieren. Besonders entscheidend sind eine saubere Ausführung des Ausbaus sowie die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorgaben.