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Führerschein umtauschen: Frist-Tabelle und Umtausch-Kosten

Diese Jahrgänge müssen bis 2025 umtauschen

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Inhalt
  1. Frist: Bis wann muss man den Führerschein umtauschen? (Tabelle)
  2. Welche Führerscheine müssen getauscht werden?
  3. Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?
  4. Führerschein-Umtausch: So gehts!

Die Tage des alten Führerscheins auf Lebenszeit sind gezählt – bis spätestens 19. Januar 2033 muss er umgetauscht und durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden. Die AUTO ZEITUNG nennt die gestaffelten Umtausch-Fristen und die anfallenden Kosten!

Wann muss der Führerschein umgetauscht werden? Wir geben die Antwort. Seit 2013 existiert eine EU-Richtlinie: Um das Dokument fälschungssicher zu gestalten, wird dessen Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Alle bis zum 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sollten ursprünglich noch bis Januar 2033 gültig bleiben. Damit Millionen Menschen mit Fahrerlaubnis den Wechsel nicht bis zum letzten Moment hinauszögern, findet der Umtausch jedoch gestaffelt statt. Diese Staffelung sieht vor, dass die circa 43 Mio. bundesweit ausgestellten Führerscheine entsprechend dem Ausgabedatum getauscht werden. Mit den gestaffelten Fristen sollen die Behörden entlastet und verhindert werden, dass alle ihre Fahrerlaubnis gleichzeitig umtauschen und es zu längeren Wartezeiten kommt. Tipp für alle, deren Frist 2025 abläuft: Um die Fahrerlaubnis rechtzeitig vor der Umtauschfrist tauschen zu können, empfiehlt der ADAC sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern. 
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Führerscheinentzug im Ausland im Video erklärt:

 
 

Frist: Bis wann muss man den Führerschein umtauschen? (Tabelle)

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
GeburtsjahrFührerschein umtauschen bis
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022 (Verlängert bis 19. Juli 2022)
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
AusstellungsjahrFührerschein umtauschen bis
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18.01.201319. Januar 2033
 

Welche Führerscheine müssen getauscht werden?

Der Umtausch der Fahrerlaubnis gilt nicht nur für die älteren Führerscheine in Papierform. Da sind zum einen 15 Mio. Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden. Zum anderen gibt es 28 Mio. Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden. Doch wer muss jetzt handeln? Fahrer:innen mit einem Papierführerschein mit Ausstellungsdatum vor dem 31.12.1998, die ab 1971 geboren worden sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann den Führerschein bis 2033 behalten.

Die erste Umtauschstufe für Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden, läuft bis 2026 (hier sagen wir, welche Änderungen 2025 auf Autofahrende zukommen). Nämlich für die Ausstellungsjahre 1999, 2000 und 2001. Dann geht der Umtausch Jahr für Jahr weiter – bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente mit Ausstellung bis 18. Januar 2013. Übrigens: Auch ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit möglich – also auch vor Ablauf der entsprechenden Fristen.

 

Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Zweck des Führerschein-Umtauschs und der befristeten Gültigkeit ist ein möglichst aktueller Fälschungsschutz: Bei Kontrollen sind Menschen auf dem neuen Führerschein leichter zu erkennen, weil das Foto maximal 15 Jahre alt ist. Eingedämmt werden soll durch einen einheitlichen Kartenführerschein auch der "Führerscheintourismus", also dass man bei Entzug seiner Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land einen neuen Führerschein macht.

Außerdem benötigt man den EU-Führerschein, um den internationalen Führerschein beantragen zu können.

 

Führerschein-Umtausch: So gehts!

Wo den Führerschein umtauschen?

Wer den alten Führerschein umtauschen möchte, muss keine neue Führerschein-Prüfung absolvieren oder eine ärztliche Untersuchung einholen. Betroffene müssen zur Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde gehen. Auch eine Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland kann in Deutschland bei der örtlichen Behörde in einen EU-Führerschein getauscht werden.

Erforderliche Unterlagen

Für den Führerschein-Umtausch benötigt man den Personalausweis oder einen Reisepass sowie ein neues biometrisches Passfoto. Auch der noch gültige Führerschein darf nicht fehlen. Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich. Die lässt sich laut ADAC von der ursprünglich ausstellenden Behörde per Post oder Telefon, häufig aber auch online einholen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Kosten & Strafe

Tauscht man den alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein um, fallen Kosten in Höhe von rund 25 Euro als Gebühr für den neuen EU-Führerschein an (Stand: September 2024). Wenn der Führerschein nicht entsprechend der Fristen getauscht wird, drohen zehn Euro Verwarnungsgeld. Auch im Ausland kann es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtausch-Frist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.

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