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Geht auch ganz einfach:

Neue E-Auto-Förderung 2024: Diese Vorteile gelten ab sofort

So fördert die Regierung E-Autos bis 2028

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Rotes Elektroauto (Ausschnitt von vorne rechts) auf der rechten Fotoseite, Ladesäule mit angestecktem Kabel auf der linken Fotoseite
Die neue E-Auto-Förderung bringt Steuervorteile auch für hochpreisige Autos. Foto: Imago

Die Regierung hat eine neue E-Auto-Förderung auf den Weg gebracht. Anders als bei der Ende 2023 gestoppten Förderung betreffen die neuen Vorteile nicht den Kauf eines E-Autos.

E-Autos sollen wieder beliebter werden. Aus diesem Grund hat die Regierung eine neue Förderung beschossen. Diese Maßnahme greift allerdings nicht beim Neuwagenkauf, könnte sich aber längerfristig auf den Gebrauchtwagenkauf von Elektroautos auswirken. Der Grund: Es werden mit dem neuen Beschluss ausschließlich elektrische Dienstwagen unterstützt, beziehungsweise deren Versteuerung begünstigt. Sollten dadurch E-Autos als Dienstwagen wieder attraktiver werden, würden sie nach wenigen Jahren auch den Gebrauchtwagen-Markt mit hochwertigen, aber bezahlbaren E-Autos versorgen. Doch wie genau funktioniert nun die neue E-Auto-Förderung und ab wann gilt sie? Wir liefern die Erklärung!
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Elektrische Dienstwagen dürfen teurer werden

Natürlich darf jede Firma selbst entscheiden, wie teuer die Fahrzeuge sein dürfen, die Mitarbeitende zur Verfügung gestellt bekommen. Doch es gibt eine Obergrenze des Listenpreises, bis zu der ein Steuervorteil bei der Dienstwagenversteuerung gilt – nämlich 0,25 Prozent anstelle von 1,0 Prozent des Listenpreises, die als geldwerter Vorteil versteuer werden müssen. Diese Preisgrenze hat die Regierung zuletzt auf 70.000 Euro festgelegt – und mit der neuen Förderung auf 95.000 Euro angehoben. Rückwirkend bis 1. Juli 2024 dürfen Dienstwagenfahrende also nun also auch teurere Autos günstiger versteuern. Die neue Regelung soll bis 2028 gelten.

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Zusätzlich zum verringerten geltwerten Vorteil, von dem Arbeitnehmende und Selbstständige profitieren, dürfen Unternehmen ihre Dienstwagen als Sonderabschreibung zur Senkung ihres zu versteuernden Gewinns nutzen. Diese Regelung sollte 2024 auslaufen. Im Zuge der neuen E-Auto-Förderung 2024 hat die Regierung sie nun ebenfalls bis 2028 verlängert.

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