Elektro-Dienstwagen: Alles zu Steuervorteilen & Tipps
Das sind alle Vorteile eines E-Autos als Dienstwagen
Wer ein Elektroauto als Firmenwagen auch privat nutzt, profitiert von einer milliardenschweren Förderung der Bundesregierung. Die Regelung, monatlich pauschal 0,25 Prozent des Brutto-Listenpreises zu versteuern, gilt für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 95.000 Euro.
Steuervorteil für Elektroauto als Firmenwagen
Wer ein Elektroauto als Firmenwagen auch privat nutzt, muss für Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von bis zu 95.000 Euro 0,25 Prozent statt ein Prozent davon als geldwerten Vorteil versteuern – also ein Prozent von einem Viertel des Preises. Diese Erhöhung der Preisgrenze ist im Oktober 2024 verabschiedet worden. Diese Regelung gilt rückwirkend bis 1. Juli 2024. Zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro. Bei teureren E-Autos sowie Plug-in-Hybriden als Dienstwagen werden 0,5 Prozent des Neupreises versteuert, also ein Prozent von der Hälfte des Preises.
Ursprünglich sollte die Regelung zum Steuervorteil Ende 2021 auslaufen, die neue Förderung für Dienstwagen bis 95.000 Euro Listenpreis gilt nun bis 2028. Seit 2022 gilt die Halbierung des zu versteuernden Listenpreises bei Plug-in-Hybriden nur noch für Fahrzeuge mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 60 km oder einem CO2-Ausstoß von maximal 50 g pro Kilometer. Ab 2025 steigt die Grenze auf 80 km Mindestreichweite. Für konventionell angetriebene Autos gilt unverändert die "1-%-Regelung". Für ein Auto mit einem Listenpreis von 50.000 Euro muss man hier pro Monat 500 Euro versteuern, für ein gleich teures E-Auto hingegen lediglich 125 Euro. Ein Steuervorteil ergibt sich zudem für Unternehmen durch die Möglichkeit der Sonderabschreibung von elektrischen Dienstwagen über einen Zeitraum von sechs Jahren nach Neuanschaffung, der ebenfalls bis 2028 verlängert wurde.
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Günstigere Kilometerbesteuerung
Bis zunächst 2030 gilt auch die Kilometerbesteuerung. Denn sobald der Dienstwagen auch für den Arbeitsweg genutzt wird, wird dieser besteuert. Bei einem Auto mit Verbrennermotor werden 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer angesetzt. Bei Hybridfahrzeugen ist es die Hälfte und bei E-Autos nur ein Viertel dieses Betrages.
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Elektrofahrzeuge steuerfrei beim Arbeitgeber laden
Das kostenlose oder vergünstigte Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Unternehmen des Arbeitgebers ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Auch private E-Autos dürfen steuerfrei beim Arbeitgeber laden, erklärt Steuerberaterin Miriam Pioch. Private Verbrenner-Fahrzeuge von Mitarbeitenden dürfen üblicherweise nicht auf Arbeitgeberkosten tanken. Doch das Aufladen von privaten E-Autos auf Kosten der Arbeitsstelle ist erlaubt und wird steuerlich begünstigt, da der Arbeitgeber die Stromkosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann.
Ladekarte des Arbeitgebers unbegrenzt nutzen
Wer ein E-Auto als Dienstwagen fährt, kann über die Ladekarte des Arbeitgebers das Auto auch an öffentlichen Ladesäulen aufladen (worauf man beim Laden eines E-Autos achten sollte, hier). Ein geldwerter Vorteil fällt dabei nicht an – ergo, man kann ohne Limit steuerfrei Strom zapfen.
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Vom Arbeitgeber finanzierte Wallbox
Finanziert der Arbeitgeber eine heimische Wallbox für Angestellte, so kann die Anschaffung sowie die Installation als Betriebsausgabe deklariert werden. Voraussetzung ist, dass die Wallbox im Besitz des Unternehmens bleibt und die Installation zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt wird. Unterstützt der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden mit einem Zuschuss für eine Wallbox, so kann dieser mit 25 Prozent durch den Arbeitgeber pauschal versteuert werden und ist sozialversicherungsfrei.
E-Auto als Firmenwagen: Pauschale für Stromkosten
Ist eine firmeneigene Lademöglichkeit vorhanden, so können sich E-Dienstwagenfahrer:innen eine monatliche Pauschale für die heimischen Stromkosten auszahlen lassen. Für das Laden von reinen Elektroautos liegt diese Pauschale bei 30 Euro (so viel kosten 100 km in einem E-Auto). Bietet der Arbeitgeber keine Lademöglichkeit an der Arbeitsstelle und auch keine Ladekarte an, so beträgt die Pauschale 70 Euro. Für Plug-in-Hybride gelten Pauschalen von 15 oder 35 Euro. Die Pauschale ist übrigens auch gültig, wenn man Zuhause mit Strom aus einer PV-Anlage tankt.