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Geht auch ganz einfach:

Führerschein im Ausland machen

Bald den Führerschein im EU-Ausland machen und sparen?

Lena Trautermann

Die vierte EU-Führerschein-Richtlinie steht in den Startlöchern. Dabei wird es eine Neuerung beim Wohnsitzprinzip geben. Können dann alle den Führerschein im Ausland machen?

Mit dem EU-Führerschein hat die Europäische Union schon 1999 einheitliche Standards für die Lizenz zum Autofahren eingeführt. Entsprechend wird der Führerschein im EU-Ausland überall anerkannt. Anders sieht es wiederum mit der Prüfung aus: Diese darf man aktuell nur an seinem Wohnsitz ablegen. Doch noch in 2023 will die EU eine neue Führerschein-Richtlinie auf den Weg bringen, die die Möglichkeit eröffnet, den Führerschein auch im Ausland machen zu können. Wer sich jetzt aber schon freut, statt der rund 2600 Euro, die der Pkw-Führerschein Stand 2023 in Deutschland etwa kostet, nur beispielsweise 900 Euro in Polen zu bezahlen, wird enttäuscht: Die neue Regelung wird nur für bestimmte Personengruppen gelten. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Änderung bei Führerschein-Entzug im Ausland (Video):

 
 

EU-Führerschein: Änderung beim Wohnsitzprinzip geplant

Aktuell gilt beim Führerschein das sogenannte Wohnsitzprinzip: Es besagt, dass der Führerschein nur in dem Land erworben werden kann, in dem man seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Damit soll der Führerschein-Tourismus unterbunden werden. Schließlich ist der Erwerb der Lizenz in anderen Ländern häufig günstiger als in Deutschland, sodass sich der Führerschein im Ausland trotz eventueller Reisekosten durchaus lohnen könnte. Das Wohnsitzprinzip ist in Deutschland in Paragraph 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Der ordentliche Wohnsitz liegt vor, "[...] wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt". Entsprechend muss man mindestens 185 Tage an einem Ort gemeldet sein, damit dieser als ordentlicher Wohnsitz anerkannt wird.

Die vierte EU-Führerschein-Richtlinie bringt beim Wohnsitzprinzip eine Änderung mit sich. Diese gilt für alle EU-Bürger:innen, die in einem Land ihren ordentlichen Wohnsitz haben, aber eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Für sie soll es künftig möglich sein, den Führerschein auch in dem Land ihrer Staatsangehörigkeit zu erwerben. Entsprechend könnte jemand mit polnischer Staatsangehörigkeit, aber deutschem Wohnsitz, den Führerschein zu günstigeren Konditionen in Polen machen. Bis diese Änderung kommt, wird es aber wohl noch etwas dauern. Denn zwar soll die Führerschein-Richtlinie noch in diesem Jahr erneuert werden, doch die Mitgliedsstaaten müssen sie zunächst in das nationale Recht überführen. Dieser Prozess dauert häufig nochmal einige Jahre.

 

Führerschein im EU-Ausland machen: Diese Ausnahmen gibt es aktuell

  • Wer einen Zweitwohnsitz im Ausland hat, kann die Führerscheinprüfung grundsätzlich auch dort ablegen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Straßenverkehrsamt des Erstwohnsitzes dem zustimmt.

  • Wer während eines Studiums ein Auslandsjahr in einem anderen Mitgliedsstaat absolviert, darf dort auch die Führerschein-Prüfung ablegen (§ 7 Abs. 2 FeV). 

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