Fahrzeugbrief verloren: Ersatz & Kosten So klappt's mit dem Ersatz für den verlorenen Fahrzeugbrief
Autofahrer, die den Fahrzeugbrief verloren haben, müssen sich um Ersatz kümmern. Wir erklären, wie es geht und welche Kosten bei der Erstellung der Zulassungsbescheinigung II auf einen zukommen!
Wenn Autofahrer den Fahrzeugbrief verloren haben, ist das im Normalfall halb so wild – schließlich gilt die Zulassungsbescheinigung II weder als offizieller Eigentumsnachweis, noch wird sie in der Regel bei der Hauptuntersuchung verlangt. Trotzdem: Es handelt sich um ein amtliches Dokument und spätestens dann, wenn das Auto über einen Händler verkauft, neu zugelassen oder umgemeldet werden soll, muss der Fahrzeugbrief vorgelegt werden. Um das Beantragen eines Ersatzdokuments kommt man also nicht herum. Wir verraten, was Autofahrer tun können, wenn sie den Fahrzeugbrief tatsächlich verloren haben, wo es zu welchen Kosten Ersatz gibt. Mehr zum Thema: Das ändert sich 2019 für Autofahrer
Fahrzeugbrief verloren: Damit es im besten Fall erst gar nicht dazu kommt
Das Wichtigste zuerst: Dass der Fahrzeugbrief – der seit Oktober 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung II heißt – möglichst nicht im Auto aufbewahrt wird, sollte eigentlich jeder Autofahrer wissen. Im Fall eines Fahrzeugdiebstahls ist es für die Verbrecher sonst ziemlich einfach, den gestohlenen Wagen zu verkaufen. Versicherungen können dieses Verhalten dann als grob fahrlässig werten und eine Schadensregulierung im Extremfall verweigern. Daher sollte die Zulassungsbescheinigung II immer an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Rein rechtlich ist man auch nicht dazu verpflichtet, das Dokument beim Fahren mitzuführen. Zu ernst sollte man es mit der sicheren Aufbewahrung allerdings auch nicht nehmen: Häufig haben Autofahrer den Fahrzeugbrief nämlich gar nicht verloren, sondern einfach vergessen, wohin sie das wichtige Dokument gelegt haben. Wer ein finanziertes Auto fährt, sollte zudem daran denken, dass sich die Bank sich in der Regel das Recht vorbehält, den Fahrzeugbrief bis zur Abbezahlung des Autokredits zu verwahren.
Verlusterklärung: Das tun, wenn die Zulassungsbescheinigung II verloren gegangen ist
Wer seinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) tatsächlich verloren hat, muss eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Dokuments abgeben. Möglich ist das bei einem Notar – wobei ein zusätzlicher Weg und Honorarkosten für den Juristen anfallen – oder direkt bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Hier wird auch der Verlust des Dokuments angezeigt und eine entsprechende Meldung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weitergeleitet. Das KBA veröffentlicht dann die Nummer des verlorenen Fahrzeugbriefes im elektronischen Verkehrsdatenblatt. Dabei handelt es sich um einen offiziellen Internetauftritt der Behörde, der öffentlich und kostenlos abrufbar ist. Eine solche Aufbietung der Zulassungsbescheinigung II dauert in der Regel zwei Wochen. Und erst wenn diese Frist abgelaufen ist und niemand den Fund des betroffenen Dokuments gemeldet hat, darf ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Auch Banken, Leasinggesellschaften und Händler bekommen so die Möglichkeit, Einwände gegen die Aushändigung eines Ersatzbriefes zu erheben.
Fahrzeugbrief verloren: Ersatz beantragen
Hat sich während der Aufbietung beim KBA niemand wegen des verlorenen Fahrzeugbriefs gemeldet, kann die zuständige Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung II aushändigen. Der Autofahrer muss jedoch zunächst zweifelsfrei nachweisen, dass es sich bei dem entsprechenden Fahrzeug auch tatsächlich um sein eigenes handelt. Hierzu werden der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I), der Personalausweis oder der Reisepass des Fahrzeughalters sowie der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung, der Kaufvertrag oder ein anderer Eigentumsnachweis hilfreich sein. Wer den Fahrzeugbrief eines Firmenfahrzeugs verloren hat, sollte den Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung dabei haben. Minderjährige müssen zudem eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente vorlegen. Und wurde die Zulassungsbescheinigung II nicht verloren, sondern gestohlen, darf auch die Bestätigung über die Diebstahlanzeige bei der Polizei nicht fehlen. Bis der Ersatz vorliegt, können also mehrere Wochen vergehen.
Diese Kosten verursacht der Verlust des Fahrzeugbriefs
Wer den Fahrzeugbrief verloren hat, muss für die Ausstellung eines Ersatzdokuments mit Kosten von etwa 60 bis 80 Euro rechnen. Die tatsächliche Höhe hängt zum großen Teil davon ab, ob die eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Dokuments beim Notar oder der zuständigen Zulassungsstelle abgegeben wird. Und: Ein Teil der Kosten geht für die Neuausstellung des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung I) drauf – denn auch der muss beim Verlust des Fahrzeugsbriefs zwingend erneuert werden.